Der vor uns stehende 24. April steht, wie alljährlich, weltweit im Gedenken des Jahrestages eines der dunkelsten Kapitel der Geschichte des 20. Jahrhunderts in Europa: des Beginns des Genozids an den ArmenierInnen im Osmanischen Reich – dem wir auch in mehreren Städten in gebotener Würde gedenken werden.
Gedenkkundgebung in Wien: 24. April, 17:15, Schillerpark (Gemeinsamer Anmarsch von der Kundgebung „Frauen gegen Abschiebungen“ beim MQ)
Mit den etwa 1,5 Millionen Opfern der Deportationen, Todesmärsche, Massaker, Morde, des Hungers und von Krankheiten 1915/16, wurden innerhalb kürzester Zeit mindestens zwei Drittel aller ArmenierInnen hingemordet. Der mit Michael Mann – einem der führenden Experten der Erforschung der modernen Praxen ethnischer Säuberungen und Genozide – gesprochen: proportional „erfolgreichste Säuberungsmord des zwanzigsten Jahrhunderts“.
Hand in Hand mit ihnen fielen dem seit 1908 an der Macht befindlichen Regime der sogenannten „Jungtürken“-Bewegung in rigorosen Vertreibungen und Massakern zugleich hunderttausende Assyrer, Aramäer, Chaldäer und Pontos-Griechen zum Opfer.
Unter dem Deckmantel einer vorgeblichen Deportation, vorangepeitscht und systematisch staatlich organisiert unter Federführung Talats (Innenminister), Envers (Kriegsminister) und der grauen Eminenz Sakir – der wie ein tödlicher Odem die Todesmärsche und Massaker an den Männern, Frauen und Kindern beaufsichtigte –, sowie des jungtürkischen Offiziers Cemal und dem Militärarzt Nazim wurde so mit wechselnder Intensität ein rigoroser Völkermord in Gang gesetzt.
Vorangegangen waren ihm eine Geheimberatung der maßgeblichen Führungskräfte des jungtürkischen Komitees „Einheit und Fortschritt“ (CUP) Mitte Februar 1915 unter der Leitung von Talat. In deren Ergebnis wurde einstimmig ein, sich dann noch selbsteskalierendes, Programm zur Ausrottung der ArmenierInnen angenommen, eine systematische Vernichtungsstrategie verabschiedet sowie eine Kommission zur Vorbereitung und Ausführung der totalen Vernichtung ohne Rücksicht auf Alte, Kinder und andere eingesetzt. Mitte April erging dann ein geheimes Schreiben an die Gouvernements und Kreise des Landes, in dem für den 24. April bei Sonnenaufgang der Beginn angekündigt wurde, gegen die ArmenierInnen als „ungläubige Feinde“ loszuschlagen und „dieses fremden Element auszurotten“.
Ein Genozid zugleich, in den in indirekter wie direkter Mitschuld jedoch auch die imperialistischen Großmächte selbst verstrickt waren. Sei es, dass sie die ArmenierInnen wie Großbritannien in ihren Kriegsplänen zu instrumentalisieren suchten, um sie in eins dann aber ihrem Schicksal zu überlassen. Oder in direkter Komplizenschaft wie Deutschland und Österreich, im „einzigen Ziel“, wie es der deutsche Reichskanzler Hollweg im Wissen um das Gemetzel formulierte, „die Türkei bis zum Ende des Krieges an unserer Seite zu halten, gleichgültig ob darüber Armenier zu Grunde gehen oder nicht.“ Und die politischen Hauptverantwortlichen des Genozids nach Kapitulation des Regimes dann heimlich von der deutschen Marine ausschiffen ließ.
Denn das Ende des Ersten Weltkriegs besiegelt nicht nur das Ende des Osmanischen Reichs, sondern eröffnete auch ein Strafgericht gegen die im Landesinneren begangenen Verbrechen. In drei Verfahren wegen „Ausrottung eines ganzen Volkes“ wurden 17 Todesurteile verhängt. Drei davon auch vollstreckt. Die Beweislast (Dokumente, Zeugen, Berichte, etc.) war auch trotz der in den letzten Kriegstagen von den Verantwortlichen noch weg geschafften Archive und systematischen Vernichtung belastenden Aktenmaterials erdrückend und unzweifelhaft. Deutschland, in dem in den führenden politischen Kreisen die Befürchtung grassierte, die Angeklagten könnten auch die deutsche Mitschuld offenlegen, gewährte unter dem neuen sozialdemokratischen Präsidenten der nunmehrigen Republik, Friedrich Ebert, den Schlächtern Schutz.
