24. April – Der Genozid an den Armenier:innen 1915/16 im Lichte der Geschichte und Gegenwart (II)

Im 1. Teil des Beitrags spannten wir den Bogen von der Pogromen 1894 – 1896, über den türkischen Genozid an den ArmenierInnen 1915/16, die indirekte wie direkte Mitschuld und Verstrickung der imperialistischen Großmächte, bis zu den sog. Unionistenprozessen, dem Beschluss der Daschnak das Recht selbst in die Hand zu nehmen und der beginnenden Kehrtwende unter Kemal Atatürk. Im 2. Teil gehen wir – zumal im 100. Jahr der Gründung der Republik Türkei, aber auch neuerer weltpolitisch-inflationärer Aufblähungen des Begriffs – der weiteren Geschichte des Völkermords an den Armenieren nach.

Unmittelbar nach Ende des Ersten Weltkriegs gestanden zunächst selbst hochrangige Repräsentanten am Bosporus das Ausmaß des Verbrechens noch deutlich ein. Gleichzeitig verblaste im Fortgang der innenpolitischen und internationalen Ereignisse jedoch zunehmend das Interesse und die Bereitschaft der weiteren Aufarbeitung sowie der Strafverfolgung und die Frage der Verstrickung wie Mitschuld der neue Führungsriege der CUP unter Kemal Atatürk zusehends. Dahingehend kam den neuen politischen Führern der Türkei in einer besonderen Ironie der Geschichte wie gesagt auch die Attentate der geheimen Kommandos der armenische Daschnak-Partei, die die Vollstreckung der Istanbuler Urteile in den Schlupfwinkeln der Hauptschuldigen selbst in die Hand nahm, entgegen, dass sie die belastende Erinnerungen an die jeweiligen Verflechtungen mit den jungtürkischen Hauptverantwortlichen des Genozids an den ArmenierInnen bis zu einem gewissen Grad mitbeseitigt.

Bereits im Laufe des Jahres 1919 wurde jegliche weitere Strafverfolgung der Völkermörder eingestellt und die Verurteilten später gar amnestiert. Die Hingerichteten galten fortan sogar mehr und mehr als Helden. Zwei der 1920 für ihre Gräueltaten zum Tode durch den Strang Verurteilten wurden vom kemalistischen Parlament schon wenig später zu „nationalen Märtyrern“ erklärt und Talat, Enver, Sakir und Cemal die Anerkennung ihrer „Verdienste um die Nation“ ausgesprochen. Entsprechend sind für die Haupttäter im Anschluss über die ganze Türkei hinweg Denkmäler errichtet worden, Boulevards, Straßen und Schulen nach ihnen benannt worden

Ja, die sterblichen Überreste Talats wurden wie erörtert später in Hitlers Einvernehmen vom Nazi-Faschismus unter militärischer Ehrenbezeugung, in einem zeremoniell mit Hakenkreuzfahnen behängten Panzerzug, nach Istanbul überführt und feierlich beigesetzt. Ein Ort, der bis in die heutigen Tage einen Pilgerweg für türkische Nationalisten markiert. 1996 wiederholte sich analoges mit dem Sarg Envers aus Tadschikistan.

Parallel erhob die Türkei die Leugnung des Genozids an den ArmenierInnen zur Staatsdoktrin und stellte die Wahrheit über den Völkermord als „Verbrechen gegen das Türkentum“ (heute sprachlich in „Beleidigung des Türktums“ umformuliert, ohne etwas am Sachgehalt zu ändern) unter Strafe.

