5 vor 12 im Asylfall Familie Kaya

Tosun, Meryem, Yilmaz und Yiğit stehen kurz vor ihrer drohenden Auslieferung an Erdoğan!

Heute Donnerstag, 25.2., wurde per Bescheid die Aufhebung des Abschiebeschutzes verfügt.

Während vor den Augen der Weltöffentlichkeit, Türkis-Grünen Regierung und österreichischen Justiz in der Türkei eine neue, großangelegte Verhaftungs- und Repressionswelle gegen die linksdemokratische HDP rollt und ihre AktivistInnen vom AKP/MHP-Regime für vogelfrei erklärt werden, beharrt die Republik Österreich ungeachtet dessen voraussichtlich auf der Abschiebung der alevitisch-kurdischen Familie Tosun und Meryem Kaya und ihrer beiden Söhne. Obwohl noch vor wenigen Wochen anlässlich der Abschiebung der 12jährigen Tina ein Aufschrei der Empörung durchs Land ging, droht mit dem nunmehrigen Entscheid sogleich die nächste Abschiebung eines Schülers – dem gerade erst 13 Jahre gewordenen Yigit. Entsprechendes Entsetzen herrscht denn auch bei seinen LehrerInnen.

Tosun und Meryem Kaya sind, um als Oppositionelle dem Arm Erdogans gegen die HDP zu entgehen, bekanntlich vor knapp 5 Jahren mit ihren Kindern nach Österreich geflüchtet und haben um Asyl angesucht. Nun stehen sie in einem vorläufigen Farce-Urteil für den „neuen Sultan von Ankara“ vor der akuten Auslieferung. Sowohl Tosun wie Meryem drohen in der Türkei Haft und Folter. Dem älteren Sohn Yilmaz wiederum eine umgehende Einberufung in die türkische Soldateska.

Nachdem in den vergangenen Jahren bereits rd. 10.000 Mitglieder der linksdemokratischen HDP inhaftiert wurden, fordert der Vorsitzende der faschistischen MHP und Koalitionspartner Erdoğans, Devlet Bahçeli, seit Anfang dieses Jahres vom türkischen Kassationshof  das direkte Verbot der oppositionellen HDP bzw. droht unverhohlen, andernfalls selbst „die nötigen Schritte“ einzuleiten. Letzte Woche wetterte auch der 1. Berater von Erdoğan – Fahrettin Altun – in dieselbe Richtung. Im unmittelbaren Anschluss hat zudem dann auch noch Meral Aksener, die Vorsitzende IYI-Partei (eine MHP-Abspaltung), ihre Zustimmung zu einem HDP-Verbotsverfahren angekündigt.

Ein Verbot der HDP durch den „Palast“ in Ankara und seine willfährige Justiz ist heute so nah wie noch nie!

Für die österreichische Justiz spielt auch dieser Umstand mit Berufung auf den offiziellen, aktuellen Länderreport der Alpenrepublik keinerlei Rolle oder bildet auch nur ein zu berücksichtigendes Faktum. (Entsprechend der „Feststellungen Staatendokumentation des Bundesamtes Stand vom 27.01.2021”)

Parallel gehen die Machthaber am Bosporus unbehelligt von der internationalen Gemeinschaft mit bewaffneten Hundertschaften der Polizei, Gummigeschossen, Wasserwerfern, Tränengas und Schlagstöcken gegen die Boğaziçi-Proteste vor, stürmen mit schwerbewaffnete Antiterroreinheiten Studierendenwohnungen und Wohnheime und verhaften auf breiter Front junge Menschen und StudentInnen – die Erdoğan wie gewohnt als „Terroristen“ und „giftige Schlangen, deren Kopf zermalmt werden muss“ gelten.

Fände Vergleichbares in anders gelagerten Ländern statt, hätte die Republik bereits den Botschafter einbestellt, Sanktionen auf den Weg oder ins Spiel gebracht und die Türkei zum Unrechtsstaat erklärt.  Nicht so im Falle des Bündnis- und NATO-Partner des Westens, dessen autokratischem und neo-osmanischem Streben man sich zusätzlich auch noch in einem schmutzigen Flüchtlings-Deal ausgeliefert hat.

Demgemäß verstiegen sich die österreichischen Behörden in Gestalt des „Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl“ heute erneut zu dem schmählichen vorläufigen Urteil:  „Unter Berücksichtigung aller bekannten Umstände konnte nicht festgestellt werden, dass [eine] Abschiebung in die Türkei eine reale Gefahr einer Verletzung von Art. 2 EMRK, Art. 3 EMRK oder der Protokolle Nr. 6 oder Nr. 13 zur Konvention bedeuten würde oder für [Tosun] als Zivilperson eine ernsthafte Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konfliktes mit sich bringen würde.”

Dieses geht jetzt gemäß § 62 Abs. 2 AVG noch zur Überprüfung resp. Bestätigung an das „Bundesverwaltungsgericht“.

Bei diesem liegt nun der Ball die Aufhebung des Abschiebeschutzes zurückzunehmen, die drohende Abschiebung der Familie Kaya sofort außer Kraft zu setzen und ihnen sofortiges Asyl resp. Bleiberecht zu gewähren.

Es ist 5 vor 12 Tosun, Meryem, Yilmaz und Yiğit dem langen Arm Erdoğans zu entwinden.

Familie Kaya Solidaritätskomitee

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