KOMintern Forderungsprogramm: Sofortmaßnahmen für Arbeitende!

Während das private, politische und öffentliche Leben auf ein Minimum heruntergefahren und massivst eingeschränkt wird (Ausgangsbeschränkungen, Besuchsverbote, Versammlungsverbote) drängen sich im Arbeitsleben weiterhin die Beschäftigten in Werkshallen, Büros, Verkauf, U-Bahnen, Bussen und Zügen. Mit dieser gesellschaftlichen Trennlinie im Interesse der Profite wird die Verantwortung für die Bekämpfung des Corona-Virus´ durch die Regelung „private Sozialkontakte rigoros einzustellen“, vorrangig auf die Einzelnen und in den persönlichen Verantwortungsbereich abgewälzt – während die Profit-Wirtschaft (von wenigen Bereichen wie Handel, Gastro u.a. abgesehen) nur „Kann-Bestimmungen“ unterliegt. Das ist ebenso verantwortungslos, wie Ausdruck der Dominanz der herrschenden Profitlogik.

Wir fordern:

Als weitestgehende Forderung:

  • Alle Beschäftigten, welche nicht in den systemrelevanten Sektoren (Personal in Gesundheits-, Sozial- und Pflegeeinrichtungen, in der öffentlichen Infrastruktur, im Lebensmittelhandel etc.) tätig sind bzw. nicht in direkt für die Bekämpfung des Virus relevanten (Produktions-)Bereichen (Medikamente, Desinfektions- und Medizinprodukte, medizinisch-technische Geräte usw.) oder in neuralgischen Industrien* arbeiten, sind ab sofort mit voller Entgeltfortzahlung von der Arbeit freizustellen (nur wo sinnvoll möglich kann Home-Office vereinbart werden, jedoch keinesfalls als getrickster Ersatz für Kinderbetreuung).
  • *Denn natürlich ist auch der Betrieb etwa der Papierindustrie für Zeitungen und Toilettenpapier, der Lebensmittelproduktion, der Produktion von Verpackungsmaterial (nicht zuletzt auch für Lebensmittel etc.) oder die notwendige Ersatzteilproduktion aufrechtzuerhalten und kann die Stahlindustrie nicht einfachhin die Kokerei und Hochöfen abschalten.

Das Mindeste jedoch ist:

  • Verbindlicher Rechtsanspruch auf die bis zu 3-wöchige bezahlte „Sonderbetreuungszeit“ zur Betreuung der eigenen Kinder bis 14 Jahre (sowie die Ausweitung auf pflegebedürftige Angehörige), anstatt der derzeit notwendigen Zustimmung des `Arbeitgebers´ (inklusive allfällig notwendiger, erhöhter Sonderregelungen der staatlichen Lohnkosten- Übernahme bei KMUs).
  • Sowie verbindlicher Rechtsanspruch auf sofortige Freistellung mit voller Entgeltfortzahlung für all jene, die zu einer der Risikogruppen zählen (aufgrund von Alter, Krankheiten, Vorerkrankungen etc.).

Arbeitsplatzsicherung:

  • Ein vorübergehendes generelles Kündigungsverbot bis zum Ende der Einschränkungs-Maßnahmen: Das neue Corona-Kurzarbeitsmodell (mit der zügigen, nunmehrigen Möglichkeit, die Arbeitszeit bis auf 0 zu reduzieren) ermöglicht auch bei Auftragseinbrüchen etc. den Erhalt der Arbeitsplätze. Zudem führen Kündigungen – im Gegensatz zur neuen Kurzarbeit mit ihrer Nettoersatzrate von 80-90% – zu massiveren Einkommensverlusten.
  • Um der schon grassierenden Umgehung von Kündigungen Einhalt zu gebieten, sollen Einvernehmliche Lösungen von Dienstverträgen vorübergehend nur mit Zustimmung von Betriebsrat bzw. zuständiger Fachgewerkschaft möglich sein.
  • Mit Eindämmung der Epidemie müssen alle Arbeitszeit-Flexibilisierungen gemäß § 8 Abs. 1 KA-AZG, § 20 Abs. 1 AZG und § 11 Abs. 1 Z 1 ARG umgehend zurückgenommen werden sowie extra in Zeit und Geld abgegolten werden.

Einkommenssicherung:

  • Da allerdings auch das neue Kurzarbeitsmodell zu Einkommenseinbußen bei den Arbeitenden führt, bedarf es einer Anhebung der Nettoersatzrate auf 100% bis zur Höchstbemessungsgrundlage. (Gemäß dem Rechtsprinzip der staatlichen Entschädigungspflicht für Verdienstentgänge durch behördlich angeordnete Notmaßnahmen.)
  • Den auch von Seiten der Regierung als „HeldInnen des Alltags“ hervorgehobenen Beschäftigten in den systemrelevanten Bereichen ist eine Sonder-SEG-Zulage (Schmutz-Erschwernis-Gefahren- bzw. Corona-Gefahrenzulage) auszuzahlen.
  • Für diese heute an vorderster Front stehenden Beschäftigten, sind nach Ende der Krise auch endlich die Arbeitsbedingungen, wie schon seit Jahren und Jahrzehnten gefordert, zu verbessern, wie z.B. durch die umgehende Einführung der 35-Stunden-Woche.
  • Für prekär Beschäftigte, Scheinselbständige, EPU’s, freie DienstnehmerInnen, 24-Stunden-BetreuerInnen etc. wiederum bedarf es Ausfallsregelungen und Ausgleichszahlungen (analog zur neuen Kurzarbeitsregelung).

Gesundheitssicherung:

  • Für alle, die aufgrund ihrer Tätigkeit der Ansteckungsgefahr besonders ausgesetzt sind, müssen sofort entsprechende Sicherheits- und Hygienemaßnahmen gesetzt werden und hinreichend qualitätsvolle Arbeitsmittel in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt werden (insbesondere die aktuell für den Peak nicht ausreichend vorhandenen Masken, Schutzkleidung etc. für das Spitalspersonal).
  • Darüber hinaus sind der Bevölkerung alle notwendigen Hygieneartikel kostenlos und flächendeckend zur Verfügung zu stellen. 
  • Um dieser Krise und möglicher weiterer Epidemien adäquat begegnen zu können, sind alle Privatisierungen, Ausgliederungen, Verschlechterungen und Einsparungen im Sozial-, Gesundheits- und Pflegebereich rückgängig zu machen bzw. zu stoppen.
  • Zudem ist eine sofortige Aufstockung des Kranken- und Pflegepersonals durch eine Neuberechnung des Personalschlüssels in Behandlung, Pflege und Betreuung vonnöten.
  • Um die Priorität der Herstellung der unmittelbar notwendigen Güter zu sichern resp. die Produktion im medizinischen und chemischen Bereich gegebenenfalls darauf umzustellen, sind vorbereitend staatliche Eingriffe in die Produktion und diesbezügliche Regulierungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen.

Vor dem Hintergrund der damit einhergehenden, massiven staatlichen finanziellen Anforderungen und nötigen Konjunktur- und Investitionspaketen, heißt es sich von jeglicher Austeritätspolitik zu verabschieden und sich durch Vermögens- und Profitsteuern das Geld zur Refinanzierung der Ausgaben zu holen und auch die Banken in die Pflicht zu nehmen. Keinesfalls darf diese Krise auf die Arbeitenden abgewälzt werden!

Kommunistische Gewerkschaftsinitiative – International KOMintern 16.3.2020

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