Via Arbeiterkammer Niederösterreich
Bereits 1992 wurde im Rahmen der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro die Klimarahmenkonvention (UNFCCC) unterzeichnet. Ziel dieses internationalen, multilateralen Klimaschutzabkommens ist es, die Konzentration der Treibhausgase in der Atmosphäre auf einem Niveau zu stabilisieren, auf dem eine gefährliche, vom Menschen verursachte, Störung des Klimasystems unseres Planeten verhindert wird. Nahezu alle Staaten der Welt haben die Klimarahmenkonvention bis heute ratifiziert.
Das 1997 verabschiedete Kyoto-Protokoll sah für Industrieländer eine rechtsverbindliche Reduzierung ihrer Treibhausgas-Emissionen vor. Anfang 2005 trat es schließlich in Kraft, nachdem Ratifikationen von Staaten vorlagen, die mehr als 55 % der CO2-Emissionen aller Industrieländer verursachten. Österreich verpflichtete sich für den Zeitraum 2008 bis 2012 zu einer Emissionsminderung im Ausmaß von 13 % gegenüber 1990 und konnte diese Vertragsverpflichtung erfüllen. Die Erreichung des Reduktionsziels war allerdings auf gratis zugeteilte Zertifikate im Rahmen des Emissionshandels und den Ankauf zusätzlicher Emissionsrechte aus dem Ausland zurückzuführen. Trotz der großen Wirtschafts- und Finanzkrise 2009, anschließendem Aufholprozess und mäßiger wirtschaftlicher Entwicklung 2012 konnten die Treibhausgas-Emissionen in keinem einzigen Jahr auf das absolute Niveau von 1990 gesenkt werden, geschweige denn der Zielwert von 68,8 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten (- 13 %) erreicht werden. Über die gesamte Periode 2008 bis 2012 lagen die produktionsbasierten Treibhausgasemissionen mit 414,7 Mio. Tonnen um mehr als 20 % über dem Zielwert von 343,9 Mio. Tonnen. Im Sektor Verkehr sowie im nicht dem Emissionshandel unterliegenden Sektor Industrie und produzierendes Gewerbe waren die größten Zielabweichungen zu beobachten.
Dem Kyoto-Protokoll folgte eine zweite Kyoto-Periode und eine Reihe an Klimakonferenzen, in denen ein neues Abkommen angestrebt wurde. Ausschlaggebend dafür waren zwei Gründe. Einerseits, dass sich nur ein Teil der Industrieländer dazu verpflichtet hat seine Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren, trotz Emissionshandel und der Ankaufsmöglichkeit zusätzlicher Emissionsrechte. Andererseits, dass die Treibhausgas-Emissionen von Schwellenländern ab den 2000ern, auch aufgrund der Auslagerung umweltschädlicher und arbeitsintensiver Industrien in diese Länder, stark anstiegen.
So belaufen sich beispielsweise die konsumbasierten Treibhausgas-Emissionen Österreichs, nach Import von Vorleistungen und Konsumgütern, auf das ca. 1,5fache der produktionsbasierten. Nach jahrelangen zähen Verhandlungen wurde mit dem Pariser Klimaschutzabkommen 2015 schließlich erstmals in einem völkerrechtlich verbindenden Vertrag festgelegt, dass die globale Erwärmung auf deutlich unter + 2°C zu begrenzen ist und entsprechende Reduktionsziele für Treibhausgas-Emissionen wurden verabschiedet. Im Gegensatz zum Kyoto-Protokoll sind nicht nur Industriestaaten sondern auch Schwellen –und Entwicklungsländer dazu verpflichtet, ihren Beitrag zu leisten, indem sie ihre Reduktionsvorhaben regelmäßig vorlegen und aktualisieren.
Im Pariser Klimaabkommen verpflichten sich die Staaten u.a. zu folgenden Punkten:
- Die globale Erwärmung soll auf deutlich unter + 2°C begrenzt werden, zusätzliche Anstrengungen sollen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf + 1,5°C zu begrenzen.
- Der globale Höchstwert an Treibhausgas-Emissionen soll sobald wie möglich erreicht werden, gefolgt von einer raschen Reduktion, um die vom Menschen verursachten Treibhausgas-Emissionen in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts auf null Netto-Emissionen zu reduzieren. Die verbleibenden Rest-Emissionen müssen vollständig durch Senken (z.B. Wälder und Kohlenstoffspeicher) kompensiert werden. Entwicklungsländern wird zur Erreichung des Emissionshöhepunkts ein längerer Zeithorizont zugestanden.
