Holen was einem/einer zusteht! – eine Erfolgsgeschichte

Wer kennt das nicht: Ungerechtigkeiten, verbesserungsbedürftige Arbeitsbedingungen bis hin zu offenen oder versteckten Arbeitsrechtsbrüchen durch den Arbeitergeber… Kurzum Verhältnisse, in denen man sich am besten mit Kolleg*innen vernetzt, austauscht und organisiert, um daran schleunigst etwas zu ändern.

Was aber tun, wenn diese (inklusive Betriebsrat) aus unterschiedlichen Gründen den Arsch nicht hoch kriegen? Ein Erlebnisbericht aus der Wiener Behindertenhilfe (2019/2020).

Zuerst reicht natürlich ein Versuch nicht aus, um zu dieser Überzeugung zu gelangen, aber nachdem ein Jahr Betriebszugehörigkeit, mehrere Mitarbeiter*innen- und Betriebsversammlungen sowie ungezählte Diskussionen mit Kolleg*Innen absolviert waren, hatte sich die Überzeugung gefestigt, dass hier tatsächlich keine Mitstreiter*innen in ausreichender Zahl zu gewinnen waren.

Konkret ging es übrigens um die Fragen, ob den Mitarbeiter*innen im Teilbetreuten Wohnen von psychisch kranken Klient*innen eine zumindest 50%-ige SEG-Zulage zusteht und ob die Tätigkeit der Verwendungsgruppe 8 des SWÖ zuzuordnen ist.

Dazu muss vorausgeschickt werden, dass der FSW als Fördergeber seit 2018 in der Behindertenhilfe nur noch die Verwendungsgruppe 7 (für Sozialarbeiter*innen und Psycholog*innen) finanziert. Aufgrund einer Betriebsvereinbarung erhalten bei meinem Arbeitgeber alle Mitarbeiter*innen, die ihre Verträge vor 2018 unterschrieben haben, Verwendungsgruppe 8, alle (zu) spät gekommenen müssen sich mit Stufe 7 begnügen. Für Berufseinsteiger*innen macht das einen Gehaltsunterschied von brutto € 213,50 pro Monat, im zehnten Dienstjahr von € 369,30.

Die ausgetauschten Argumente und die (vielfältigen) Gründe für die Passivität eines Großteils der Belegschaft wären einen eigenen Artikel wert. An dieser Stelle sei nur angemerkt, dass es sich – wie in vielen anderen Vereinen auch – für den Arbeitgeber bezahlt machte, dass Mitarbeiter*innen mit älteren Verträgen aus Angst vor dem Verlust ihrer „Privilegien“ ein vehemtes und kollektives Einfordern der oben genannten Verbesserungen verhinderten. Leider fand sich diese Haltung teilweise auch im Betriebsrat. In der Wiener Behindertenhilfe ist das Ausspielen verschiedener Akteur*innen eine Tradition, die bis in die einzelnen Belegschaften hinein reicht. Ein Agreement sich bei den regelmäßigen Budgetverhandlungen nicht mehr gegenseitig zu unterbieten – wie in anderen NGO-Bereichen – ist bisher in der Wiener Behindertenhilfe zwischen den Träger*innen nicht gelungen und wird auch nicht angestrebt. So war auch eines der häufigsten Argumente bei Diskussionen mit Kolleg*innen, dass es bei den anderen Vereinen ja noch schlechter sei.

Aber zurück zur unerfreulichen Ausgangslage: Die Tastsache, dass kaum jemand wirklich bereit ist, sich für die Forderungen im Betrieb offen einzusetzen, heißt ja nicht, dass sie deshalb Gegner*innen sind. Einige wollen sich wegen befristeter Veträge nicht exponieren, andere sehen die Notwendigkeit nicht, da sie ja in der korrekten Verwendungsgruppe bezahlt werden. Trotzdem werde ich von diesen Kolleg*innen auf vorhandene Unterlagen hingewiesen, die sich im Lauf des folgenden Verfahrens am Arbeits- und Sozialgericht noch bezahlt machen werden.

