Schwarz-Grün: die steuerpolitisch turbo-neoliberalen Figuren `rechts´ von BlackRock

Nach der milliardenschweren Gewinnsteuersenkung für Industrie, große Handelsketten bzw. -Unternehmen, sowie der Banken und Versicherungen letzten Herbst, stehen nach Ankündigung des neuen Finanzministers, Markus Brunner, nun die Finanzrentiers, Aktionäre, Begüterten, Shareholder und Börsianer mit der Steuerbefreiung für Aktien- und Wertpapiergewinne an der Reihe.

Überraschend kommt die angekündigte Abschaffung Kapitalertragssteuer auf Wertpapiere indes nicht, war das Aus der Gewinnsteuer auf langfristige Aktiengewinne im schwarz-grünen Koalitionsabkommen doch bereits andeutungsweise paktiert.

Steuerfreiheit fürs Finanz-Casino und Aktionäre schon im Koalitionsabkommen paktiert

Denn die Abschaffung der sog. „Wertpapierzuwachssteuer“ stand seit Regierungsbeginn mit auf der Agenda. (Diese fällt auf realisierte Kursgewinne an, und soll dahingehend eingeschränkt werden, dass wieder eine „Behaltefrist“ eingeführt wird, nach deren Ablauf die gewinnbringende Veräußerung des Wertpapieres von der KESt befreit ist.) Gerade erst Anfang 2016 mit 27,5% eingeführt, um die steuerlichen Schlupflöcher der Kursgewinne zu stopfen und den Wertpapierhandel zu entschleunigen, droht ihr unter Schwarz-Grün jetzt als „ein ganz wichtiger Schwerpunkt für dieses Jahr“ sogleich wieder das Aus.

Private Pensionsvorsorge ohne Kapitalgarantie – Schwarz-Grün sticht sogar noch Türkis-Blau

Ebenso übrigens wie die euphemistisch als „Investitionen in die eigene Vorsorge“ verklausulierte Forcierung der privaten Pensionsvorsorge. Denn auch für diese wurde schon im Koalitionsübereinkommen dahin paktiert, die Rahmenbedingungen für die „private Pensionsvorsorge“ zu verbessern, um so dem Kapitalmarkt neue Anlagesphären in der Altersvorsorge zu eröffnen. Neben dem Einstieg in ein forciertes Umkrempeln des Pensions-Feldes beinhalten die diesbezüglich verhandelten Maßnahmen wenig verwunderlich gleichzeitig regelrechte Minenfelder und Sprengfallen. Während das privat in die Pensionsvorsorge gesteckte Geld, auch bei nicht realisierten Zinserträgen, bisher zumindest in seiner Gesamtsumme oder absoluten Höhe jederzeit der Garantie unterlag, würde diese mit der im Koalitionsvertrag beschlossenen „Weiterentwicklung“ von „Vorsorgeplänen“ nunmehr für neue, hochriskante Modelle teils wegfallen. Nämlich mit der Eröffnung von nun neu kreierten „freiwilligen“ Pensionsvorsorgeoptionen „ohne Kapitalgarantie“, bei denen Bürger künftig große Teile bis sämtliche Rücklagen ihrer privaten Alterssicherung verlieren können. Die Versicherungswirtschaft freilich wird nicht verlegen sein, diese Optionen – trotz darin steckenden Risikos für die private Altersvorsorge – mit trügerischen Versprechen an den Mann und die Frau zu bringen und den gereichten Schuhlöffel dankend rigoros aufzunehmen.

Statt Abschaffung des Steuerprivilegs der Superreichen und einer KESt-Bagatellgrenze für die Arbeitenden – mit der Sense für Aktionäre

Während Arbeitseinkommen unselbständig Erwerbstätiger einem mit steigender Einkommenshöhe stufenweise steigendem Steuertarif bis zum Höchststeuersatz von 50% unterliegen (Einkommen über 1 Mio. aufgrund einer Ausnahmenregelung 55%), genießen tätigkeitslose Kapitaleinkommen (Dividenden, Zinsen, Kurs- und Spekulationsgewinne, …) zudem ohnedies bereits einen (Reichtums-)begünstigten Einheitssteuersatz von 27,5%, da unabhängig ihrer Höhe – oder um es steuerpolitisch zu sagen, weil als Flat-Tax (also identischem Eingangs- und Spitzensteuersatz) gestaltet. Eine Steuerbegünstigung der Rentiers- und Finanzeinkommen über die KESt (Kapitalertragssteuer), die bedeutet, dass die leistungslosen Vermögenszuwächse der MillionärInnen im Land geringer besteuert werden, als die Arbeitseinkommen der Lohnabhängigen.

Nötig wäre dagegen, dieses Steuerprivileg für Kapitaleinkommen endlich dahingehend zu überwinden, die Kapitaleinkommen ebenfalls der Einkommenssteuer zu unterwerfen. Hinsichtlich der Zinsen aus dem gewöhnlichen Konsumsparen oder Rücklagen für Notfälle u.ä. wiederum, ließe sich – basierend auf dem existierenden und diesbezüglich hinkünftig zu indexierenden Einkommenssteuer Freibetrag von 720 Euro – eine entsprechende Bagatellgrenze für Zinseinkünfte aus Sparvermögen einziehen, die die alltäglichen Rücklagen und kleinen Veranlagungen der Arbeitenden und einfachen Bevölkerung demgegenüber weitgehend steuerfrei stellen würde – anstatt des neuerlichen Steuergeschenks an die Aktionäre, Börsianer und oberen 10 Prozent.

Schwarz-Grün: steuerpolitisch „rechts“ der US-Top-Leute aus dem Hause BlackRock

Und wie schon in der Frage der Gewinnsteuer überflügelt die schwarz-grüne Bundesregierung damit selbst sogar nochmals das Wall Street-Kabinett in den USA von rechts. Während aufgrund der exorbitanten Krisenkosten und der Konjunktur-, Rettungs- und Hilfspakete sowie asozialen Verteilung der Steuerlast selbst in den USA eine Wiederanhebung der von Donald Trump für die US-Konzerne von 35% auf 21% zusammengestutzten Gewinnersteuer auf zumindest 28% im Kongress in Verhandlung stehen (während sie in Österreich zur Bagatellsteuer abgeschmolzen wurde), gilt nämliches auch für die Kapitalgewinnsteuer.

Auch im Musterland des Kapitalismus werden Aktien- und Wertpapiergewinne bis dato nur mit einem weit unter der Einkommenssteuer liegenden Einheitssteuersatz besteuert. Daher sollen, der geplanten Steuerreform der Biden-Regierung und seines BlackRock-Teams nach, die sich aus dieser sprudelnden Reichtumsquelle speisenden Einkommen der Superreichen – ab 1 Million Dollar Jahreseinkommenshöhe –, künftig anstatt dem bisherigen bloßen Steuersatz von 20% dem US-Höchst-Einkommenssteuertarif von 37% bzw. geplanten 39,6% unterworfen werden. Natürlich trägt das nicht die Originalhandschrift der Mannen Larry Finks, sondern entstammt dem Kompromiss-Programm der Demokraten. Aber immerhin tragen die honorigen Vertreter des „Obersten der Ober-Kapitalisten“, wie BlackRock-Chef Larry Fink in Davos begrüßt wurde, in Bidens Beraterteam das „links“ der Steuerpolitik der Figuren der Alpenrepublik angesiedelte Steuerprogramm Washingtons mit.

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