Armut im Realkapitalismus: „Im Fahrstuhl nach unten“ (Oliver Nachtwey)

„Zwölf Prozent müssen beim Essen sparen“ titelte der ORF letzten Donnerstag. Laut einer aktuellen Studie der Gesundheit Österreich mussten sich hochgerechnet 1,1 Millionen Menschen in Österreich bei Qualität der und/oder Menge an Lebensmitteln einschränken. Weil das Geld nicht reicht und dringender für Miete oder die Stromrechnung gebraucht wird, waren 420.000 Personen sogar von schwerer Ernährungsarmut betroffen und mussten aus finanziellen Gründen teilweise Mahlzeiten unfreiwillig ausfallen lassen.

Die Ergebnisse der Gesundheit Österreich spiegeln sich auch in den neuen EU-SILC-Daten zu Einkommen, Armut und Lebensbedingungen in Österreich wider, die die Statistik Austria Ende April veröffentlichte. So wirken das österreichische Pensionssystem und der Sozialstaat zwar deutlich armutsreduzierend, dennoch waren 2023 mehr als 1,3 Millionen Menschen in Österreich armutsgefährdet[1]. Damit ist die Armutsgefährdungsquote im Jahresvergleich um +0,2 Prozentpunkte auf 14,9 % gestiegen.  Ohne öffentliche Sozialleistungen[2] wäre die Anzahl der Armutsgefährdeten bei 2,2 Millionen Menschen gelegen, ohne öffentliche Pensionen und Sozialleistungen sogar bei 3,8 Millionen. Das heißt einerseits, dass der österreichische Sozialstaat einen entscheidenden Faktor in der Armutsbekämpfung darstellt, andererseits in seiner aktuellen Ausgestaltung aber nicht ausreichend ist und armutsfest gemacht werden muss. Darüber hinaus darf Armutsbekämpfung nicht auf Symptombekämpfung über staatliche Umverteilung im kapitalistischen Wirtschaftssystem reduziert werden. Armutsbekämpfung muss selbst innerhalb der Systemgrenzen schon unmittelbar bei der Produktion und Verteilung des gesellschaftlich erwirtschafteten Reichtums ansetzen, u. a. durch existenzsichernde und flächendeckende Mindestlöhne von umgehend 2.300 Euro, expansiver Lohnpolitik sowie Arbeitszeitverkürzung bei (vollem) Lohn- und Personalausgleich[3], der bei Teilzeitbeschäftigten über höhere Stundenlöhne sogar lohnerhöhend wirken würde.

Aussagekräftiger für konkrete Notlagen der Menschen sind allerdings absolute Armutsschranken (vgl. auch hier). Als „erheblich materiell und sozial benachteiligt“ galten in Österreich im Jahr 2023 336.000 Menschen (3,7 %), das stellt gegenüber dem Vorjahr einen Zuwachs von 135.000 Personen dar. Die Anzahl der unter 18jährigen stieg von 36.000 auf 88.000. Kriterium für diese absolute Armutsschranke ist die Nichtleistbarkeit von mindestens 7 von 13 Merkmalen und Aktivitäten des täglichen Lebens. Haushalte konnten sich demnach beispielsweise nicht leisten, regelmäßige Zahlungen (Miete, Betriebskosten, Kreditrückzahlungen, …) rechtzeitig zu begleichen, unerwartete Ausgaben für Reparaturen bis zu 1.290 Euro zu finanzieren, die Wohnung angemessen warm zu halten, eine Waschmaschine, ein Fernsehgerät oder ein Telefon/Handy zu besitzen. Besonders betroffen waren Einelternhaushalte, Familien mit zwei Erwachsenen und mindestens 3 Kindern, Haushalte mit Migrationshintergrund aus nicht EU/EFTA-Staaten (auch eingebürgerte) und Arbeitslose.

