Die Verhandlungen zum BABE-Kollektivvertrag wurden nach der 4. Runde erneut ergebnislos unterbrochen. In ganz Österreich finden am 20.04.2022 von 09:00 – 11:00 Uhr Betriebsversammlungen im öffentlichen Raum statt!
Der BABE-KV ist, genauso wie der SWÖ-KV, nach den Chefitäten benannt: nämlich der Berufsvereinigung der ArbeitgeberInnen privater BildungsEinrichtungen. Darin sind über 80 private Bildungseinrichtungen, unter anderem die (gewerkschaftsnahen) Berufsförderungsinstitute (bfi), die (sozialdemokratischen) Volkshochschulen, aber auch profitorientierte Unternehmen wie ibis acam, Mentor oder Weidinger & Partner.
2005 wurde mit den Gewerkschaften GPA und vida der BABE-Kollektivvertrag abgeschlossen, seit der Satzung (= rechtliche Ausdehnung auf die gesamte Branche) im Jahr 2010 gilt der BABE-KV für rund 9.000 Beschäftigte in privaten Einrichtungen der Erwachsenenbildung.
Die jährlichen KV-Verhandlungen finden jeweils im März und April statt. Schon in früheren Jahren waren die Verhandlungen immer wieder von in die Öffentlichkeit getragenen Protesten begleitet, an denen sich KOMintern von Beginn an solidarisch beteiligte.
Auch heuer: Die Verhandlungen zum BABE-Kollektivvertrag wurden nach der 4. Runde erneut ergebnislos unterbrochen. Vor der fünften KV-Verhandlungsrunde wird nun mit Betriebsversammlungen im öffentlichen Raum am 20. April Druck gemacht!
Schon in den letzten Jahren hatten engagierte BetriebsrätInnen und BasisaktivistInnen (z.B. von der Initiative „Deutschlehrende in der Erwachsenenbildung“) immer wieder auf die teils miserablen Arbeitsbedingungen aufmerksam gemacht. Die Pandemie verstärkte diese schlechten Bedingungen noch und erschwerte die Arbeit der Lehrenden und TrainerInnen massiv – eine Abgeltung dafür gab es nicht.
Auch die Arbeitszeitverkürzung auf die 35-Stunden-Woche wurde eingefordert – nun ist von Seiten der Gewerkschaften nur die maue Forderung „Regelungen zur Arbeitszeitverkürzung“ zu hören. Was da in Sozialpartnerverhandlungen draus wird, ist auf der Arbeitgeber-Homepage nachzulesen: „Die Möglichkeiten der Flexibilisierung verbunden mit einer Arbeitszeitverkürzung auf 38 Stunden zeigen, dass auch in Sachen Arbeitszeit die Interessen der ArbeitnehmerInnen nicht in unüberwindbarem Widerspruch zu jenen der ArbeitgeberInnen stehen müssen.“
Doch genauso wie für andere Branchen braucht es auch in der privaten Erwachsenenbildung – statt dem jährlichen sozialpartnerschaftlichen Stelldichein – endlich einen Eskalationsplan unter Einbeziehung der Beschäftigten, mit konkreten Zielen, für die es sich zu kämpfen lohnt!
Das Letztangebot der Arbeitgeber*innen:
- KV-Erhöhung 3,5%
- Ist-Erhöhung 3,3%
- Soziale Staffelung – zusätzlich für VB1 und VB2 KV-Erhöhung 3,7% und 3,5% Ist-Erhöhung
- Lehrlinge 4,0%
- Rösselsprung-Mindestbetrag Erhöhung von € 50,00 auf € 70,00
- Optionsangebot (entweder/oder)
– zusätzlicher 2ter Urlaubstag nach 10 statt 12 Jahren ODER
– Vordienstzeitenerhöhung auf 6 Jahre mit Beginn ab Mai 2023 bis April 2025 (in 2-Monatsschritten) - Lehre mit Matura in der Arbeitszeit
Die Gewerkschaft fordert:
- Erhöhung der KV- und IST-Gehälter, der Lehrlingseinkommen, Zulagen und Zuschläge sowie Mindesthonorare deutlich über der Inflationsrate
- Regelungen zur Arbeitszeitverkürzung
- Erweiterung der Gehaltstabelle um eine Stufe 9 (ein weiters Biennium)
- verbesserte Anrechnung von Vordienstzeiten
- Jugendforderung: Anrechnung Vorbereitungszeit bei Lehre mit Matura
- § 8a Abs. 3, Nachtdienstpauschale: Wird in § 16 „Gehaltsordnung“ übernommen als neuer Absatz eingefügt, um alle Entgelte zusammenzufassen, um sie bei KV-Erhöhungen nicht zu übersehen.
- § 10 Karenzregelungen: Ausdehnung auf Adoptiv- und Pflegeltern, wie bei § 10b „Frühkarenz“.