Ein kurzer Schwenk auf Österreich

In Österreich wurde mit der längst überfälligen politischen Anerkennung und Verurteilung durch die „Gemeinsame Erklärung“ der österreichischen Parlamentsparteien 2015 auf die gemeinsame Initiative des Bündniszusammenschlusses „March for Justice“ dagegen ein erster förmlicher Schritt getan. Allerdings erst ein erster. Dessen nähere Bedeutung bemisst sich an den daraus folgenden Konsequenzen. Die gleichzeitig geforderte historische Aufarbeitung betrifft denn auch die Mitschuld und Verstrickung Österreichs, welche sich mitnichten auf die bloße Verbündetheit der österreich-ungarischen Monarchie mit dem Osmanischen Reich im Ersten Weltkrieg beschränkt. Zahlreiche verbündete Generäle, Offiziere und Soldaten beteiligten sich in den Reihen der osmanischen Armee persönlich an den Massakern oder wirkten mit der „Spezialorganisation“ der CUP zusammen. Durch seinen höchstrangigen österreichischen Offizier, k. u. k. Feldmarschalleutnant und Militärbevollmächtigten in der Türkei Joseph Pomiankowski sowie durch Berichte von Botschaften und Konsulaten, waren die Herrschenden im Land über den Völkermord genau unterrichtet. Der Presse wurde ein Maulkorb verpasst.

Franz Werfels „Vierzig Tage des Musa Dagh“

Wie anders dagegen die wenigen löblichen Ausnahmen, wie der Schriftsteller Franz Werfel, der dem Völkermord an den ArmenierInnen mit seinem historischen Roman „Die vierzig Tage des Musa Dagh“ ein literarisches Denkmal setzte. Den realhistorischen Hintergrund bildet eine der trotz präventiver Eliminierung der armenischen Kader, Honoratioren, Soldaten und Strukturen gleichviel zahlreichen Widerstandsaktionen: in diesem Fall jene von 5.000 ArmenierInnen an der syrischen Küste zu der sie sich geflüchtet haben und solange standhielten bis sie von der französischen Marine gerettet werden konnten. Und Werfel widmet in seinem Buch beiher auch Johann Lepsius die diesem unerschrockenen Ankläger des Genozids gebührende Anerkennung.

Die Staatsdoktrin der Türkei und der Artikel 301 des Strafgesetzbuches

Zeitgleich leugnet die Türkei als Rechtsnachfolgerin des Osmanischen Reiches den Genozid an den ArmenierInnen wie gesehen jedoch bis heute vehement. Die Opferzahlen werden relativiert und die Armenier selbst als Täter diffamiert. Der Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuches („Beleidigung des Türkentums“) wiederum wird u.a. dazu verwendet, Kritik an dieser Position des türkischen Staates zu unterbinden, mundtot zu machen und zu bestrafen. Nur eine kleine, mutige Minderheit an HistorikerInnen, PublizistInnen und die Linke im Land erkennen den Genozid an.

Dabei hatten nach Ende des Ersten Weltkriegs wie eingangs erwähnt sogar einige hochrangige Repräsentanten des Landes das Ausmaß des Verbrechens noch deutlich eingestanden. Der zwischenzeitliche neue Innenminister der Regierung, der wenig später ein nationalistisch gesinnteres Kabinett folgte, etwa schrieb 1919 in aller Deutlichkeit: „Vor vier oder fünf Jahren wurde in diesem Land ein Verbrechen verübt, das in der Geschichte ohne Beispiel ist, ein Verbrechen das die Welt erschauern lässt. […] Es ist bereits eine bewiesene Tatsache, dass diese Tragödie durch die Entscheidung und Befehle des Zentralkomitees der Ittihadisten geplant wurde.“