Werden die Regierungsparteien auf Armut in Österreich angesprochen, ergibt sich eine bunte Mischung aus Betroffenheit, Schuldzuweisungen auf den Regierungspartner oder vorige Regierungen, Verschiebung der Problemlösung auf künftige Regierungen sowie Verweisen auf die eigenen Leistungen (vgl. hier und da). Insbesondere der Stolz auf die eigenen Maßnahmen gegen die Teuerungswelle in Zusammenhang mit Armutsbekämpfung erscheint teilweise wie aus einem Paralleluniversum: so wurden 87 % Antiteuerungsmaßahmen einkommensunabhängig mit der Gießkanne ausgeschüttet und waren zu 93 % klimakontraproduktiv – d.h. sie wirkten dem Klimaschutz entgegen, weil sie einkommensunabhängig und ohne Anreiz für Energiesparmaßnahmen ausgeschüttet wurden. V.a. die Erhöhung des Familienbonus und die Abschaffung der kalten Progression, die einen wesentlichen Teil der Maßnahmen darstellten, sind sozial nicht treffsicher und begünstigten einkommensstärkere Haushalte, die die Auswirkungen der Teuerung zumindest teilweise auch über ihre laufenden Einkommen auffangen hätten können. Mit der Valorisierung von Sozialleistungen ist der Regierung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gelungen, das Arbeitslosengeld wurde hier allerdings ausgespart. Zudem verpufften im Jahr 2023 Einmalzahlungen, Sonderfamilienbeihilfe oder der Anti-Teuerungsbonus, die v. a. niedrigen Einkommen als wichtige Stütze dienten. Im Verhältnis zu den verfügbaren, gewichteten Haushaltseinkommen zeigen sich die Unzulänglichkeiten der Regierungsmaßnahmen in der Armutsbekämpfung deutlich, wie eine Anfragenbeantwortung des Budgetdienstes zeigt: Die Einmalzahlungen stellten 2022 v. a. für niedrige Haushaltseinkommen einen wesentlichen Beitrag zum Abfangen der Teuerung dar, sie konnte in allen Einkommensdezilen[4] durchschnittlich aufgefangen werden. Wobei sich im 1. Dezil die Wirkung der Maßnahmen besonders stark zwischen den Haushalten unterschieden hat und viele schon damals spürbare Einschnitte hinnehmen mussten. Mit dem Wegfallen der Einmalzahlungen drehte sich das Blatt 2023 und die Teuerung schlug v.a. bei niedrigen Einkommen, die keine Möglichkeiten haben weniger zu Sparen oder auf Erspartes zurückzugreifen, mit voller Wucht zu. Das Ergebnis ist in den EU-SILC-Daten der Statistik Austria sowie in der Studie der Gesundheit Österreich nachlesbar.


[1] Die, dem zugrundeliegende, Armutsgefährdungsschwelle betrachtet die relative Einkommenssituation der Haushalte, die gewichteten verfügbaren Haushaltseinkommen. Sie soll die Konsummöglichkeiten abhängig von der Zusammensetzung der Haushalte abbilden, die sich nach Anzahl und Alter ihrer Mitglieder unterscheiden. Ein Haushalt gilt als armutsgefährdet, wenn er weniger als 60 % des mit der Haushaltsstruktur gewichteten verfügbaren Medianeinkommens aufweist.

[2] Sozialleistungen durch die öffentliche Hand: Familienleistungen (Familienbeihilfe, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, staatliche Unterhaltsvorschüsse, Hinterbliebenenleistungen), Arbeitslosenleistungen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Leistung zur Deckung des Lebensunterhalts, vorzeitige Alterspension wegen Arbeitslosigkeit), Gesundheitsleistungen (Krankengeld, Unfallrente, Pflegegeld, Invaliditätspension vor Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters, sonstige Unfall- und Krankenleistungen), Bildungsleistungen (Schülerinnenbeihilfen bzw. Schülerbeihilfen, Stipendien und Studienbeihilfen, Studiengebührenrückerstattung, sonstige Bildungsleistungen), Wohnbeihilfen und Sozialhilfe.

[3] Ab einer gewissen Einkommenshöhe, etwa ab der Höchstbemessungsgrundlage zur Sozialversicherung, wäre es sinnvoll über abnehmenden Lohnausgleich zu diskutieren, um die Einkommensungleichheit zu reduzieren.

[4] Anordnung der Haushalte nach der Höhe des, mit der Haushaltsstruktur gewichteten, verfügbaren Einkommens von den 10 % mit den niedrigsten Einkommen (1. Dezil) zu jenen 10 % mit den höchsten Einkommen (10. Dezil).

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