Nein zum aktuellen Zwangsurlaubs-Gesetz!

Die Sonder-Maßnahmen im Zusammenhang der Corona-Krise wurden heute, 20.3., bis Ostermontag den 13. April verlängert. In dessen Windschatten wurde im Parlament parallel ein massiver Anschlag auf Urlaub und Freizeit der Beschäftigten beschlossen und auf den Weg gebracht.

Mit der Abänderung des § 1155 ABGB wird zwar einerseits klargestellt, dass bei behördlichem „Betretungsverbot“  aufgrund des Coronavirus die Unternehmer das Entgelt weiter zu zahlen haben: Bei „Maßnahmen auf Grundlage des COVID-19-Maßnahmengesetzes BGBl. Nr. 12/2020, die zum Verbot oder zu Einschränkungen des Betretens von Betrieben führen“  „gebührt dem Dienstnehmer das Entgelt, wenn er zur Leistung bereit war“. Das heißt: Wer arbeitsbereit ist, aber aus besagten Gründen nicht in die Arbeit kann, muss sein Einkommen weiter bekommen.

Andererseits wird aber in einem Aufwasch zugleich mitbeschlossen:  „Arbeitnehmer, deren Dienstleistungen aufgrund solcher Maßnahmen nicht zustande kommen, sind verpflichtet, auf Verlangen des Arbeitgebers in dieser Zeit Urlaubs- und Zeitguthaben zu verbrauchen“. Insgesamt gilt dies für bis zu 8 Wochen (!) Urlaub und Zeitausgleich.

Im Klartext: Mit dieser Neuregelung kann der Chef einen einfach auf Kosten seines Urlaubsanspruchs nach Hause schicken. Das stellt einen drastischen Eingriff zur bisherigen beidseitigen (!) Vereinbarungspflicht dar und erlaubt es den Unternehmern, jetzt Urlaub zwangsweise einseitig anzuordnen.

Damit wird ein weiteres Mal die Krisenlast rigoros auf die Beschäftigten übergewälzt und das gesamte Leben dem Flexibilisierungsdiktat „der Wirtschaft“ unterworfen, sogar vor dem eigenen Urlaub und der wohlverdienten Freizeit machen Politik und Wirtschaftsvertreter nicht halt. Das heißt auch, Urlaub muss gegebenenfalls sofort unter Bedingungen, die beileibe nicht der Erholung dienen (Ausgangsbeschränkungen , dicht gemachte Grenzen, geschlossene Lokale, Kultur-, Erholung- und Freizeiteinrichtungen), verbraucht werden – geplante längere Auszeiten im Sommer fallen damit bspw. flach.

JuristInnen warnen überdies davor, dass die im Gesetz eigentlich vorgesehene Beschränkung auf behördlich geschlossene oder eingeschränkte Betriebe (Handel, Dienstleistungen, Gastro …) von den Unternehmern auf alle „von Corona betroffenen“ Branchen (und welche ist das nicht?) einfach ausgedehnt wird. Damit droht, auf direkte oder indirektere Weise, zur skandalösen beschlossenen neuen Zwangs-Urlaubs-Regelung, zudem die Durchsetzung eines flächendeckenden, landesweiten Zwangs-Urlaubs.

Dass dieses Gesetz von der ehemaligen grünen „Rebellin“ Sigrid Maurer gemeinsam mit ÖVP-Klubobmann August Wöginger eingebracht und von der SPÖ mitbeschlossen wurde, zeigt einmal mehr die Unumgänglichkeit einer konsequenten, klassenkämpferischen Perspektive von unten und Selbstermächtigung der Arbeitenden.

Nein zum aktuellen Zwangsurlaubs-Gesetz im Interesse der Unternehmen, Konzerne und Profite!

Es kann und darf nicht sein, dass die grundlegenden Rechte des Arbeitslebens per Handstrich Woche für Woche weiter eliminiert werden!

Verteidigen wir die in harten Kämpfen erstrittenen Errungenschaften des Arbeitsrechts vor einer Kernschmelze im Zeichen kapitalistischen Corona-Managements!

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