Das monströse neue Arbeitsgesetz in Griechenland als Baustein der europäischen Neu-Architektur des EU-ArbeitsUnrechts

Im Sommer 2019 eroberte die konservative Nea Dimokratia (ND) vor dem Hintergrund des desaströsen Zwischenspiels der Syriza-Regierung von Premier Alexis Tsipras eine satte, alleinige Mehrheit der Abgeordneten. Begleitend mit diesem „Machtwechsel“ in Athen, setzten das griechische und internationale Kapital den nächsten Schritt in ihrer Langzeit-Offensive in Hellas.

Das desaströse Desaster des Syriza-Zwischenspiels

Unter massivem Druck und angezogenen Daumenschrauben seitens der Troika sowie zugleich komplizenhaft mit an Bord mitmachend, setzte bereits Syriza eine gnadenlose soziale Austeritäts- und Rotstiftpolitik durch (Lohn- und Pensionskürzungen, Personalabbau, Kürzungen der Sozialausgaben, Einsparungen im Gesundheitssystem und Bildungswesen, Privatisierungen ….) und stutze parallel das Streikrecht.Als ein prägnantes Beispiel für den unter der ehemaligen Galionsfigur der ‚Euro-Linken‘, Alexis Tsipras, angerichteten Scherbenhaufen, sei hier lediglich auf die Mindestlohn-Misere in Griechenland verwiesen.Der Mindestlohn spreizt sich in Europa (in den 22 der 28 EU-Staaten die Anfang 2020 einen solchen besaßen) freilich – eingedenk des Bezugs auf die unterschiedlichen nationalen BIP und Kaufkraft – zwischen 1,72 Euro in Bulgarien und 11,97 Euro in Luxemburg. Mit einem gegenwärtigen gesetzlichen Mindestlohn von weniger als 4 Euro ist Griechenland allerdings das einzige EU-Land in dem der Mindestlohn 2021 sogar niedriger liegt als im Jahr 2010.

Die Weltwirtschaftskrise 2008 als ArbeitsUnrechts-Tsunami

Parallel dazu fegte im Windschatten der zurückliegenden Finanz- und Weltwirtschaftskrise 2008ff ein tarifpolitische Backlash durch EU-Europa, der sich insbesondere an der EU-Krisenpolitik ablesen lässt: In Portugal etwa waren im Gefolge lediglich mehr 300.000 Beschäftigte durch einen Kollektivvertrag geschützt. In Spanien spülte die Krisenpolitik schon in den unmittelbaren Krisen-Jahren satte 7,4 Millionen Arbeitende aus der zuvor kollektivvertraglichen Deckung. Und in Griechenland wurde eine regelrechte Zertrümmerung des Tarifsystem und Arbeitsrecht auf den Weg gebracht, die jetzt vollendet werden soll.

Aber auch in Ländern wie Frankreich wurde zum Sturm geblasen und eine Arbeitsrechtsnovelle nach der andern per Rückgriff auf den Ermächtigungsartikel der französischen Verfassung unter Umgehung des Parlaments per Dekret verabschiedet. Im Sommer 2016 setzte Frankreichs sozialdemokratischer Premier Manuel Valls(abermals)kurzerhand das Parlament aus, um das seinerzeit von denGewerkschaften über Monate erbittert bekämpfte, sozialreaktionäre neue französische Arbeitsrechtspaket im Rückgriff auf den Notverordnungsparagraphen via Dekret durchzusetzen. Mit diesem Coup gelang dem sozialdemokratischen (Ex-)Präsidenten Hollande und dessen Regierungschef ein  Radikalumbau der Arbeitsrechtsgestaltung, die den traditionellen Stufenbau der Rechtsordnung `Arbeitsgesetze – Kollektivverträge – Betriebsvereinbarung´ geradezu auf den Kopf stellte. Der nachfolgende Shooting-Star des französischen Kapitals im Elysee-Palast, Emmanuel Macron, setzte diese Umwälzungen dann nahtlos fort und verschärfte sie weiter.

2018 wiederum katapultierte Türkis-Blau die österreichischen Arbeitenden mit dem 12-Stunden-Arbeitstag und der 60-Stunden-Woche ihrerseits mit Vollgas hinter die hart erkämpften, historischen Errungenschaften der 20. Jh. zurück. Die Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer und finanzstarken Großspender der Alpenrepublik hatten bei ihren willigen schwarz-blauen Vollstreckern bekanntlich den 12-Std.-Tag und eine rigorose Flexibilisierung der Arbeitszeit bestellt. Und voilá, mit einem überfallsartig eingebrachten Arbeitszeitflexibilisierungs-Paket bekamen sie ihre Wünsche (bei nur zahmen gewerkschaftlichen Widerstand, geschweige denn mit vergleichbar erbitterten Arbeitskämpfen wie sei in anderen Ländern gegen derartige Frontalattacken gang und gäbe sind) erfüllt.

Nur zwei bekannte Beispiele der jüngsten Gegenwart. Die Liste neoliberaler Frontalangriffe auf das Arbeitsrecht und die gewerkschaftlichen Mitbestimmungs- und Kampfrechte sowie deren rigorose Umwälzungen ließe sich (quer durch EU-Europa) fast beliebig fortführen.

Dabei genießen diese brachialen Widerrufe der historischen Errungenschaften nicht nur den Sanctus der EU, sondern werden aus Brüssel (dessen proklamierte „Europäische Säule sozialer Rechte“, entsprechend auch nur mehr eine arg zusammengestutzte Rumpfversion der ILO-Normen beinhaltet) mit geballter Kraft regelrecht befeuert.