Denn auch der nun zunächst an die politischen Hebeln gelangten Sozialdemokratie waren die Gräuel und der Völkermord an den ArmenierInnen nur allzu bekannt. Schon allein aus der unerschrockenen Anfrage Karl Liebknechts im Jänner 1916 an den Reichskanzler hierzu im deutschen Reichstag. Aber auch aus den nachdrücklichen Stellungnahmen Rosa Luxemburgs – sowie auch auswärtigen Dienststellen, bürgerlichen Humanisten, Berichten von Diplomaten, in der Türkei Arbeitenden (z.B. Eisenbahnern), Reisenden und Geschäftsleuten und der internationalen Presse. Zudem verabschiedeten die Alliierten bereits im Mai 1915 ein gemeinsames Telegramm, in dem es hieß: „Angesichts dieser neuen Verbrechen der Türkei gegen die Menschlichkeit und die Kulturen setzen die alliierten Regierungen die Hohe Pforte öffentlich in Kenntnis, dass sie für die besagten Verbrechen alle Mitglieder der osmanischen Regierung und alle von ihr Beauftragten persönlich verantwortlich machen werden, deren Verwicklung in diese Massaker sich herausstellen wird.“ Im Rahmen der Burgfriedenspolitik und imperialistischen Völkergemetzels um einen „Platz an der Sonne“ hielt sich die sozialdemokratische Parteiführung aber strikt an die Vorgaben des Kriegspresseamtes, dass die „freundschaftlichen Beziehungen zur Türkei“ wegen der „Armeniergreuel“ „nicht … gefährdet werden“ dürfen. „Über die armenische Frage wird am besten geschwiegen“.
Entsprechend fanden die Hauptschuldigen des Völkermords wie Enver, Talat, Sakir, Nazim und Cemal in Berlin Unterschlupf. Daraufhin beschloss die armenische Daschnak-Partei das Recht selbst in die Hand zu nehmen und die Istanbuler Urteile ihrerseits zu vollstrecken. Der ehemalige Innenminister Talat Pascha wurde danach im Frühjahr 1921 vom 24-jährigen Armenier Soromon Tehlerjan in Berlin unweit vor seiner Wohnung erschossen. Der junge Student hatte bei einem Massaker Eltern und Geschwister verloren. In einem aufsehenerregenden Gerichtsprozess wurde Tehlerjan angesichts der Vorgeschichte und Tatumstände gegen die beantragte Todesstrafe der Staatsanwaltschaft frei gesprochen. Ein Jahr später wurde Sakir wenige Häuser weiter niedergeschossen und Cemal in Tiblisi getötet. Der kriegerischste der jungtürkischer Junta, Enver, der sich in Tadschikistan auf Seiten der Weißen Konterrevolution dem Kampf gegen die Oktoberrevolution angeschlossen hatte, befand sich außerhalb der Reichweite der Daschnaks. Im Frühherbst 1922 wurde jedoch auch er – angeblich von einem armenischen Tschekisten – aufgespürtund getötet.
Kemal Atatürk, der neue Führungsriege der CUP und den beiden mit dem Osmanischen Reich resp. den Jungtürken verbündeten imperialistischen Hauptmächten der Mittelmächte, Deutschland und Österreich-Ungarn, kam dieser Gang der Ereignisse in einer besonderen Ironie der Geschichte jedoch durchaus gelegen. Die Frage ihrer Verstrickung, Mitschuld und belastende Erinnerungen an ihre jeweiligen Verflechtungen mit den jungtürkischen Hauptverantwortlichen des Genozids an den ArmenierInnen waren damit bis zu einem gewissen Grad mitbeseitigt. Die Hingerichteten galten fortan sogar mehr und mehr als Helden. Zwei der 1920 für ihre Gräueltaten zum Tode durch den Strang Verurteilten wurden vom kemalistischen Parlament schon wenig später zu „nationalen Märtyrern“ erklärt und Talat, Enver, Sakir und Cemal die Anerkennung ihrer „Verdienste um die Nation“ ausgesprochen. Ja, die sterblichen Überreste Talats wurden vielsagend später in Hitlers Einvernehmen vom Nazi-Faschismus unter militärischer Ehrenbezeugung, in einem zeremoniell mit Hakenkreuzfahnen behängten Zug, nach Istanbul überführt und feierlich beigesetzt. Ein Ort, der bis in die heutigen Tage einen Pilgerweg für türkische Nationalisten markiert. Gleich dem, ethnisch und konfessionell untersetzten, militanten türkischen Nationalismus der Jungtürken – samt Kemal Atatürk.