Unter der heutigen faschistischen AKP/MHP-Regierungskoalition in der Türkei und ihrer erneuerten ideologischen militant-nationalistischen „türkisch-islamischen Synthese“ hat sich die Lage hinsichtlich der Anerkennung jedoch sogar noch weiter zugespitzt. Ursprünglich war das Resultat der Beitrittsgespräche mit der Türkei zur EU übrigens auch vom türkischen Eingeständnis des Genozids abhängig. Das entsprach seitens Brüssels freilich zugleich taktischen Kalkülen. Schon zur Jahrtausendwende, im Oktober 2001, wurde diese Forderung denn auch wieder gestrichen. Denn so wirklich von Bedeutung ist es „dem Westen“ gegenüber dem Wirtschafts-, Bündnis- und NATO-Partner in der ArmenierInnen-Frage sowie auch und anderweitig gelagerten Fragen des Staatsterrors, von Massakern, Kriegen, Pogromen und Suspendierungen der Menschenrechte dann auch wieder nicht. Allerdings betreffen diese nach der Ausmordung der ArmenierInnen in der Türkei bzw. deren Massenflucht in die Diaspora „mittlerweile hauptsächlich die Kurden“ – wie Michael Mann seine Studie zum Genozid am Bosporus schließt. Und auch diese Massaker, Repressionswellen und dreckigen Kriege wären ohne stillschweigender bis offener Kumpanei „des Westens“ nicht möglich.

Raphael Lemkin und der Begriff „Genozid“

Wenig bekannt, entwickelte der Völkerrechtlicher Raphael Lemkin den Begriff „Genozid“, eine Zusammenfügung des altgriechischen Begriffs genos (Volk oder Stamm) und des lateinischen caedere (töten), entgegen der staatsoffiziellen Leugnung des Völkermords am Bosporus beiher sogar im engsten Zusammenhang des Schicksals der ArmenierInnen im Osmanischen Reich – das ihm dafür Pate stand.

Entsprechend bezog sich er sich in seiner dem Völkerbund erstmals bereits 1934 vorgeschlagenen internationalen Konvention gegen Völkermord darin auch direkt auf jenen an den ArmenierInnen 1915/16. Allerdings brauchte es einen längeren Atem bis er den bis dahin als „Verbrechen ohne Namen“ bezeichneten Massenvernichtungen und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Zivilisation“ vor dem Hintergrund der NS-Gräuel, des Holocausts und des Vernichtungsprogramms der Nazis ihren bis heute definierenden Namen geben konnte und sein (Sammel-)Begriff für jene (nicht nur Tötungs-)Verbrechen, die darauf abzielen, eine ethnische Gruppe „als solche“ zu vernichten, Einzug fand.

Am 9. Dezember 1948 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen schließlich eine Konvention On the Prevention and Punishment oft the Crime of Genocide, die 1951 in Kraft trat und die bereits am 11. Dezember 1946 von der UN-Vollversammlung beschlossene Resolution über The Crime of Genocide nochmals völkerrechtlich umsetzte.

Vor diesem begrifflichen Hintergrund des Tatbestands des „Genozids“ aus dem Kontext des Völkermords an den Armeniern und dem nazistischen Völkermord an den europäischen Juden und dem rassistischen Vernichtungskrieg des deutschen Faschismus sowie seiner Begriffsbestimmung als Verbrechen, die darauf abzielen, eine ethnische Gruppe „als solche“ zu vernichten, kann man vor der heutigen inflationären, tagespolitisch-interessensgeleiteten Verwendung des Begriffs allerdings nur erschaudern und wird nicht umhin kommen sie als ungeheuerliche, geschichtsrevisionistische und völkerrechtsjuristische Verharmlosung und Instrumentalisierung zu brandmarken.

Unerträgliche Selbstgerechtigkeiten und die neue inflationäre, instrumentelle Verwendung des Begriffs Genozid

Inflationierungen und instrumentelle Verwendungsweisen, die vor dem Hintergrund der schleppenden bis fehlenden Aufarbeitungen und Anerkennung der dunklen Seiten der westlichen Geschichte nur umso zynischeren Grades sind. Zum jahrzehntelang verdrängten ersten Genozid des 20. Jahrhunderts, dem Völkermord des deutschen Kaiserreichs an den Herero und Nama und dessen bis heute schleppende Aufarbeitung und späte Anerkennung als Genozid, haben wir jüngst ausführlicher geschrieben.

