Für einen ‚grünen‘ Sanierungsplan in Wien

Mit den aktuellen Klimaschutzplänen, so die UNO im Vorfeld der anstehenden COP 28 diese Woche nochmals eindringlich, ist die Welt meilenweit vom Pariser-Ziel entfernt. Dabei hat sich die Lage seit Paris bereits einschneidend geändert. Inzwischen stehen wir nicht mehr einfach vor einer drohenden Klimakatastrophe, sondern befinden uns schon inmitten des Anfangs eines dramatischen Klimaumbruchs.

Um den sozial-ökologischen Umbau voranzutreiben und die Pariser Klimaziele möglichst noch zu erreichen, ist es daher unumgänglich, dass auch der öffentliche Sektor seine Verantwortung wahrnimmt und umgehend beginnt, die notwendigen Schritte hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft zu setzen. Einen wesentlichen Ansatzpunkt stellt hierbei der öffentliche Gebäudebestand dar. Bund, Länder und Gemeinden müssen bei der Dekarbonisierung sowie der Senkung des Energie- und Ressourcenverbrauchs ambitioniert und mit gutem Beispiel vorangehen – auch um in der breiten Öffentlichkeit die höchste Dringlichkeit von Klimaschutzmaßnahmen zu verankern. Umgehende Investitionen in Sanierung, erneuerbare Heizsysteme und Energiegewinnung sind aber nicht nur notwendig, um unsere Lebensgrundlagen zu erhalten, sondern setzen auch gerade angesichts der aktuellen Wirtschaftslage wichtige Impulse am Arbeitsmarkt.

Entsprechend forderten wir auf der dieswöchigen AK-Vollversammlung in Wien die Stadt betreffend auch konkret ein:

  • Die Stadt Wien muss einen grünen Sanierungsplan für all ihre Immobilien vorlegen, der einen detaillierten Reduktionspfad zur Senkung des Energieverbrauchs und der damit verbundenen Treibhausgasemissionen beinhaltet. Dieser Reduktionspfad muss mit der Erreichung der Pariser Klimaziele in Einklang stehen.
  • Ein solcher grüne Sanierungsplan muss entsprechend konkrete und verbindliche Quoten zur thermischen Sanierung, zum Austausch der Heizsysteme und Installation von Photovoltaikanlagen beinhalten.
  • Im Rahmen der Vergabe der entsprechenden Aufträge müssen umfassende sowie bestmögliche ökologische und soziale Eignungs- und Zuschlagskriterien (Energieeffizienz, Materialeffizienz, Abfall- und Emissionsvermeidung) angewandt werden, die einerseits die Treibhausgasemissionen entlang der Wertschöpfungsketten und über den gesamten Lebenszyklus berücksichtigen und minimieren, andererseits soziale Kriterien (z.B. qualitätsgesicherte Ausbildung und nachhaltige Beschäftigungsdauer im Betrieb) und Auftraggeberhaftung bei Subunternehmen hinsichtlich arbeits- und sozialrechtlicher Standards beinhalten. Zugleich gilt es sämtliche hierfür noch mangelnde oder mangelhafte gesetzliche Regelungen umgehend zu gewährleisten und Lücken zu schließen.

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