Kurzarbeits-Entgelte überprüfen!

Die Kurzarbeit sowie der erleichterte Zugang zu dieser, ist ein zwieschlächtiges Instrument. Zum einen hat sie in der Krise natürlich hunderttausende Arbeitsplätze aufgefangen. Ohne die zum Höhepunkt 1,2 Millionen Beschäftigten in Kurzarbeit wäre die Arbeitslosigkeit im Land auf ein noch viel gravierenderes Rekordhoch geklettert und wären die Beschäftigungsverhältnisse schlicht erodiert. Auf der anderen Seite dient sie den Unternehmern freilich dazu, ihren Bedarf an Arbeitskräften flexibel der Krisendynamik anzupassen, die reguläre Beschäftigung quasi auszusetzen, dabei aber ihr Stammpersonal zu behalten und mit anziehender Konjunktur wieder nach Marktlage auf es zurückzugreifen, sowie die Zahlung der Löhne teilweise oder weitgehend auf die Steuerzahler und Versichertengemeinschaft abzuwälzen. Zugleich wird mit der Kurzarbeit breitflächig Schindluder betrieben.

Mittlerweile gibt es vier verschiedene Phasen der Kurzarbeit, mit vier sich unterscheidenden Regelungen. Einen echten Überblick darüber zu behalten schaffen fast nur LohnverrechnerInnen. Dadurch ist auch die Gefahr des Missbrauchs bzw. der unabsichtlich falschen Abrechnung durch Arbeitgeber sehr hoch.

Viele Beschäftigte haben aufgrund der Kompliziertheit der Kurzarbeits-Lohnabrechnung keine Chance, ihre erhaltenen Entgelte selbst auf ihre Korrektheit zu überprüfen. KollegInnen mit Betriebsrat können sich an diesen wenden, bzw. wird vom Betriebsrat von sich aus die Abrechnung kontrolliert.

Jene, die in Firmen ohne Betriebsrat beschäftigt sind, sind auf die Beratungen und Infoseiten von AK (wie den „Lohnzettel-Check“) und ÖGB angewiesen. Doch gerade in Zeiten von Corona ist dies, da oft nur ein Telefonat oder eine Onlineberatung zur Verfügung steht, für viele eine (zu) große Hürde.

KollegInnen mit einer anderen Erstsprache als Deutsch stehen vor zusätzlichen Hürden bei der schon grundsätzlich komplizierten Fachsprache des Arbeitsrechts und der Lohnverrechnung.

Deshalb fordern wir:

  • Die Einrichtung einer extra Prüfstelle, die nicht nur die Korrektheit der Abrechnungen gegenüber dem AMS, sondern auch die Korrektheit der Lohnabrechnungen gegenüber den Beschäftigten prüft. Finanziert werden soll diese Stelle über das Regierungs-Budget der Kurzarbeit, angesiedelt werden soll diese Stelle bei der gesetzlichen Vertretung der ArbeitnehmerInnen, der AK.
  • Die AK hat zudem BeraterInnen zur Verfügung zu stellen, die Info- und Beratungsveranstaltungen (unter Einhaltung aller notwendigen Covid19-Hygienemaßnahmen) für jene Beschäftigten in Betrieben anbieten, die über keinen Betriebsrat verfügen.
  • Darüber hinaus gilt es ehestmöglich in die Wege zu leiten, dass der „Lohnzettel-Check“ in zumindest jenen Sprachen, für die es auch Downloads auf jobundcorona.at gibt (English, Bosanski/Hrvatski/Srpski, Polski, Română, Magyar, Türkçe und اللغة العربية ), online zur Verfügung gestellt wird.

Ähnliche Beiträge

Gefällt dir dieser Beitrag?

Via Facebook teilen
Via Twitter teilen
Via E-Mail teilen
Via Pinterest teilen