Linke Kräfte Kenias solidarisieren sich mit Rojava

Der Unabhängigkeitskampf Kenias ist heute vielen nicht mehr so gewahr wie jener anderer Länder. Dabei war es nicht nur ein ungemein harter Kampf, bis Kenia am 12.12. 1963 die Souveränität errang. Das Land stand lange Zeit zudem in Gefahr, ein zweites Südafrika mit Apartheid-Regime zu werden.

Kenia im imperialistischen Kolonialsystem

Namentlich bis heute bekannt, sind freilich die „Mau-Mau“ geblieben. Zunächst eine geheime Vereinigung vorrangig unter den Kikuyu, diente ihre Existenz der britischen Kolonialmachtals Vorwand brachialer Gewalt und Repressionswellen. Die vereinzelten Überfälle der Mau-Mau und anderer Rebellen im Untergrund wurden propagandistisch aufgebauscht und der KAU (Kenya African Union) – die die Spitze der antikolonialen Bewegung Kenias bildete – vorgeworfen, die Tätigkeiten der Mau-Mau zu lenken und eine „terroristische Verschwörung gegen die Europäer“ vorzubereiten. Die KAU vereinte bereits Bauern und Bäuerinnen, Arbeiter und Arbeiterinnen, Angestellte, Intellektuelle, und setzte sich nicht nur aus den Reihen der Kikuyu zusammen, sondern umfasste auch andere Ethnien wie die Luo, Meru, Embu, Kamba, Massai. Politisch trat sie u.a. für die Übergabe fruchtbaren Landes an landarme Bauern, für politische Rechte, die Abschaffung der Rassendiskriminierung, freie Aktivität von Gewerkschaften (die sich in den Städten seit den 1940er Jahren auch in Kenia verstärkt herausbildeten) und antikoloniale Perspektiven ein. Unter dem Vorwand des Kampfes gegen eine „terroristische Verschwörung“ eskalierte das Kolonialregime den Terror gegen die afrikanische Bevölkerung. Weiße Siedler wiederum organisierten sich daraufhin zu terroristischen Banden und riefen Paramilitärs ins Leben, die vielfach afrikanische Dörfer überfielen. Die rassistischen „Strafexpeditionen“ und „Abrechnungen“ mit den AfrikanerInnen geschah im einträchtigen Einvernehmen mit dem britischen Empire, dessen Gouverneur einer entscheidenden Versammlung der europäischen Siedler 1950, für ihren Beschluss ihre Kolonial-Position mit allen zu Gebote stehenden Mitteln aufrecht zu erhalten, volle Unterstützung zusicherte. Am 20 Oktober 1952 verhängten die Kolonialherren schließlich den Ausnahmezustand über das Land und entfachten unter dem Namen Operation Jock Scott eine Verhaftungswelle gegen die für die Unabhängigkeit streitenden politischen RepräsentantInnen des Landes. Das prominenteste Urteil betraf sicherlich Jomo Kenyatta, der zu 7 Jahren Verbannung und Zwangsarbeit verurteilt wurde. Den AfrikanerInnen wurde jede politische Tätigkeit untersagt, die KAU verboten, sämtliche Medien einen rigorosen Zensur unterworfen, „besondere“ und „verbotene Zonen“ eingerichtet. Neben den Paramilitärs überfielen jetzt auch bewaffnete Polizeieinheiten regelmäßig afrikanische Dörfer, konfiszierten das Eigentum der Bauern und verschleppten diese. Mehr noch: in der Kolonie setzte eine regelrechte Menschenjagd ein. Die am meisten im Fadenkreuz stehenden Kikuyu flüchteten massenhaft in die Bergwälder Kenias.