Ich sammle also mit Hilfe von zwar nicht aktionsbereiten aber durchaus unzufriedenen Kolleg*ìnnen über ein paar Wochen alles, was mir in die Finger kommt. Dazu gehören inhaltliche Betreuungskonzepte des Vereins, Betriebsvereinbarungen, Vereinbarungen mit dem Fördergeber FSW, Stellenausschreibungen, E-Mails der Leitung, die erschwerte Arbeitsbedingungen bestätigen und – ein besonderer Glücksfall – ein von der Geschäftsführung vor 2 Jahren unterschriebener Text, in dem eine Einstufung der Mitrbeiter*innen in die Vwgr 8 verteidigt wird (damit wollte man 2018 – erfolglos – die Kürzung der Fördergelder verhindern). Ich besorge mir auch die Beschreibung der Verwendungsgruppen im SWÖ-KV (gar nicht so einfach). In einer  persönlichen Dokumentation gleiche ich die gesammelte Theorie (vor allem die Tätigkeitsbeschreibung der Verwendungsgruppe 8 im SWÖ) mit meinem Arbeitsalltag ab und vereinbare ein erstes Beratungsgespräch bei meiner zuständigen Gewerkschaft, der GPA. Nachdem ich aus dieser Dokumentation bereits konkrete Gründe nennen kann, die eine Einstufung in Verwendungsgruppe 8 sowie die Zuerkennung der SEG-Zulage rechtfertigen, wird mir dort schnell bestätigt, dass ich nicht die einzige Verrückte bin, die meint diese Ansprüche zu haben. Nächster Schritt also:

-> Forderung schriftlich der Geschäftsführung übermitteln inklusive Fristsetzung zur Ausbezahlung der bisher vorenthaltenen Gehaltsbestandteile. (Im SWÖ funktioniert das 9 Monate rückwirkend ab Geltendmachung, in vielen anderen KV´s aber nur 6 Monate. Allzu lange sollten man sich mit dem Einfordern also nicht Zeit lassen.)

Wie erwartet wird die Forderung von der Geschäftsführung schriftlich zurückgewiesen, nicht ohne eine völlig weltfremde Beschreibung meiner Arbeitsbedingungen mitzuliefern.

Die GPA übernimmt für mich als Gewerkschaftsmitglied im weiteren Verlauf die kostenlose rechtliche Vertretung (und damit das Prozessrisiko). Über sie läuft in Zukunft auch die Kommunikation mit dem gegnerischen Anwalt . Da die Gegenseite zu Beginn verhandlungsbereit zu sein scheint, werden noch einige Argumente brieflich ausgetauscht. Das hat aber nur ein beleidigend niedriges außergerichtliches Vergleichsangebot zur Folge.

-> Da mit dem Arbeitgeber also trotz redlicher Versuche keine gütliche Einigung zu erzielen ist und mich das Vergleichsangebot erst so richtig grantig macht, wird Klage beim Arbeits- und Sozialgericht eingereicht. Die Gewerkschaft stellt mir eine Anwältin (natürlich eine Expertin im Bereich Arbeitsrecht) zur Verfügung. Mit ihr habe ich in der Folge ein längeres persönliches Treffen, den Großteil der Vorbereitung können wir aber bequem und zeitsparend per E-Mail oder Telefon erledigen. Trotz Corona Pandemie findet die Verhandlung ein paar Wochen später statt. Beide Parteien haben ihre wesentlichen Argumente bereits im Vorfeld in vorbereiteten Schriftsätzen dargelegt.