Mit der längst überfälligen politischen Anerkennung und Verurteilung durch die „Gemeinsame Erklärung“ der österreichischen Paralamentsparteien 2015 auf die gemeinsame Initiative des Bündniszusammenschlusses „March for Justice“ ist jedoch bis heute erst ein erster förmlicher Schritt getan. Dessen nähere Bedeutung bemisst sich an den daraus folgenden Konsequenzen. Die gleichzeitig geforderte historische Aufarbeitung betrifft allerdings auch die Mitschuld und Verstrickung Österreichs, welche sich mitnichten auf die bloße Verbündetheit der österreich-ungarischen Monarchie mit dem Osmanischen Reich im Ersten Weltkrieg beschränkt. Zahlreiche verbündete Generäle, Offiziere und Soldaten beteiligten sich in den Reihen der osmanischen Armee persönlich an den Massakern oder wirkten mit der mehrere zehntausende Mann starken „Spezialorganisation“ (Teşkilât-i-Mahsusa) der CUP zusammen. Durch seinen höchstrangigen österreichischen Offizier, k. u. k. Feldmarschalleutnant und Militärbevollmächtigten in der Türkei Joseph Pomiankowski sowie durch Berichte von Botschaften und Konsulaten, waren die Herrschenden im Land über den Völkermord genau unterrichtet. Der Presse wurde ein Maulkorb verpasst.
Wie anders dagegen die wenigen löblichen Ausnahmen, wie der Schriftsteller Franz Werfel, der dem Völkermord an den ArmenierInnen mit seinem historischen Roman „Die vierzig Tage des Musag Dagh“ ein literarisches Denkmal setzte.
Zeitgleich leugnet die Türkei als Rechtsnachfolgerin des Osmanischen Reiches den Genozid an den ArmenierInnen bis heute vehement. Die Opferzahlen werden relativiert und die Armenier selbst als Täter diffamiert. Der Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuches („Beleidigung des Türkentums“) wiederum wird u.a. dazu verwendet, Kritik an dieser Position des türkischen Staates zu unterbinden und zu bestrafen. Nur eine kleine, mutige Minderheit an HistorikerInnen, PublizistInnen und die Linke im Land erkennen den Genozid an.
Dabei hatten nach Ende des Ersten Weltkriegs sogar einige hochrangige Repräsentanten des Landes das Ausmaß des Verbrechens noch deutlich eingestanden. Der zwischenzeitliche neue Innenminister der Regierung, der wenig später ein nationalistisch gesinnteres Kabinett folgte, etwa schrieb 1919 in aller Deutlichkeit: „Vor vier oder fünf Jahren wurde in diesem Land ein Verbrechen verübt, das in der Geschichte ohne Beispiel ist, ein Verbrechen das die Welt erschauern lässt. […] Es ist bereits eine bewiesene Tatsache, dass diese Tragödie durch die Entscheidung und Befehle des Zentralkomitees der Ittihadisten geplant wurde.“
Unter dem heutigen faschistische AKP/MHP-Regime in der Türkei und seiner erneuerten ideologischen militant-nationalistischen „türkisch-islamischen Synthese“ hat sich die Lage hinsichtlich der Anerkennung dieses längst erwiesenen geschichtlichen Sachverhalts dahingegen noch weiter zugespitzt. Ursprünglich war das Resultat der Beitrittsgespräche mit der Türkei zur EU übrigens auch vom türkischen Eingeständnis des Genozids abhängig. Das entsprach seitens Brüssels freilich zugleich taktischen Kalkülen. Schon zur Jahrtausendwende, im Oktober 2001, wurde diese Forderung denn auch wieder gestrichen. Denn so wirklich von Bedeutung ist es „dem Westen“ gegenüber dem Wirtschafts-, Bündnis- und NATO-Partner in der ArmenierInnen-Frage sowie auch und anderweitig gelagerten Fragen des Staatsterrors, von Massakern, Kriegen, Pogromen und Suspendierungen der Menschenrechte dann auch wieder nicht. Allerdings betreffen diese nach der Ausmordung der ArmenierInnen in der Türkei bzw. deren Massenflucht in die Diaspora „mittlerweile hauptsächlich die Kurden“ – wie Michael Mann seine Studie zum Genozid am Bosporus schließt. Und auch diese Massaker, Repressionswellen und schmutzigen Kriege wären ohne stillschweigender bis offener Kumpanei „des Westens“ nicht möglich.
Oder wie mit Blick auf die enge Verbundenheit Deutschlands und der Türkei 1915/16 bereits der große zeitgenössische Ankläger des Genozids an den Armeniern Johannes Lepsius in verallgemeinerbarer Weise seinerzeit bemerkte: „Ohne das herzliche Verhältnis zwischen dem Deutschen Reich und dem türkischen Kabinett [wäre] das gröbste politische Verbrechen des letzten Jahrhunderts eine Unmöglichkeit gewesen.“
Wenig bekannt, entwickelte der Völkerrechtlicher Raphael Lemkin den Begriff „Genozid“, eine Zusammenfügung des altgriechischen Begriffs genos (Volk oder Stamm) und des lateinischen caedere (töten), entgegen der staatsoffiziellen Leugnung des Völkermords am Bosporus beiher sogar im engsten Zusammenhang des Schicksals der ArmenierInnen im osmanischen Reich – das ihm dafür Pate stand.