- Durch Klimafinanzierung sollen Entwicklungsländer dabei unterstützt werden, ihre Emissionen zu reduzieren und sich an die unausweichlichen Folgen des Klimawandels anzupassen. Auch Schwellenländer sind aufgefordert, sich an der Finanzierung zu beteiligen.
- Ärmere Länder sollen durch einen Wissens- und Technologietransfer unterstützt werden, ihre Maßnahmen zum Klimaschutz umzusetzen.
- Alle fünf Jahre müssen die Staaten ihre nationalen Beiträge (Nationally-Determined Contributions) zur Emissionsreduktion vorlegen und umsetzen. Die Reduktionsziele müssen kontinuierlich gesteigert werden (Progressionsprinzip), denn mit den bisher zugesagten wird es nicht gelingen, die Erderwärmung zu bremsen.
Der Beschränkung der globalen Erwärmung auf +2°C liegen einige Annahmen zu Grunde. Zunächst, dass ein linearer Zusammenhang zwischen der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre und dem globalen Temperaturanstieg besteht. Weiters, dass bei einer Erwärmung von + 2°C die Schäden und größten Gefahren durch den Klimawandel bewältigbar bleiben – trotz hoher Unsicherheit über Temperaturverläufe und den dazugehörigen Auswirkungen. Es wird auch angenommen, dass bei + 2°C keine Kipp-Punkte überschritten werden, die einen qualitativ neuen, unumkehrbaren Zustand des globalen Klimasystems und selbstverstärkende Effekte des Klimawandels hervorrufen. Schließlich stimmen die Begrenzungsziele der globalen Erwärmung und die ihnen zugerechneten (verbleibenden) Treibhausgasbudgets mit einer Wahrscheinlichkeit von 66 % überein. Doch auch bei einer globalen Erwärmung von + 2°C sind unumkehrbare Auswirkungen praktisch sicher und die Überschreitung von Kipp-Punkten kann nicht ausgeschlossen werden. Es zeigt sich, dass Schätzungen bisher zu vorsichtig waren, sprich die Auswirkungen des Klimawandels unterschätzt wurden.
Beispielsweise wurde das Auftauen des Permafrostbodens in Kanada im Sommer 2019 in der Form erst für 2090 erwartet, das Schmelzen des Arktiseises erst für 2070. Auch innerhalb der vom Pariser Klimaabkommen gesteckten Ziele gibt es gravierende Unterschiede in den Auswirkungen. Während bei einer globalen Erwärmung von + 2°C mehr als 99 % der Korallenriffe zerstört sind, bleiben bei + 1,5°C 10 bis 30 % erhalten. Bei + 2°C werden Landmassen dauerhaft überschwemmt, auf denen derzeit 280 Mio. Menschen leben.
Auch nach drei Jahrzehnten wissenschaftlicher Klarheit über den Klimawandel und nach einem Jahrzehnt verpflichtender Reduktionziele der Treibhausgas-Emissionen lag das produktionsbasierte Emissionsniveau Österreichs 2017 weiterhin über jenem von 1990, mit 82,3 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten um + 4,6 %.
Zu den größten Problembereichen gehören die Sektoren fluorierte Gase sowie Energie- und Industrie, Nettostromimporte (Kohle- und Atomstromimporte) im Ausmaß von 9 % aus Deutschland und Tschechien sind darin nicht enthalten. Als Problembereich herausstechend ist der Sektor Verkehr, dessen Emissionen gegenüber 1990 um + 72 % gestiegen sind und weiter steigen, obwohl die stark steigenden Treibhausgas-Emissionen des internationalen Flugverkehrs (2017: 2,3 Mio. Tonnen) hier noch nicht mal berücksichtigt werden. Aber auch in den anderen Sektoren müssen die Treibhausgas-Emissionen dringend deutlich und schließlich auf null Nettoemissionen gesenkt werden, um Österreichs Beitrag im Kampf gegen die Klimakrise zu erfüllen. Um Klimaneutralität zu erreichen und die Treibhausgas-Emissionen auf ein ökologisch gut verträgliches Niveau zu reduzieren, müssen sie auf höchstens 5 bis 10 % der derzeitigen produktionsbasierten Emissionen gesenkt werden.Aber auch die importierten konsumbasierten Emissionen, die sich nochmals auf die Hälfte der produktionsbasierten belaufen, müssen auf ein klimaneutrales Niveau gesenkt und damit weitestgehend reduziert werden.
Mit jedem Jahr geringer Aktivität oder gar Inaktivität im Bereich des Klimaschutzes sinkt die Wahrscheinlichkeit, die Auswirkungen der Klimaerhitzung auf ein bewältigbares Ausmaß zu beschränken bzw. müssten folgende Reduktionsmaßnahmen deutlich einschneidender ausfallen, um die Klimaziele noch zu erreichen.