Kolonialkrieg und die Gewerkschaften in der antikolonialen Massenbewegung

Aus den ersten spontanen Erhebungen der Bauern gegen das Kolonialregime und für die Rückgabe des von den „weißen“ Siedlern okkupierten Landes entwickelten sich zunehmend bewaffnete Partisaneneinheiten und binnen kurzem entstand überhaupt eine relativ gut organisierte Befreiungsarmee des Volkes. Erst zu diesem Zeitpunkt wurde dann auch der Name „Mau-Mau“ zum Synonym für den antikolonialen Befreiungskampf in Kenia, der sich trotzt der militärtechnischen Überlegenheit des britischen Empires und der Engländer zu einem mehrjährigen Kolonialkrieg ausweitete. In der Hauptstadt Nairobi begann parallel eine Kampagne des „sozialen Ungehorsams“ gegen die diskriminierenden Rassengesetze, die zur Unterstützung des bewaffneten Kampfes und der Kämpfer in den Bergen beitrug. Neben den Kikuyu schlossen sich auch rasch weitere ethnische Gruppen, wie die Embu, die Meru, die Massai, die Kamba und die Ndoroba dem bewaffneten Kampf an. Gleichzeitig zu den im Aufstand befindlichen Bauern bestanden enge Verbindungen mit den Werktätigen in den Großstädten: allem voran in Nairobi und Nakuru. Die Arbeiterklasse stellte damals erst einen Anteil an der Bevölkerung von rund 7%, war aber nichts desto trotz bereits ebenfalls ein höchst aktiver Faktor der antikolonialen Massenbewegung, der als gesellschaftspolitische Kraft zunehmende an Bedeutung gewann. Ihre machtvollen Streiks und Forderungen bargen unter den kolonialen Bedingungen schon den Gegebenheiten gemäß eine antikoloniale Frontstellung in sich, die sie vielfach um Forderungen offen politischen Charakters erweiterten. Und so fiel auch in Kenia insbesondere den Gewerkschaften eine außerordentliche Bedeutung zu, zumal sich Arbeiterparteien erst später bildeten. Daneben bildeten sich in den Städten und Dörfern auch Komitees die die Partisaneneinheiten mit Lebensmitteln versorgten, sich um die Beschaffung von Munition kümmerten, sowie auch Waffen kauften, Geld sammelten und vieles mehr. Ein besonderes Merkmal in Kenia stellte darüber hinaus die äußerst massenhafte Beteilung von Frauen am antikolonialen Freiheitskampf dar.

Nochmals zu den Anfängen, der politischen Lage und Kämpfe der Gewerkschaften

Nach einer Phase der unentwegten brutalen Niederschlagung von Arbeitskämpfen, setze das britische Empire historisch auch in Kenia auf eine an umfangreiche gesetzliche Reglementierungen gekoppelte, staatlich soweit wie möglich in ein Kontrollnetz eingewebte Zulassung von ‚akzeptierbaren‘ Gewerkschaften. In Kenia per Gesetzeserlass von 1943. Zudem wurden den Trade Unions staatliche Gewerkschafts‚berater‘ beigestellt. Ein für Kenia herausgegebenes Handbuch für diese staatlichen Gewerkschaftsberater macht dabei deutlich, was London unter einer ‚akzeptierbaren‘ Gewerkschaft verstand: „Eine Gewerkschaft ist keine Organisation mit politischen Zielen … Gewerkschaften werden gegründet um Streiks zu vermeiden.“ Die Gewerkschaftsorganisationen bedurften gleichzeitig der Zulassung seitens der Kolonialadministration, die ihnen zudem vielfach Probezeiten auferlegte, in denen sie angehalten waren der Kolonialadministration, den politischen Vertretern und der Kolonialmacht ihre grundsätzliche politische „Loyalität“ nachzuweisen. Auf dieser Grundlage wurde dann auch in Kenia 1950 der unabhängige Gewerkschaftsverband zunächst mit brutalem Terror zerschlagen. Und im selben Jahr der Generalstreik in Nairobi im Mai bewaffnet niedergeschlagen. Der Generalstreik 1950 war zugleich ein imposanter Ausdruck des engen Zusammengehensder KAU mit der organisierten ArbeiterInnen- resp. Gewerkschaftsbewegung, und deren antikolonialer Ausrichtung. Aufgrund dieses Zusammengehens gelang es den antikolonialen Kräften seit Beginn der 1950er Jahre ihre Aktionen wie allgemeine Streiks und Demonstrationen gegen die Kolonialherrschaft Großbritanniens nochmals erheblich zu verstärken und zu verbreitern. All den Repressionen, Schikanen und taktischen Manövern und Versuchen, die Gewerkschaftsbewegung in ein botmäßiges Fahrwasser zu lenken, zum Trotz, entwickelten sich die afrikanischen Gewerkschaften in ihrer Mehrzahl jedoch zu schlagkräftigen Instrumenten der Werktätigen, die ihre sozialökonomischen Forderungen immer eindeutiger auch mit dem Kampf um nationale Unabhängigkeit verbanden und zu verbinden verstanden. In der verwinkelten Geschichte Kenias ging aus der Gewerkschafts-Föderation „Kenya Federation of Registered Trade Unions“ (1952) 1955 schließlich der Gewerkschaftsdachverband KFL (Kenya Federation of Labour – „Föderation der Arbeit Kenias“) hervor.

