Kommunisten siegen vor deutschem Verfassungsgericht in Karlsruhe

Verfassungsgericht kippt Entscheidung des Bundeswahlausschusses. DKP-Vorsitzender Patrik Köbele spricht gegenüber jW in einer ersten Reaktion von einem »Sieg auf der ganzen Linie«.

Nico Popp, jungewelt (stark gekürzte Fassung – zum gesamten Artikel)

Die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) kann an der Bundestagswahl im September teilnehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat die anderslautende Entscheidung des Bundeswahlausschusses, der die Partei nicht als solche anerkannt und in der Folge nicht zur Wahl zugelassen hatte, vollumfänglich aufgehoben.

Der Bundeswahlausschuss hatte am 8. Juli mit einer Mehrheit von zehn zu eins entschieden, dass die 1968 gegründete kommunistische Partei »als Partei nicht anerkannt« wird, da sie sechs Jahre lang keinen Rechenschaftsbericht bei der Bundestagsverwaltung eingereicht habe, der den Mindestanforderungen genüge. Laut Parteiengesetz verliert eine Partei unter anderem dann die Parteieigenschaft, wenn sie sechs Jahre lang keinen Rechenschaftsbericht einreicht. Die von der DKP bis einschließlich für das Jahr 2017 verspätet eingereichten Rechenschaftsberichte wurden vom Bundeswahlausschuss unter seinem Vorsitzenden Georg Thiel faktisch als im Sinne der Rechtsnorm nicht abgegeben betrachtet: Die Mehrheit, zu der auch die Vertreterin der Partei Die Linke gehörte, legte die fragliche Norm so aus, als erfasse sie auch verspätet abgegebene Berichte.

Nur der Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen im Bundeswahlausschuss, der Rechtsanwalt Hartmut Geil, wies darauf hin, dass das so nicht im Gesetz stehe. Nach der Entscheidung des Bundeswahlausschusses wurde zudem bekannt, dass der Bundeswahlleiter auf die im September 2020 an ihn gerichtete Nachfrage der DKP, ob die Partei die Voraussetzungen der Kandidatur mit Blick auf die Rechenschaftslegung erfülle, nicht konkret und eindeutig geantwortet hatte – ein Indiz dafür, dass Thiel die DKP bis zum letzten Augenblick über die beabsichtigte Entziehung des Parteienstatus im unklaren lassen wollte.

Die von Beobachtern als »kaltes Parteiverbot« bezeichnete Entscheidung des Bundeswahlausschusses wurde von der DKP am 12. Juli in Karlsruhe mit einer sogenannten Nichtanerkennungsbeschwerde angefochten.

Das Bundesverfassungsgericht folgte nun in den Grundlinien der Argumentation der DKP. Der DKP-Vorsitzende Patrik Köbele sprach am Dienstag gegenüber jW in einer ersten Reaktion von einem »Sieg auf der ganzen Linie«. Die Begründung des Gerichts sei eine »schallende Ohrfeige für den Bundeswahlleiter«. Der Versuch, die Existenz der DKP »mit bürokratischen Mitteln« zu gefährden, sei zurückgewiesen worden. Dieser Erfolg sei auch ein »Ergebnis der großen nationalen wie internationalen Solidarität, die wir erfahren haben«. Der Sieg in Karlsruhe, so Köbele weiter, sei „auch ein kleiner Etappensieg im Kampf gegen den Abbau demokratischer Rechte, gegen den reaktionären Staatsumbau“.

Wir gratulieren der DKP als KOMintern mit allem Nachdruck zu diesem wichtigen Sieg über den grassierenden, auch justiziellen, Antikommunismus in Deutschland.

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