Härtefallfonds für 24-Stunden-BetreuerInnen!

Die 24-Stunden-PersonenbetreuerInnen kämpfen schon seit längerem um bessere Arbeitsbedingungen. Per Gesetz sind in diesem Bereich Zustände geschaffen worden, die jegliches Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Arbeitszeitregelungen etc. aushebeln – durch eine gesetzliche festgeschriebene Zwangs-Scheinselbständigkeit. 

KOMintern unterstützt die Kolleginnen und Kollegen in ihrem Kampf und dokumentiert hier die aktuelle Initiative der Forderung nach Leistungen aus dem Härtefallfonds. Einen ersten Erfolg konnten die BetreuerInnen schon erreichen: Laut Antwortschreiben des Finanzministeriums wird ein Einkommenssteuerbescheid nicht mehr notwendig sein. Zu allen anderen Punkten gibt es bisher keine klaren Aussagen, sondern weiterhin nur den Verweis darauf, dass verhandelt wird. Wir müssen daher weiterhin gemeinsam Druck machen um sicherzustellen, dass 24-Stunden-Personenbetreuer*Innen auch endlich Zugang zum Härtefallfonds bekommen!

Untenstehend der offene Brief der Plattform für rumänischen 24Std-Personenbetreuer*innen „DREPT pentru ingrijire“ („Gerechtigkeit für Pflege und Betreuung“), der auch auf der Abschlusskundgebung der Internationalistischen 1.Mai-Demonstration vorgestellt wurde. Seit einigen Monaten schon sammelt die Initiative „Gerechtigkeit für 24-Stunden-Personenbetreuung“ Unterschriften zur Unterstützung ihres Manifests für bessere Arbeitsbedingungen:

Hier die Petition unterzeichnen

Interview mit Flavia Matei, eine der OrganisatorInnen

Betrifft: Ausschluss der 24-Stunden-Personenbetreuer*innen vom Härtefallfonds

Sehr geehrter Herr Bundesminister Mag. Gernot Blümel,

sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Margarete Schramböck,

in Österreich arbeiten gerade über 60.000 24-Stunden-Personenbetreuer*innen. Der Großteil davon sind Migrant*innen aus Ländern wie Rumänien, Slowakei, Ungarn, Kroatien oder Polen. Sie küm­mern sich um die Eltern und Großeltern in Österreich. Tags und nachts, 24 Stunden, rund um die Uhr. Sie leisten eine sehr wichtige Arbeit, aber auch eine sehr anstrengende und oft einsame Arbeit.

Die 24-Stunden-Betreuung ist eine wichtige Säule unserer Gesellschaft – und besonders in der der­zeitigen Krise sehen wir, wie wichtig diese Arbeit ist: Aller Risiken zum Trotz sind viele Betreuer*in­nen in Österreich geblieben und haben ihre Turnusse bei ihren Patient*innen verlängert. Trotz aller Risiken waren Betreuer*innen bereit zurück nach Österreich zu kommen um ihre Arbeit weiter zu führen. Aber ihre Hingabe und ihre essentielle Arbeit wird weiterhin nicht ausreichend geschätzt und schon gar nicht ausreichend finanziell unterstützt.

Während sich manche Personenbetreuer*innen in Österreich seit Wochen buchstäblich krank ar­beiten, hängen andere wegen der Grenzschließungen seit sechs bis sieben Wochen in ihrem Hei­matland fest. Da 24-Stunden-Personenbetreuer*innen in Österreich als selbstständige Ein-Per­sonen-Unternehmen arbeiten müssen, haben sie in dieser Zeit jetzt kein Einkommen. Die finanzielle Existenz von ihnen und ihren Familien ist akut gefährdet.

Diese 24-Stunden-Personenbetreuer*innen sind hier berufstätig und zahlen ihre Sozialabgaben in Österreich, viele von ihnen seit vielen Jahren. Trotzdem schließen die Richtlinien zum Härte­fallfonds jetzt die allermeisten 24-Stunden-Personenbetreuer*innen von Hilfszahlungen aus. Wir empfinden das als eine extreme Ungerechtigkeit: Ausgerechnet jene Schlüsselpersonen, die schon jetzt eine der wichtigsten Jobs gegen viel zu geringe Bezahlung machen, werden jetzt von Hilfszah­lungen ausgeschlossen:

1. Steuernummer und Einkommenssteuerbescheid

Die Richtlinien des Härtefallfonds schreiben eine Österreichische Steuernummer und einen Öster­reichischen Einkommenssteuerbescheid vor, damit man Hilfe beantragen kann. Einkommenssteuer ist aber erst ab einem Verdienst von 11.000 Euro pro Jahr zu bezahlen. Die Bezahlung in der Branche ist jedoch so schlecht, dass die 24-Stunden-Personenbetreuer*innen die 11.000 Euro pro Jahr nie überschreiten. Sie haben daher meist weder eine Steuernummer noch einen Einkommenssteuer­bescheid. Sie zahlen aber natürlich in Österreich ihre Sozialabgaben.

Es ist grotesk: Gerade weil die 24-Stunden-Personenbetreuer*innen schon zu normalen Zeiten so schlecht bezahlt werden, haben sie jetzt in der Krise keinen Zugang zum Härtefallfonds.

2. Österreichisches Bankkonto

Eine weitere Bedingung für einen Antrag auf Geld aus dem Härtefallfonds ist ein Österreichisches Bankkonto. Viele 24-Stunden-Personenbetreuer*innen haben ihr Konto allerdings bei einer Bank in ihrem Heimatland. Diese Bestimmung ist inhaltlich in keinsterweise nachvollziehbar und erschwert den 24-Stunden-Personenbetreuer*innen den Zugang zu Hilfsgelds komplett unnötigerweise zusät­zlich.

3. Sprachliche Barrieren

Das Antragsformular für den Härtefallfonds besteht nur auf Deutsch. Praktisch alle 24-Stunden-Per­sonenbetreuer*innen kommen aus anderen Ländern nach Österreich um hier diese wichtige Arbe­it zu machen. Viele von ihnen sprechen nicht gut genug Deutsch um komplexe Antragsformulare auf Deutsch ausfüllen zu können. Dass keine übersetzten Formulare zur Verfügung stehen, stellt ein weiteres unnötiges Hindernis für 24-Stunden-Personenbetreuer*innen dar, die dringend Hilfe benötigen.

Die über 60.000 24-Stundenpersonenbetreuer*innen in Österreich leisten einen essentiellen Be­itrag für das österreichische Sozialsystem und zahlen hier ihre Sozialabgaben.

Wir fordern einen gerechten Zugang zum Härtefallfonds für alle 24-Stunden-Personenbetreuer*in­nen! Wir fordern die sofortige Streichung der Förderkriterien „Steuernummer“, „Einkommenss­teuerbescheid“ und „österreichisches Bankkonto“ für Zahlungen aus dem Härtefallfonds. Weiters fordern wir, dass das Antragsformular auch in übersetzter Form zur Verfügung gestellt wird!

DREPT pentru ingrijire – Plattform für rumänischen 24Std-Personenbetreuer*innen

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