Uber: Etappensieg gegen Scheinselbständigkeit

Bislang war Großbritannien in Bezug auf Personenbeförderung vor allem für die landestypischen schwarzen Taxis bekannt. In den vergangenen Wochen machte aber der Kampf gegen prekäre Beschäftigungsverhältnisse beim US-Konzern Uber Schlagzeilen. Dieser gipfelte in einem Gerichtsurteil, das bisherige Beschäftigungsverhältnisse von Uber für illegal erklärt. Das Urteil ist Ergebnis des Kampfes der Gewerkschaften gegen die schmutzigen Tricks von Konzernen, die mit ihrer Scheinselbständigkeitsstrategie Arbeitsrecht umgehen und seit einigen Jahren allerorts wie Schwammerl aus dem Boden schießen.

Uber ist der wohl bekannteste Vertreter jener Personenbeförderungsunternehmen, die über ihr App-basiertes Modell weltweit in Konkurrenz zu herkömmlichen Taxi-Unternehmen stehen. Dabei hat es Uber über diese Art der Plattformarbeit geschafft, zum weltweit größten Taxiunternehmen aufzusteigen ohne selbst Autos zu besitzen, betanken, warten oder versichern zu müssen. In Großbritannien sind 70.000 Personen bei Uber beschäftigt, das Gerichtsurteil aus dem Februar 2021 bestätigt, dass diese in den vergangenen Jahren illegal unterbezahlt wurden und sichert ihnen jetzt eine rechtliche Einstufung als „workers“ zu, wodurch sie Anspruch auf Mindestlohn, Urlaubsgeld und Pausen haben. Uber agiert in jedem Land nach dem gleichen Schema: Die Fahrerinnen und Fahrer werden über Uber-App zu ihren jeweiligen KundInnen beordert. Die Verdienstmöglichkeit der FahrerInnen ist abhängig vom Fahrpreis, der wiederum wird von Uber bestimmt. Die Beförderungsbedingungen stellen den rechtlichen Rahmen dar, unter denen die Arbeitenden zu agieren haben, Mitspracherecht haben sie dabei selbstverständlich keines. Dieses Geschäftsmodell der grassierenden Scheinselbstständigkeit, mit dem geltendes Arbeitsrecht untergraben wird, wird „gig-economy“ genannt und etabliert sich in der Transportbranche zusehends.

Trügerisches Urteil

Wenngleich sich Uber damit in den meisten Ländern in einem rechtlichen Graubereich und teilweise auch schon im Feld illegaler Beschäftigungsverhältnisse bewegt, zeigt der Fall in Großbritannien, dass sie auf die Erkenntnisse der Gerichte nur wenig Wert legen: Zwar sind Uber-FahrerInnen per Gerichtsbeschluss als „workers“ einzustufen, allerdings geht das keineswegs mit denselben rechtlichen Ansprüchen einher, die „Angestellte“ haben. Den Mindestlohn, der auf der Insel bei etwa 10,40€ liegt, erhalten sie nach dem angepassten Uber-Modell nur während einer Personenbeförderung – Wartezeiten sind davon ausgenommen. Damit sind die Beschäftigten die Hälfte der De-Facto-Arbeitszeit weiterhin unbezahlt. Diese Regelung ist in Anbetracht der hohen Zahl an FahrerInnen im Verhältnis zu den EinwohnerInnen in Großbritannien und die dadurch entstehenden Wartezeiten noch zusätzlich problematisch. „Uber-Eats“, der hauseigene Ableger für Essenszustellung, der sich in Österreich mittlerweile wieder zurückgezogen hat, ist vom Gerichtsurteil erst gar nicht betroffen. Dort bleiben scheinselbständige Beschäftigungsverhältnisse aufrecht. Von einem heroischen Siegeszug der Gewerkschaften gegen Uber oder die „gig-economy“ im Allgemeinen, wie es medial in den vergangenen Wochen oft dargestellt wurde, kann somit keine Rede sein. Vielmehr ist es ein kleiner Etappen-Sieg in einer Branche, die weiterhin Milliarden-Umsätze mit höchst-prekären Beschäftigungsverhältnissen macht.