Noch schlimmer steht es um den Genozid an den Indigenen Amerikas, bei dem es sich mit den Worten desbekannten bulgarisch-französischen Wissenschaftlers Tzvetan Todorov immerhin „um den größten Völkermord der Menschheitsgeschichte“ handelt.Dem notorisch guten Gewissen der USA indes kann dies keinen Abbruch tun. Noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts, nachdem mit dem Massaker von Wounded Knee 1890 der Vernichtungskrieg auf nordamerikanischen Boden seinen Abschluss fand, hat Theodore Roosevelt, US-Präsident von 1901 – 1909, keine Hemmung hymnisch den „ewigen Krieg“ gegen die „roten Herren der Barbarei“ zu besingen. Zumal 1890 ebenso das berüchtigte „Manifest Destiny“ der USA am Pazifik seinen Abschluss fand, nämlich „die offenkundige Bestimmung der Nation, sich auszubreiten und den gesamten Kontinent in Besitz zu nehmen, den die Vorsehung uns … anvertraut hat“, und bis dahin noch von den „Indianern“ und bisweilen Mexikanern ‚besetzt‘ war (etwa Kalifornien, Texas, New Mexiko, Nevada, Arizona, Utah; die erst per Krieg von Mexiko losgerissen werden mussten). Wohl sind die Indigenen weitgehend ausgerottet, aber das stört den amerikanischen Staatsmann nicht, der vielmehr kommentiert: „Ich gehe nicht so weit zu glauben, dass die guten Indianer nur die toten sind, aber ich glaube, dass dies für neun von zehn gilt; im übrigen möchte ich nicht einmal gründlich Untersuchungen anstellen, was den zehnten betrifft.“ „Glücklicherweise“, so Theodore Roosevelt, ließen sich die US-amerikanischen „Politiker“ als „Pioniere“ und Fackelträger der „Zivilisierung der Menschheit“, „nicht von falscher Gefühlsseligkeit“ beirren. Denn die exzeptionalistische Mission von God‘s Own Country kann „nur die Macht eines zum Krieg bereiten Volkes“ und „höhere Rasse“ vollbringen. Militärmissionen, Angriffsoperationen, Eroberungen und Feldzüge „zivilisierter Gesellschaften“ gegen „Barbaren“, Kolonien und abhängige Staaten sollten streng genommen, wie Theodore Roosevelt 1904 fabulierte, daher eigentlich gar nicht als Kriege bezeichnet werden. Noch heute pflügt in unerträglicher Selbstgerechtigkeit Washingtons unter dem Namen USS Theodore Roosevelt ein Flugzeugträger der US-Navy durch die Weltmeere, um der „ewigen Mission“ der „von Gott bestimmten“, „einen unverzichtbaren Nation“ – wie es parteiübergreifend aus dem Weißen Haus seit eh und je heißt – einer globalen Ordnung nach US-Vorbild und Richtlinienkompetenz für den Rest der Welt militärisch Flankenschutz zu leisten. Denn sollte – in den Worten des Namenspatrons des US-Flugzeugträgers – „eine der niedrigeren Rassen“ gegen „höhere“ aufbegehren, könne diese nur mit einem „Vernichtungskrieg“ reagieren: wie „Kreuzfahrer“ wären dann die Soldaten dazu aufgerufen, „Männer, Frauen und Kinder zu töten“. Das Schicksal der „Indianer“ solle diesbezüglich als Warnung dienen. Punkt. Eine „Aufarbeitung der Vergangenheit“ wie von anderen (zu Recht) eingefordert, ist für die Führungsmacht des Westens und den Westen in seiner Gesamtheit (bis auf Ausnahmefälle) nicht minder ein Fremdwort – wenngleich nicht in der zur Staatsdoktrin erhobenen unerbittlichen Leugnung und Kriminalisierung wie in der Türkei.