Die „A-sozial Union“ EU

Nicht zufällig beanspruchte die EU-Kommission mit Ausbruch der Krise begleitend daher auch einen immer stärkeren Einfluss auf die Lohnpolitik der Mitgliedsstaaten. Nach ihren brachialen – bis zur Zerschlagung deren Kollektivvertragssysteme gehenden –  Interventionen in die Lohnpolitik der südeuropäischen „Krisenländer“ Griechenland, Portugal und Spanien, aber auch jener in Irland, Rumänien oder Italien, nahm sie mit ihrem  „Entwurf zur Reform der Eurozone“ zwischenzeitlich die Tarifautonomie auf EU-Gesamtebene ins Visier. Um die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die Währungsunion zu vertiefen, so der Plan, sollen in allen Euro- und möglichst auch EU-Ländern „Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit“ gegründet und etabliert werden. Diese aus sattsam bekannten „unabhängigen Experten“ gebildeten Gremien wiederum, sollten „zu einer stärkeren Eigenverantwortung für die notwendigen Reformen auf nationaler Ebene“ beitragen und die Verbesserung der „Wettbewerbsfähigkeit“ überwachen. Im Fokus stand darin neben Faktoren wie Produktivität und Innovationsstärke allem voran die „Lohndynamik“. Mit diesem Plan sollte es überhaupt ans Eingemachte gewerkschaftlicher Kernkompetenz gehen.

Die Löhne sollten darin mittels genannter Wettbewerbsräte in EU-weit institutionalisierter Lohnspirale nach unten gedrückt werden. Aus dem beständigen Vergleich der Arbeitskosten, obläge es den „unabhängigen Experten“ dann, den Kollektivvertragsparteien die ultimativen „Leitlinien“ und „Richtschnüre“ für die KV-Runden vorzugeben (verbrämend als „Empfehlungen“ deklariert).

Damit würde nicht allein das lohnpolitisch miserabelste Land zum Maßstab der Lohnentwicklung erkoren sowie das je deregulierteste nationale Arbeitsrecht zum Orientierungspunkt im Rahmenrecht erhoben, sondern die bis dato auch seitens Brüssel weitgehend anerkannte und teils sogar vertraglich abgesicherte Tarifautonomie – sprich: Nichteinmischung staatlicher bzw. europäischer Institutionen in die Lohnverhandlungen und Lohnfindungssysteme (Branchen-Kollektivverträge) – aufgekündigt. Ausgehebelt durch von jedweden demokratisch bestimmten Institutionen „strukturell unabhängigen“ Wettbewerbsräten, in ebenso rein angebotsorientierter-neoliberaler wie knallharter Verpflichtung gegenüber den maßgebenden Profitinteressen.

Die sozialen Verwüstungen des dadurch in Gang gesetzten institutionalisierten Lohndrucks, der Abwärtsspirale der Löhne und Gehälter, der Absenkung der Mindestlöhne, sowie des Drucks auf die Arbeitsbedingungen und ihrer rigorosen Flexibilisierung wären verheerend. Dem bereits seit Jahren beharrlich verfolgten Unterfangen der EU-Kommission, die Lohnverhandlungen zu „dezentralisieren“, also von den Branchen-Kollektivverträgen stärker auf die Betriebsebene zu verlagern, wäre zunehmend schwerer Einhalt zu gebieten. Couragiertere gewerkschaftliche Forderungsprogramme sowie ihrer Durchsetzung einhergehender Kampfmaßnahmen verfielen de facto überhaupt schon im Ansatz der Delegitimation.

Zwar konnte Brüssel das Vorhaben bislang (noch) nicht auf den Weg bringen, aber das ist keine Entwarnung, denn  der „Entwurf“ existiert immer noch und liegt nach wie vor in den Schubladen der EU-Hauptstadt bereit.

Die Arbeitenden und Gewerkschaften Griechenlands neuerlich auf der Schlachtbank

Fast auf den Tag genau 5 Jahre nach Frankreichs Gewaltstreich gegen die Beschäftigten, brachte in Athen nun die konservative Nea Dimokratia (ND) ihr sozialreaktionäres Arbeitsrechts- und Flexibilisierungspaket auf den Weg. Und die Neuregelungen orientieren sich auch wesentlich an den Novellen Frankreichs und den Umstrukturierungen von Konstantinos Mitsotakis „französischem Freund“ Emmanuel Macron. Neben flexibleren Arbeitszeiten, mehr zulässigen Überstunden und einer Aufweichung des Kündigungsschutzes, beinhaltet das neue Arbeitsrechtspaket vor allem auch eine flexibilisierte und weiter entgrenzte Neuregelung der Arbeitszeit, auf Basis deren die tägliche Arbeitszeit, den Kollektivverträgen entbunden, auf der Grundlage von Einzelverträgen auf 10 Stunden ausgeweitet werden kann.

Darüber hinaus wurde mit dem neuen Arbeitsgesetz einen regelrechten Schlag gegen das Streikrecht gesetzeswirksam. Banken, Reeder, Konzerne und Nah- und Fährverkehr in Mark und Bein treffende Generalstreiks, wie zuletzt Mitte Juni genau gegen genau die neue Arbeitsrechtsnovelle, der das Land empfindlich lahmlegte, soll damit künftig justiziell ein Riegel vorgeschoben werden – da, so die Neuregelung, während Arbeitsniederlegungen gesetzlich von (mindestens) einem Drittel der Beschäftigten der Betrieb aufrechterhalten werden muss.

Mit vollem Recht hält daher die kämpferische Arbeiterfront Griechenlands (PAME) auch nach der gesetzlichen Verabschiedung des neuen Arbeitsgesetzes an ihrem unnachgiebigen Widerstand gegen diesen arbeiterInnenfeindlichen Gewalt-Streich fest.

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