Nachdem das Parlament sich nicht zu einer gesetzlichen Regelung durchringen konnte, gibt es nun einen von ÖGB und Wirtschaftskammer verhandelten General-Kollektivvertrag zu den Themen Testen und Masken.
Grundsätzlich erfreulich ist der Umstand, dass das Instrument des General-KVs, das auch wir als KOMintern schon öfter eingefordert hatten, nun genutzt wurde. Doch die Form sollte nicht über den Inhalt hinwegtäuschen: der ist nämlich aus Sicht dessen, was notwendig ist, nicht erfreulich:
Nur, wenn ein/e Beschäftigte/r sowieso gesetzlich (nach Covid-Maßnahmengesetz) gezwungen ist, einen Covid-Test vorzulegen, hat er/sie auch das Recht, dies in der Arbeitszeit zu machen. Bei allen andren fällt dies „tunlichst“ in die Freizeit. Wenn dies „nicht möglich ist“ (was man dann wohl als einzelne/r gegenüber dem Chef durchstreiten müsste), ist einmal Testen pro Woche in der Arbeitszeit geregelt.
In der Frage der Maskenpause fällt der General-Kollektivvertrag sogar hinter die Empfehlungen des Arbeitsinspektorats zurück: „Aus der praktischen Sicht der Prävention empfehlen wir deshalb bei der Verwendung von Mund-Nasen-Schutz (MNS) durch gesunde Jugendliche und gesunde Erwachsene als einfachen Richtwert eine Tragepause von 15 Minuten nach einer Verwendungsdauer von zwei Stunden.“ Bei der Verwendung von FFP2-Masken gilt dies natürlich verstärkt – umso mehr als dass sich der Einsatz dieser angesichts aktueller Debatten sowie des Infektionsgeschehens noch in viel breiterem Ausmaß als verpflichtend für die Beschäftigten abzeichnet. Der General-KV sieht demgegenüber lediglich vor, dass „jedenfalls nach 3 Stunden Maskentragen, ein Abnehmen der Maske für mindestens 10 Minuten zu ermöglichen“ ist.
Zudem bildet einen weiteren, gravierenden Wehrmutstropfen natürlich, dass ein General-KV nur mit der WKÖ abgeschlossen wird – womit zwar die überwältigende Mehrheit der Beschäftigten erfasst ist, aber eben nur fast alle. Beschäftigte bei ÄrztInnen, in Apotheken und anderen freien Berufen schauen ohne Übernahme durch die freiwilligen Berufsverbände ebenso durch die Finger wie große Teile im Sozialbereich. Die aktuellen Anstrengungen, dass die freiwilligen Berufsverbände (wie etwa SWÖ, Caritas, ….) ebenfalls den Regelungen unterworfen werden, sind denn auch mit allem Nachdruck auf Schiene zu bringen und auf alle Berufe auszudehnen.
Bei einem vollen Arbeitstag von 8 Stunden sind dies 2 statt 3 Maskenpausen und nur 20 statt 45 Minuten! Außerdem ist eine Maskenpause keine Arbeitspause – man kann also zu anderen Arbeiten, die ohne Maske möglich sind, herangezogen werden.
KOMintern fordert, dass diese Maskenpausen auch echte Ruhepausen sind, da das Arbeiten mit Mundschutz/Maske erheblich anstrengender ist als ohne. Es ist also auch mehr Erholungszeit notwendig, um auch mal was zu trinken nach Arbeit unter der Maske oder mal vor die zu Tür gehen und Frischluft tanken!