Dazu kommen relativierende, in der Selbstgerechtigkeit des „Werte-Westens“ – mal ausdrücklich, mal unausdrücklich –, mitschwingende Topoi, wie jenem, dass man es die Indigenen betreffend, anders als etwa im Genozid an den Armeniern, nicht mit einem Plan zur totalen Ausrottung einer ethnischen Gruppe zu tun hätte. Auf diesen ‚Einwand‘ hat der US-Historiker David. E Stannard schon vor langem zu Recht geantwortet: „Eine traditionelle eurozentristische Tendenz, die zwar subtile Unterscheidungen zwischen den verschiedenen europäischen Bevölkerungen geltend macht, aber undifferenzierte Massen von ‚Afrikanern‘ in einer Kategorie und undifferenzierte Masen von ‚Indianern‘ in einer anderen zusammenfasst, macht es möglich, Fälle zu ignorieren, in denen der Genozid an Afrikanern und amerikanischen Ureinwohnern eine absichtliche, totale Ausrottung ganzer sozialer, religiöser und ethnischer Gruppen gewesen ist.“ Was auch die einschlägige historische Forschung bestätigt.

Aber statt sich diesen bestürzenden Genoziden geboten zu stellen, macht in neuerer Zeit, wie gesagt, demgegenüber eine inflationäre, tagespolitisch-instrumentelle Verwendung des Begriffs Karriere, vor der man wirklich nur erschaudern kann. Und das spannt sich von den Balkankriegen, über die Behauptung, Gaddafi wäre völkermörderische Flächenbombardements gegen die eigene Bevölkerung geflogen, den von der US-Administration unter Trump in die Welt gesetzten Vorwurf, China verübe einen ‚Genozid‘ an den Uiguren, oder auch zu parlamentarischen Einstufungen etwa der geschichtlichen sowjetischen Hungertragödie 1932/33 als einem intendierten „Hungergenozid“, also „gezielt herbeigeführtem Völkermord“, bis zur medialen Rubrizierung des freilich fürchterlichen Gemetzels im aktuellen Ukraine-Krieg als ‚Genozid‘. Entlang dieser Verwendungen des Begriffs, wäre dann natürlich der Irak-Krieg unter Führung der USA und dessen Adjutanten Großbritannien mit seinen mehr als 1,5 Millionen Toten, darunter eine dreiviertel Million Kinder, als ‚erster Genozid des 21. Jahrhunderts‘ einzustufen und zu behandeln. Nur, auch ein solch komparatistisches Spiel der Analogien, das sich leicht weiterführen ließe, geht am Begriff des Genozids und dessen Kriterien vorbei.

Warum?

Auf die Frage, warum die Türkei den Völkermord an den Armeniern auch nach über einem Jahrhundert so hartnäckig leugnet, antwortete der marxistisch orientierte britische Historiker Perry Anderson, ein intimer Kenner der türkischen Geschichte: „Die unerbittliche Weigerung des türkischen Staates, die Tatsache des Massenmordes an den Armeniern auf seinem Territorium anzuerkennen, ist … eine aktuelle Verteidigung der eigenen Legitimität. Denn der ersten großen ethnischen Säuberung, die Anatolien homogen muslimisch werden ließ, wenn auch noch nicht homogen türkisch, folgten kleinere Reinigungen des Staatskörpers, im Namen desselben integralen Nationalismus, und die dauern bis auf den heutigen Tag fort. Griechenpogrome 1955/1964; Annexion und Vertreibung der Zyprioten 1974; Ermordung von Aleviten 1978/1993; Unterdrückung der Kurden 1925 – heute‘“.

Oder nochmals – gerade auch im 100. Jahr der Gründung der Republik Türkei – in den resümierenden Worten Werner Röhrs: „Der Völkermord an den Armeniern war Gründungsmoment des gegenwärtigen türkischen Staates und hat mit diesem bis heute überdauert. Mit ihm wird auch seine ideologische Rechtfertigung reproduziert, nämlich jener türkische Integritätsnationalismus, der innerhalb der Nation keine inneren Differenzierungen anerkennen will, seien es ethnische, nationale oder religiöse. Minderheiten haben keine Reichte, weil es keine Minderheiten geben darf, ihre bloße Existenz gilt als ‚Beleidigung‘ der Integrität der türkischen Nation, die Einforderung ihrer Rechte als Straftatbestand.“

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