Das Geschäft mit der Scheinselbständigkeit

Prekäre Beschäftigungsformen, als Selbstständige, freie DienstnehmerInnen oder geringfügig Beschäftigte sind das gängige Geschäftsmodell der „gig-economy“. Die Konzerne versuchen durch Lohndumping die Konkurrenz rasch vom Markt zu drängen und so eine Monopolstellung im jeweiligen Bereich zu erreichen. Uber ist hier ein Paradebeispiel, schreibt das Unternehmen doch seit jeher, trotz niedriger Löhne und Umsatz in Milliardenhöhe, rote Zahlen. TaxifahrerInnen können mit den niedrigen Preisen nicht Schritt halten, was wiederum deren Löhne drückt und langfristig zur Verdrängung dieser führen soll. Gleichzeitig werden mit der Scheinselbstständigkeit nicht nur arbeitsrechtliche Mindeststandards untergraben, sondern durch die Vereinzelung, die gewerkschaftliche Organisierung und damit der Arbeitskampf der Beschäftigten noch zusätzlich erschwert. In Kombination mit dem massiven Lohndumping, soll so für eine Spaltungen der Beschäftigten im potenziellen Arbeitskampf in der Transportbranche gesorgt werden. Uber ist längst nicht das einzige Unternehmen, das nach diesem Schema verfährt, wodurch sich in verschiedenen Sektoren Konkurrenzsituation ergeben, die das Modell der Umgehung fundamentaler Arbeitsrechte immer weiter einzementieren.

Politische Vertreter als Erfüllungsgehilfen des Kapitals

Großbritannien ist keineswegs das einzige Land, in dem bereits weitgreifende rechtliche Schritte gegen Uber vorgenommen wurden. Doch etliche Beispiele zeigen, dass rechtliche Bestimmungen nur solange bindend sind, wie sie von den politischen Vertretern des Kapitals mitgetragen werden. Dort wo das Arbeitsrecht den Interessen von Uber und Co widerspricht, zögert die Politik oft nicht, dieses anzupassen. So beispielweise in Kalifornien geschehen: als die Gerichte den FahrerInnen MitarbeiterInnenstatus zusprachen, wurde kurzerhand eine Volksabstimmung initiiert, die von einer 190 Millionen Dollar teuren Kampagne, finanziert durch die Gig-Unternehmen, für die Abschaffung dieser rechtlichen Bestimmungen begleitet wurde. In Deutschland wurde den App-Fahrdiensten durch eine Sondergenehmigung der Betrieb ermöglicht, die in der Auflockerung bestehender Bestimmungen gipfelten. Taxi-FahrerInnen demonstrieren seither regelmäßig. Auch in Österreich regte sich in den vergangenen Jahren vermehrt Widerstand gegen die schmutzigen Methoden von Gig-Konzernen, wie Uber. Doch ein 2019 beschlossenes Gesetz, welches das Preisdumping unterbinden sollte, wurde von der schwarz-grünen Bundesregierung wieder abgeschafft.

Ob das Urteil in London einen Stein ins Rollen gebracht hat, bleibt abzuwarten. Die italienischen Gerichte kamen jedenfalls zu einem ähnlichen Entschluss, wie die britischen RichterInnen. Spanien ist bereits nachgezogen und hat ein Gesetz verabschiedet, welches Beschäftigte von Gig-Economy-Unternehmen als Angestellte klassifiziert. Langfristig wird der Erfolg gegen prekäre Beschäftigungsverhältnisse abhängig vom Arbeitskampf und der Organisierung der Beschäftigten sein. Die Fahrradkuriere in Wien zeigen derzeit exemplarisch, dass auch in rechtlich entgrenzten Arbeitsbereichen Widerstand möglich und notwendig ist.

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