Lockdown II: Immobilienwirtschaft für Mieterlässe heranziehen!

Mit kommenden Samstag steht nun auch Österreich vor dem nächsten „Lockdown“: genauer gesagt vor einem – absehbar um das Herunterfahren der Produktion kapitalkonform halbierten – „Lockdown light“.

Die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus, das Abrutschen in die Rezession und der tiefe Einbruch der Wirtschaft trifft jedoch (so nötig konsequente Eindämmungsmaßnahmen auch sind)   neben Ein-Personen-Unternehmen und Scheinselbständigen, insbesondere auch zahlreiche notleidende kleine Handwerksbetriebe, das Kleingewerbe, kleine Dienstleistungsunternehmen und das Gaststättengewerbe etc. nochmals besonders schwer. An ihnen hängen gleichzeitig auch zigtausende Arbeitsplätze. Parallel kommen zahlreiche Arbeitslose, in Kurzarbeit befindliche Beschäftigte u.a. kaum mehr über die Runden, geraten in Mietrückstände oder sind von Delogierungen bedroht.

Anstatt jedoch per Gießkannenprinzip aus dem Staatssäckel gleichzeitigt mehr oder weniger versteckte Subventionen für die Immobilienwirtschaft auszuschütten, sind dem Großteil der ImmobilieneigentümerInnen mit florierenden Einnahmen durchaus Mieterlässe für durch die Krise resp. aufgrund der Corona-Maßnahmen finanziell bedrohten KleinunternehmerInnen und MieterInnen zuzumuten und aufzubürden. Insbesondere den Immokonzernen, den internationalen Investoren in das „Betongold“ und den dominierenden Miethaien, wie das aktuelle Blätterrauschen zu den massiven Mietpreissteigerungen nochmals allen vor Augen führte.

Lediglich für gleichsam „kleine“ VermieterInnen, die bloß irgendwo ein einzelnes Keller- oder Straßenlokal oder ähnliches vermietet haben und derartige Mieterlässe finanziell nicht zumutbar tragen können, gilt es demgegenüber nach Maßgabe einen entsprechenden Hilfs- oder Unterstützungsfonds einzurichten.

Damit ließe sich zum einen auf breiter Front die bisherige Logik umkehren und ließen sich zum anderen die Renditen der Immobilienhaie und die immer stärker durch internationale Investoren „finanzialisierte Wohnwirtschaft“ gezielt zur Krisenfinanzierung heranziehen.

Deshalb fordern wir als KOMintern:

  • Verpflichtende Mieterlässe durch die Immobilienwirtschaft (!) für in finanzielle Schwierigkeiten abgerutschte MieterInnen sowie für die durch die Krise resp. aufgrund der Corona-Maßnahmen bzw. Lockdownsnotleidenden kleinen Handwerksbetriebe, das Kleingewerbe, kleine Dienstleistungsunternehmen und Gaststättengewerbe etc.!
  • Für gleichsam bloß „kleine“ VermieterInnen die solche Mieterlässe nicht zumutbar tragen können, wiederum einen entsprechenden, staatlichen Unterstützungsfonds!

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