Unabhängigkeit & Republik statt ‚zweites Südafrika‘

In Kenia lebten damals rund 62.000 EuropäerInnen und 5,5 bis 6 Millionen „Farbige“. Die „weißen“ Eliten strebten in ihrer überwältigenden Mehrheit ein ‚Zweites Südafrika‘ an. Um das geplante Apartheids-Gebiet der Unterwerfung noch auszudehnen, wurde nach 1945 der Versuch unternommen, ihm auch die Territorien und AfrikanerInnen Ugandas und Tanganjika (heute – vereint mit Sansibar – Tansania) einzuverleiben (was misslang). Aber selbst der ebenso grausame wie blutige Kolonialkrieg gegen die afrikanische Bevölkerung Kenias 1952 – 1956 samt Einsatz aller dem Imperialismus zur Verfügung stehenden Arsenale des kolonialen Terrors (von Ausnahmegesetzen bis zur Flächenbombardierung von FreiheitskämpferInnen) konnte den hartnäckigen Widerstand der Bevölkerung und die Beseitigung der Kolonialherrschaft nicht verhindern. Ja, die Partisanenarmee und eine Untergrundbewegung in den Städten und Dörfern errangen immer wieder beachtliche Erfolge. Dabei verglichen nach Kriegsende selbst britische Kolonialoffiziere das etablierte System grausamer Folterungen und Hinrichtungen offen mit jenen des europäischen Faschismus. Gleichzeitig verdeutlichte die Vehemenz, Breite und Hartnäckigkeit der Kämpf der englischen Krone sowie den europäischen Siedlern in Kenia die Aussichtslosigkeit des Vorhabens, Kenia nach Vorbild Südafrikas in ein Regime der institutionalisierten Rassentrennung und des permanenten Terrors gegen die einheimische Bevölkerung unter Herrschaft der „weißen“ Eliten er- und einrichten zu wollen. Der Ausnahmezustand blieb zwar noch bis 1960 aufrecht, im Oktober 1963 sah sich London jedoch gezwungen, auch Kenia in die Unabhängigkeit zu entlassen. Das britische Empire sah sich schlicht nicht mehr imstande, seine Kolonialmacht in Kenia zu stabilisieren. Am 12.12. 1963 errang Kenia unter Führung der 1960 gegründeten KANU (Kenya African National Union) und dem auf Druck der antikolonialen Kräfte wieder aus der Verbannung entlassenen Jomo Kenyatta die Unabhängigkeit. Außenpolitisch wurde im selben Zug umgehend der Bruch mit dem südafrikanischen Rassenregime vollzogen. Sowohl im politischen Kräftespektrum wie auch in der Gewerkschaftsbewegung entspann sich Mitte der 1960er Jahre gleichzeitig ein erbittertes Ringen um die politische Orientierung sowie auch um die neue internationale Ausrichtung.

Solidarität mit Rojava auf geschichtlichem Boden

Vor diesem geschichtlichen Hintergrund wird es kaum verwundern, mit welch aufmerksamen und intimen Blick die Kommunistische Partei Kenias CPK (ICOR Strömung) die Rojava-Revolution verfolgt und gerade in diesen Tagen eines erneut drohenden Angriffs der Türkei auf die Region, sowie die symbolträchtige Stadt Kobane, ihre Solidarität zum Ausdruck brachte.

In einer ausführlichen Videobotschaft drückte parallel zugleich auch die Frauenliga der Kommunistischen Partei Kenias ihre nachdrückliche Solidarität aus und betonte darin nicht zuletzt die Bedeutung der YPJ als „säkulare Frauenverteidigungskraft“. Die Revolution in Rojava, so Sefu Sani, im Namen der jungen Frauenliga, stellt für emanzipatorische Kräfte der ganzen Welt ein Zeichen der Hoffnung dar und erklärte: „Wir als Kommunistinnen in Kenia und in Afrika und auf der ganzen Welt stehen in Solidarität mit Rojava.“

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