In der Zwischenzeit ist mein befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen (beide Seiten hatten kein Interesse an einer Verlängerung). Ehrlicherweise muss ich sagen, dass ich die zufälligen Treffen am Gang, die der Geschäftsführung immer so peinlcih zu sein schienen, etwas vermisse. Umso mehr freue ich mich auf die heutige Auseinandersetzung. Die Zeit bis zur Verhandlung nutze ich zum einen dazu, mich inhaltlich vorzubereiten. Aus den Gesprächen mit der Anwältin ist mir klar, dass es möglichst viele Beispiele aus meinem Arbeitsalltag braucht, die eine SEG-Zulage rechtfertigen sowie solche, die in der VWgr 8 beschrieben sind und dass diese den überwiegenden Teil der Arbeitszeit ausmachen müssen.  Zum anderen kann ich den Betriebsratsvorsitzenden dafür gewinnen als Zeuge im Verfahren zur Verfügung zu stehen, um meine Angaben über den Arbeitsalltag zu bestätigen. Da sich in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung bereits niemand exponieren wollte, bringe ich niemanden der Kolleg*innen mit dieser Frage in Verlegenheit.

Und dann wird es ernst und es wird verhandelt und zwar vor einem Schöffensenat?. Etwa zwei Stunden lang werde ich zu meinem Arbeitsalltag, methodischen Vorgaben, Entscheidungsfreiräumen, Problemlagen der Klient*innen etc. befragt.

Die gründliche Vorbereitung hat sich ausgezahlt, die Stimmung ist auf unserer Seite. Die Richterin fragt nach, ob man nicht doch bereit wäre sich zu vergleichen, bevor ein nächster Verhandlungstermin angesetzt wird und die genannten Zeug*innen geladen werden. Wir sind natürlich vergleichsbereit, aber es müsste schon wesentlich mehr als das lächerliche letzte Angebot sein. Der gegnerische Anwalt eröffnet uns, dass er autorisiert ist, maximal € 2500,- in Form einer Pauschale anzubieten (das letzte Vergleichsangebot lag bei beleidigenden € 100,-). Ich freue mich erst mal ein bisschen darüber, dass ich den Preis in zwei Stunden Verhandlung ganz gut nach oben getrieben habe und schiebe dann eine Beratungsrunde mit meiner Anwältin ein.

Wir fordern € 3000,- und bekommen diese nach einer neuerlichen Unterbrechung zur telefonischen Autorisierung vom gegnerischen Anwalt auch zugesagt.

Wir hatten in der Klage knappe € 5000,- gefordert, zusammengesetzt aus der Höhereinstufung im KV und einer 50%-igen SEG-Pauschale. Warum lasse ich mich auf den Vergleich ein? Mir war von Beginn an klar, dass der Anspruch auf die SEG schlecht dokumentiert und daher schwer durchsetzbar ist. Beim nächsten Mal würde ich es besser machen, aber mir wird erst im Laufe der Vorbereitung überhaupt klar, was alles Erschwernisse im Sinne des KV sind… Daher habe ich mit der vollen Summe ohnehin nicht gerechnet. Die Gegenseite hat außerdem deutlich gemacht, dass sie ein nachteiliges Urteil bis zur letzten Instanz bekämpfen, was einen jahrelangen Rechtsstreit bedeuten würde. Wir schließen daher den oben beschriebenen Vergleich. Ich versichere mich, dass kein Stillschweigen vereinbart wird. Immerhin will ich mit meinem Erfolg hausieren gehen.

2 Wochen später habe ich die schriftliche Ausfertigung des Vergleichs inklusive Verhandlungsprotokoll im Postfach, 4 Wochen später die Kohle am Konto

Nachbereitung:

