1878 – 1933 – 1956 – 2021: Die dreckigen Kapitel der Kommunistenverfolgung in Deutschland

Nach eine Reihe von Kommunisten-Prozessen gegen AktivistInnen der türkisch-kurdischen Linken in Deutschland der letzten Jahre, und in sattsam bekannter Tradition der Sozialistengesetze Bismarcks bis hin zur Illegalisierung der KPD nach Machtübertragung an die Nazis, soll nun der 1968 gegründeten Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) ihr Parteienstatus aberkannt und der Antritt zur Bundestagswahl verwehrt werden. Die DKP ist dabei zugleich die Nachfolgepartei der bereits im Kalten Krieg unter Konrad Adenauer 1956 verbotenen KPD der MitgründerInnen Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht.

Der erneute justizielle Frontalangriff auf die bundesdeutschen KommunistInnen – deren Führungskader in Westdeutschland im Anschluss an das KPD-Verbot und der deutschen Klassen- und Gesinnungsjustiz vielfach lange Haftstrafen verbüßen mussten –, fügt sich wie erwähnt ebenso nahtlos in die willfährige Polit-Justiz Berlins gegen die türkischen und kurdischen KommunistInnen und die kurdischen Freiheitsbewegung in den letzten Jahren und Jahrzehnten sowie die jüngsten behördlichen Angriffe auf den Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) oder der Solidaritätsorganisation Rote Hilfe (RH) ein. Nicht minder aber gleichzeitig in eine lange Geschichte der Kommunistenverfolgung in Deutschland.

Bismarcks Sozialistengesetz von 1878

Vor reichlich über 140 Jahren – im Oktober 1878 – beschloss der deutsche Reichstag unter Bismarck das Gesetz gegen die „gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“ (kurz: „Sozialistengesetz“).  Und verbot damit sämtliche sozialistische und kommunistische Organisationen, Vereine und Schriften, deren Ziel die revolutionäre Umwälzung der bestehenden, genauer: kapitalistischen Staats- und Gesellschaftsordnung war.

Spätestens seit jenen Tagen bedienen sich die Herrschenden weltweit immer wieder der Kriminalisierung, des Verbots und der justiziellen Verfolgung radikaler Demokraten, der revolutionären Linken und kommunistischen Bewegung.

Der Kalte Krieg und das Verbot der KPD 1956

Während in der Zweiten Republik Österreichs gerade die Großen Koalitionen von Leopold Figl (ÖVP) und Adolf Schärf (SPÖ) bzw. Julius Raab (ÖVP) und Adolf Schärf der Alpenrepublik vorstanden, zog die 1949 gegründete BRD unter Langzeitbundeskanzler Konrad Adenauer (1949 – 1963) mit lautem Hurra in den Kalten Krieg und trat 1955 der NATO bei. In dieser in der offiziellen Geschichtsschreibung von den Adepten des Imperialismus verklärten und umgelogenen Epoche und später in der öffentlichen Erinnerung von Ludwig Erhards wenig verwunderlichem sogenannten „deutschen Wirtschaftswunder“ überlagerten Jahren,vollzog sich die neuerliche imperialistische Weichenstellung Deutschlands. Samt justiziellen Feldzug gegen dessen Opponenten.

Bereits 1950 – im Zuge des Korea-Kriegs – erreichte der Kalte Krieg in Mitteleuropa einen neuen Höhepunkt. Per sogenannten Adenauer-Erlass erließ die deutsche Bundesregierung erste Berufsverbote aufgrund der Mitgliedschaften in der KPD oder auch im VVN im öffentlichen Dienst.Die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr sekundierte devot und übernahm diese Schand-Regelungen im gleichen Jahr de facto auch für den Gewerkschafsapparat.

1951 beantragte die Bundesregierung dann beim Bundesverfassungsgericht das Verbot der KPD. In einem sich dahinzögernden Verfahren wurde die KPD am 17. August 1956 schließlich als verfassungswidrig verboten und aufgelöst. Ihren Abgeordneten wurden begleitend die Mandate entzogen. Zudem wurden parallel auch die Vermögenswerte der Partei vom Staat kassiert. Die deutschen KommunistInnen waren bis ins Aufbruchsjahr 1968 fortan in die Illegalität gezwungen.

Einen maßgeblichen politischen Hintergrund für das KPD-Verbot, bildete realiter ihr unnachgiebiges Agieren gegen die Wiederaufrüstung bzw. Remilitarisierung Deutschlands und ihre  strikte Ablehnung der Atombewaffnung des neuen NATO-Frontstaats und US-Statthalter.

In seiner Begründung führte das Gericht zudem aus, dass der Marxismus-Leninismus (genauer: dessen aktive Anwendung) mit der „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ nicht vereinbar sei.

„Die in der Folge eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder und der Partei Nahestehende hatten zum Teil erhebliche persönliche Konsequenzen, selbst wenn keine Verurteilung erfolgte, denn der Verdacht einer strafbaren Handlung konnte als wichtiger Grund für eine Kündigung dienen.Ebenfalls reichte die reine politische Betätigung am Arbeitsplatz zur Kündigung aus. Dazu sind Fälle bekannt, in denen der Verfassungsschutz bei Neueinstellung eines Kommunisten auf seine politische Vergangenheit hinwies, was zur erneuten Entlassung führen konnte.Die Zahl der eingeleiteten Ermittlungen und Verurteilungen wird mit 125.000 bis 200.000 Ermittlungen und 7.000 bis 10.000 Verurteilungen angegeben – bei 78.000 bis 85.000 KPD-Mitgliedern zum Zeitpunkt des Verbots der Partei.Betroffen waren auch viele Kommunisten, die in den Jahren der nationalsozialistischen Diktatur lange Jahre in Zuchthäusern und Konzentrationslagern verbringen mussten.“ – so selbst nach Wikipedia.

Notstandsgesetze und Radikalenerlass

In der weiteren Bonner Staats-Architektur der Herrschenden schoben diese dem Verbot der KPD durch die Große Koalition dann Ende der 1960er Jahre die „Notstandsgesetze“ und die Regierung Willy Brand 1972 schließlich den „Radikalenerlass“ nach.

Die damit einhergehenden Berufsverbote der 1970er und 1980er Jahre hatten für Tausende Linke in unserem Nachbarland dramatische Folgen: Viele verloren ihre Arbeit oder wurden gar nicht erst eingestellt (zumal als LehrerInnen oder auf den Unis), einzig weil sie sich etwa gegen Notstandsgesetze, gegen den Krieg in Vietnam oder das Wiedererstarken alter Nazis und Aufflammen der Rechten engagierten bzw. Mitglieder und KandidatInnen legaler linker Parteien und Organisationen waren. Sprich: in linker, politischer Einstellung ihre eigentlich grundgesetzlich garantierten Grundrechte wahrgenommen haben.

Der früheren SPD-Vorsitzenden und Kanzler Willy Brandt hat den unter seiner Regierung auf den Weg gebrachten Radikalenerlass in späteren Jahren dann als seinen größten politischen Irrtum bezeichnet.

Von Adenauer zur Berliner Republik

Während es den Herrschenden parallel gelang, ein Zerrbild des „goldenen Zeitalters“ des Kapitalismus und „des Westens“ zu stricken, saßen Tausende westdeutsche KommunistInnen oder ihnen Nahestehende in den Kerkern Adenauers ein.

Mit dem neuerlichen Gewaltstreich gegen die DKP soll die Geschichte 2021 vor dem Hintergrund der tiefsten, multiplen Krise des Kapitalismus seit 1929 nun um ein weiteres Kapitel fortgeschrieben werden.

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