Seit Jahrzehnten wird Österreich zur Befeuerung der Profite und einem ungestörten Florieren des Reichtums in ein Steuerparadies der Reichen und Konzerne umgebaut. Auf der türkis-grünen Regierungsklausur findet diese Politik als Wunschkonzert des Kapitals seine nahtlose Fortschreibung – samt neuen, grün lackierten Zusatzschleiferl.
Die Gewinnsteuer (KöSt) auf dem Pfad zur Bagatellsteuer
Bereits unter Schwarz-Blau II 2004/2005 wurde die Unternehmenssteuer drastisch von 34% auf 25% abgeschmolzen und den Unternehmern im Land ein kräftiges Steuergeschenk zugeschanzt. Gleichzeitig heizte die Bundesregierung mit diesem damals zweitniedrigsten Wert unter den EU-Staaten den europäischen Steuersenkungswettlauf fürs Kapital damit regelrecht weiter an.
Dem nicht genug, liegt die effektive Steuerleistung aufgrund diverser Steuerschlupflöcher zudem nochmals deutlich unter dem eigentlichen Steuersatz. So lag die durchschnittliche Steuerleistung der 570 wichtigsten Kapitalgesellschaften einer jünger zurückliegenden Studie zufolge realiter bei nur 17,4%, jene der Banken im Schnitt sogar bei bloß 7,4%. Auf diesem Hintergrund stammt denn auch nur mehr ein Pappenstiel der Steuereinnahmen aus den Gewinnen. Nichtsdestotrotz trommeln die Interessensvertreter des Kapitals seit Jahren nach weiteren Steuerzuckerln und einer erneuten deutlichen Absenkung der KöSt.
Voilà: die Konzerne und Wirtschaftsvertreter gebieten, Türkis-Grün liefert
Diese schon von den willigen schwarz-blauen Vollstreckern des Kapitals abermals vorangepeitschte Senkung der Gewinnsteuer von Kapitalgesellschaften (KöSt), ist auch im Regierungsprogramm zwischen Türkis-Grün fix paktiert und wird auf der Regierungsklausur als neuerliches Steuergeschenk für Großunternehmen von 25% auf 21% (bzw. gar 20%) gedrückt werden.
Damit werden den Konzernen und Banken ihre Profite nochmals um weitere 1,6 – 2 Mrd. Euro aufgefettet – die zudem gleichzeitig ein massives Budgetloch reißen werden. Die von den Grünen über Jahre geforderte Vermögenssteuer dagegen, wurde schon im Zuge der Koalitionsverhandlungen in die Mottenkiste gepackt.
Profitieren davon werden zu 80% genau die gewinnstärksten fünf Prozent der Kapitalgesellschaften, denen dieser Anteil des KöSt-Aufkommens entstammt und die folglich auch den Löwenanteil einsacken werden. Diese Big Player aus Industrie, großen Handelsketten bzw. -Unternehmen, sowie der Banken und Versicherungen sind daher auch die wahren Gewinner der türkis-grünen „KöSt-Reform“ – während sie den viel zitierten Klein- und Mittelbetriebe kaum substantiell etwas einbringt. Ganz zu schweigen von den zahlreichen kleinen Einzelunternehmern, Personengesellschaften und FreiberuflerInnen die gar nicht unter die KöSt fallen, sondern vielmehr der veranlagten Einkommenssteuer unterliegen.
Aber BMW etwa darf schon mal die Sektkorken knallen lassen, dadurch (zur gegebenen Profitlage) 12 Mio. Euro zusätzlichen Gewinn einzufahren. Oder die Waffenschmiede Glock, die so ihrerseits auf unsere Kosten 6 Mio. Zusatzprofit einstreifen würde.
Entsprechendes Lob erntet das Gewinnsteuer-Senkungsprogramm denn auch aus der Industriellenvereinigung sowie seitens der Wirtschaftsvertreter und Lobbyisten.
Die rot-schwarz-blau-türkis-grüne Farbenlehre der Kontinuität
Wobei, um an dieser Stelle gleichzeitig auch die Kontinuitätslinien der neoliberale Wende in Erinnerung zu rufen, die 1989 noch bei 55% gelegene KöSt schon vom damaligen sozialdemokratischen Finanzminister Lacina unter der SP-geführten Vranitzky-Regierung um des Florierens wie Befeuerns der Profite willen massiv zusammengestutzt und annähernd halbiert wurde. Und mit der 1994er Steuerreform Lacinas (in leichter Kompensation zur Abschaffung der Vermögenssteuer und der Gewerbesteuer) dann ihre vorübergehende vor-schwarz-blaue Ausgestaltung auf massiv reduzierten 34% fand. Dass die SPÖ (ja auch seither sowie nach Schwarz-Blau I und II lange in Regierungsverantwortung) sich in der Opposition jetzt gegen die Fortsetzung ihrer eigenen neoliberalen Wende des Landes nun lautstark für eine „Beibehaltung der KöSt in der Höhe von 25 Prozent“ ausspricht, sei aus Gründen der Pietät hier nicht weiter kommentiert.
Eine neue (Teil-)Aufhebung der Kapitalertragssteuer (KESt) für Unternehmen per Greenwashing
Flankierend dazu winkt den Unternehmen und Konzernen unter dem neoliberalen Credo eines vermeintlich strikt ‚markt- und kapitalkonformen‘ möglichen ‚New Green Deal‘, als weiteres Sahnehäubchen eine „KESt-Befreiung für ökologische Investitionen“ (samt aller damit zudem einhergehenden Mitnahmeeffekten und Steuerumgehungspotential). Hiermit wird den überfälligen Umbauten in der Produktionsweise bzw. mit einer grünen Schleife getarnten Investitionen die Kapitalertragssteuer gleich ganz auf Kosten der Massen erlassen.
Mit dieser KESt-Befreiung unter grünem Mäntelchen werden damit einhergehend zum einen zugleich neue steuerfreie Veranlagungsmöglichkeiten geschaffen und andererseits eine weiter zunehmende Vermögenskonzentration angeheizt.
Darüber hinaus wird die – mit ihr im Zusammenhang stehende – sogenannte „Wertpapierzuwachssteuer“ de facto abgeschafft. (Diese fällt auf realisierte Kursgewinne an, und soll dahingehend eingeschränkt werden, dass wieder eine „Behaltefrist“ eingeführt wird, nach deren Ablauf die gewinnbringende Veräußerung des Wertpapieres von der KESt befreit ist.) Gerade erst Anfang 2016 mit 27,5% eingeführt, um die steuerlichen Schlupflöcher der Kursgewinne zu stopfen und den Wertpapierhandel zu entschleunigen, steht sie mit Türkis-Grün sogleich wieder vor dem Aus.
Und all dies markiert nur die steuerpolitischen Eisspitzen des auf der Regierungsklausur en détail zur Verabschiedung stehenden Steuerpakets für’s Kapital – bis hin zur verstärkten Wiedereröffnung des kapitalistischen Finanzcasinos. Natürlich vereint aus dem „Besten beider Welten“ …