Den schriftlichen gerichtlichen Vergleich schicke ich mit der Info, dass seine Zeugenaussage nicht mehr nötig ist, an meinen ehemaligen Betriebsrat und erteile gleichzeitig die Erlaubnis, das Dokument nach eigenem Ermessen weiter zu verwenden. Ich empfehle gleichzeitig, eine Feststellungsklage beim ASG einzubringen, die mit dieser Faktenlage keine schlechten Aussichten auf Erfolg hätte. Das würde die Bezahlung für alle „Neuen“ sofort erheblich verbessern ohne dass jede*r Einzelne klagen müsste. Denn dass der Verein mir diese „Sonderzahlung“ aus der reinen Güte seines Herzens geschenkt hat, kann wohl nicht angenommen werden. Viel mehr ist anzunehmen, dass er sich – angesichts des bisherigen Verlaufes – eine befürchtete höhere Nachzahlung ersparen wollte. Bisher ist leider nichts passiert. Natürlich habe ich über ehemalige Kolleg*innen, mit denen ich noch in gutem Kontakt bin, dafür gesorgt, dass der Ausgang des Verfahrens im Betrieb bekannt wird – um jene zu ärgern, die mir ein klägliches Scheitern vorausgesagt oder die Rechtmäßigkeit meiner Ansprüche bestritten haben und um denen Mut zu machen, die nach 2018 begonnen haben und noch immer dort sind.

Und weil wir als Sozialarbeiter*innen und psychosoziale Fachkräfte ja so scharf drauf sind, hier meine Lernerfahrungen:

  1. Es kann frustrierend sein, wenn die Kolleg*innen nicht zu begeistern sind. Es zahlt sich aber aus, beim Austausch der Argumente sachlich zu bleiben. Denn auch wenn sie sich nicht exponieren wollen, sollte man ihre Unzufriedenheit und die daraus resultierende Gehässigkeit Richtung „oben“ nicht unterschätzen. Wertvolle Infos und Hinweise auf vorhandenes Material habe ich von langjährigen Mitarbeiter*innen erhalten, die sich nie öffentlich zum Thema geäußert haben.
  2. Es ist super, im Verfahren eine Anwältin zu haben, die das rechtliche Tralala aus dem FF beherrscht, das erspart aber nicht die eigene inhaltliche Arbeit. Nachdem sie die Situation nicht kennt, braucht sie im Gerichtsverfahren verwertbare Infos und Fakten, je mehr und je anschaulicher desto besser. Also rechtzeitig beginnen Material zu sammeln und so genau wie möglich dokumentieren.
  3. Nicht die Auseinandersetzung scheuen. Es ist ok und fühlt sich ziemlich gut an, seine Ansprüche durchzusetzen. Sozialarbeiter*innen akzeptieren für sich ohne Widerspruch Arbeitsbedingungen, die sie keinem ihrer Klient*innen zumuten würden. Aber das ist nichts, worauf wir als Berufsgruppe stolz sein sollten. Gute Arbeit brauch gute Arbeitsbedingungen.
  4. Sicher hat es mehr Aussicht auf Erfolg, zustehende Ansprüche gemeinsam mit Kolleg*innen im Betrieb einzufordern. Aber wenn da nichts geht, ist das kein Grund den Kopf in den Sand zu stecken. Auch wenns zusammen mehr Spass macht: Auch allein geht immer irgendwas. Ich denke für die paar Stunden Vorbereitung plus Verhandlung war´s ein ganz guter Stundenlohn – zumindest besser als in meinem früheren Job J
  5. Keine Angst negativ aufzufallen: Die Sorge bei einer späteren Arbeitssuche aufgrund des Eintretens für eigene Interessen benachteiligt zu werden, halte ich für unbegründet. Unsere Arbeitgeber sind untereinander lange nicht gut genug vernetzt, um informelle „schwarze Listen“ zu führen. Außerdem möchte ich ohnehin nirgends arbeiten, wo ich deshalb nicht eingestellt werde. Die muss ich ja dann gleich wieder verklagen.

Ich arbeite derzeit übrigens wieder als Sozialarbeiterin – nicht mehr in der Behindertenhilfe – und unterliege nicht mehr dem SWÖ. Mein Gehalt entspricht aber in etwa der Verwendungsgruppe 8 und ich bekomme eine 100%-ige SEG Pauschale. Interessanter ist der Job auch. Man kann sich`s also verbessern.

Ähnliche Beiträge

Gefällt dir dieser Beitrag?

Via Facebook teilen
Via Twitter teilen
Via E-Mail teilen
Via Pinterest teilen