Heizen oder Hungern?

Rund 128.000 Haushalte in Österreich können sich diesen Winter das Heizen nicht oder nur eingeschränkt leisten und müssen daher die Heizkörper ganz abgedreht lassen oder können diese nur sporadisch nutzen. Mit den zuletzt regelrecht explodierenden Energiekosten – +25,9% im Dezember und +28,6% im Jänner – kletterte auch die Energiearmut im Land auf neue Höhen.

Hauptleidtragende der durch die Decke schießenden Energie-, Öl und Gaspreise sind neben den direkt von Energiearmut Betroffenen, aber auch sämtliche Haushalte mit einem niedrigeren Einkommen sowie PensionistInnen, die natürlich mehr Zeit in den eigenen vier Wänden zubringen und deren Ausgaben für Wohnenergie – Kosten für Heizung, Strom und Warmwasser – insgesamt einen entsprechend erklecklichen Anteil ihrer notwendigen Gesamtausgaben ausmachen.

„Besonders für energiearme Haushalte ist die derzeitige Preisexplosion kaum zu stemmen“, so AK- Energieexpertin Sandra Matzinger, „denn sie haben schon unter normalen Umständen Schwierigkeiten, ihre Energierechnungen zu zahlen oder ihre Wohnräume ausreichend zu heizen.“ Dazu ist Energiearmut, wie Matzinger unterstreicht, ein zudem „komplexes Phänomen“. „Neben finanziellen Faktoren – wie geringem Einkommen oder steigenden Energiepreisen – spielen Wohnverhältnisse bzw. Gebäudeausstattung, Stichwort thermisch-energetische Effizienz, das Wissen über die richtige Energienutzung sowie der Wohnort, zum Beispiel Stadt-Land-Unterschiede eine wichtige Rolle“.

Und obschon die Wohnung überhaupt noch heizen zu können oder zum Frieren verdammt zu sein den eklatantesten Punkt der Energiearmut markiert, erstreckt sich diese darüber hinaus auf weitere Problemkomplexe wie ein Bad oder eine Dusche zu nehmen, das Kochen, die Verwendung der Mikrowelle, die Beleuchtung, über die Nutzung des Fernsehers, des Internets oder des Computers. Wer aus Geldmangel zudem erzwungenermaßen noch veraltete „Stromfresser“ in Verwendung hat oder einen Wasserkocher verwendet, kann dem unerbittlichen Rattern des Strom- oder Energiezählers an den Rande der oder über die privaten Leistbarkeitsgrenzen hinausregelrecht zusehen und findet sich in einer kaum entrinnbaren Abwärtsspirale wieder.

Die Energiepreisexplosion zeitigt aber nicht „nur“ eine offene Energiearmut für knapp 130.000 Haushalte, sondern breitflächige Einschnitte in die Lebensqualität für Hunderttausende, verschiebt bisherige Konsummuster und führt auch zu vielfältigen Einschränkungen an gesellschaftlicher Teilhabe.

Entsprechend braucht es denn auch einer grundlegenden sozialen (wie ökologischen) Energiewende und umgehender Abfederungsmaßnahmen:

Neben einer notwendigen gesellschaftlichen Aneignung des Energiesektors und der Beendigung der maßlosen gesellschaftlichen Subventionierung der Strom-Größtverbraucher, gilt es die Basisversorgung mit Energie als Teil der allgemein zugänglichen gesellschaftlichen Infrastruktur auszugestalten:

Völlig neues soziales Tarifsystem bzw. Preisgefüge der Energieversorgung:

  • Ein kostenloses Grund- und Freimengen-Kontingent oder günstige Niedrigpreise für einen festgelegten privaten Grundverbrauch!
  • Gestaffelte Tarife, kostenlos oder niedrig beginnend und stark steigend!
  • (oder auch eine Rückgabe hoher Energiekosten etc.)

Als Sofortmaßnahmen:

  • Einen gesetzlichen Energiepreisstopp für private Haushalte bzw. administrativ verordnete Höchstpreis pro Kilowattstunde Strom/Gas!
  • Gezielte Unterstützungen durch höhere Heizkostenzuschüsse für Haushalte bis/unter dem Haushaltsmedianeinkommen (bzw. genauer: jährliche Äquivalenzeinkommen für Haushaltshaupteinkommen aus unselbständiger Arbeit), sprich: unter/bis 2.359 Euro brutto monatlich (bzw. 2.022 Euro brutto auf Basis einer 14maligen Auszahlung) – zumal viele Menschen zur Energiepreisexplosion hinzu aktuell auch noch Corona-bedingt einen höheren Heizaufwand haben!
  • Eine Abschaltuntersagung für alle Energieversorger über die kalte Jahreszeit und ein verbrieftes Recht auf langfristige Ratenzahlung für bedrängte Haushalte!
  • Gezielte zusätzliche Teuerungsausgleichszahlungen für Einkommen bis zum Haushaltsmedian!

Und generell:

  • Robuste, flächendeckende, kollektivvertragliche Mindestlöhne von 1.975 Euro brutto (= 90% der Stufe C des Metaller-KV), sowie um der zunehmenden Lohnarmut einen Riegel vorzuschieben und die Lebensqualität der niedrigen EinkommensbezieherInnen längerfristig zu heben!
  • Eine öffentlich garantierte Mindestpension von 1.580,- Euro! (= mind. 80% des von uns geforderten Mindestlohns)
  • Eine systematische (Mit-)Heranziehung der Kapital-Profite und Vermögen der Reichen zur Finanzierung! – anstatt der obwaltenden internen Umverteilung unter den Lohnabhängigen!

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