24. April – Der Genozid an den Armenier:innen 1915/16 im Lichte der Geschichte und Gegenwart (I)

Der 24. April steht weltweit im Gedenken des Jahrestages eines der dunkelsten Kapitel der Geschichte des 20. Jahrhunderts in Europa: des Beginns des Genozids an den ArmenierInnen im Osmanischen Reich. Mit den etwa 1,5 Millionen Opfern der Deportationen, Todesmärsche, Massaker, Morde, des Hungers und von Krankheiten 1915/16, wurden innerhalb kürzester Zeit mindestens zwei Drittel aller ArmenierInnen hingemordet. Der mit Michael Mann – einem der führenden Experten der Erforschung der modernen Praxen ethnischer Säuberungen und Genozide – gesprochen: proportional „erfolgreichste Säuberungsmord des zwanzigsten Jahrhunderts“. Um gleichzeitig dem heute grassierenden Geschichtsrevisionismus und der Hydra tagespolitisch-interessensgeleiteter Genozid-Verharmlosungen einerseits, sowie inflationär-instrumenteller Verwendungen andererseits entgegenzutreten, widmen wir uns heuer in einem abermals eingehenderen, erneut 2teiligen Beitrag noch einmal ausführlicher dem Völkermord an den ArmenierInnen.

(Teil II folgt morgen)

Hand in Hand mit ihrem Machtantritt fielen dem seit 1908 an der Macht befindlichen Regime der sogenannten „Jungtürken“-Bewegung in rigorosen Vertreibungen und Massakern neben den Armeniern zugleich Hunderttausende Assyrer, Aramäer, Chaldäer und Pontos-Griechen zum Opfer.

Bereits Ende des 19. Jahrhunderts war die Gewalt gegen ArmenierInnen, in den Worten des Historikers Vincent Duclert: „im Osmanischen Reich ein strukturelles Faktum“ geworden, die bereits unter Sultan Abdul Hamid II. in den Pogromen und Massakern 1894 – 1896 zum Massenmord eskalierte. Abdul Hamids Großwesir Ahmed Isset sprach seinerzeit auch offen aus, dass er die „Lösung der Armenierfrage“ in der „Beseitigung“ der ArmenierInnen sah. Dem vom Sultanat organisierte Blutrausch jener Tage fielen binnen kurzem 300.000 ArmenierInnen im Osmanischen Reich zum Opfer.

Die Jungtürken, ihre völkisch-turanistische Staatsdoktrin und die ArmenierInnen

Mit dem vom jungtürkischen Ideologen Ahmed Riza ausgearbeiteten großtürkischen Integrationsnationalismus, etablierte sich nach Sturz des Sultans 1908 ein erneuertes für die nichtislamischen Nationalitäten und Minderheiten Unterdrückung, Ausschluss und Vernichtung implizierendes Staatsdogma. Atatürk wird dieses dann zum bekannt-berüchtigten kemalistischen Staatsdogma erheben: Die Türkei oder türkische Nation bestehe aus einem einzigen homogenen Volk und ausschließlich aus diesem.

Insbesondere das 1913 an die Herrschaft gelangte „Jungtürkische Triumvirat“ aus Innenminister Talat, Marineminister Cemal und Kriegsminister Enver, mit dem sich der offen rassistische, türkisch-nationalistische Flügel der „Jungtürken“ durchsetzte und mit Ismail Enver (1881 – 1922) zugleich einen frühen, radikalen Repräsentanten „groß-türkischen“ Gedankenguts an die Schalthebel der Macht brachte, radikalisierte die politisch-genozidale Staatsdoktrin gegenüber dem Sultanat nochmals. Entgegen den Strömungen eines erneuerten (zugleich multiethnischen und multireligiösen) konfessionellen Osmanismus oder eines neuen islamischen, imperialen Projekts (mit potentieller weltanschaulicher Anschlussfähigkeit für die arabischen Völkern wie auch Brückenschlag zu den Anhängern der „Buchreligionen“), verkörperten Enver und das „jungtürkische Triumvirat“ die politischen Galionsfiguren einer neuen völkisch-türkisch konzipierten und definierten Nation und Großmacht. Im schroffen integrationsnationalistisch-turanistischen Weltbild der Jungtürken war für nationale, ethnische oder religiösen Minderheiten im Grunde kein legitimer Platz mehr vorgesehen. Jungtürkische Chefideologen wie etwa Resneli Nazim Selanikli sprachen sich auf Konferenzen, so bspw. 1911, für die Ausrottung sämtlicher nicht-türkischer „fremder nationaler Elemente“ aus.

Der Genozid 1915/16

Unter dem Deckmantel einer vorgeblichen Deportation, vorangepeitscht und systematisch staatlich organisiert unter Federführung Talats (Innenminister), Envers (Kriegsminister) und der grauen Eminenz Sakir – der wie ein tödlicher Odem die Todesmärsche und Massaker an den Männern, Frauen und Kindern beaufsichtigte –, sowie des jungtürkischen Offiziers Cemal und dem Militärarzt Nazim wurde so mit wechselnder Intensität ein rigoroser Völkermord in Gang gesetzt.

Vorangegangen waren ihm eine Geheimberatung der maßgeblichen Führungskräfte des jungtürkischen Komitees „Einheit und Fortschritt“ (CUP) Mitte Februar 1915 unter der Leitung von Talat. In deren Ergebnis wurde einstimmig ein, sich dann noch selbsteskalierendes, Programm zur Ausrottung der ArmenierInnen angenommen, eine systematische Vernichtungsstrategie verabschiedet sowie eine Kommission zur Vorbereitung und Ausführung der totalen Vernichtung ohne Rücksicht auf Alte, Kinder und andere eingesetzt.

Bis zum März 1915 wurden daraufhin die armenischen Soldaten und Einheiten (man befand sich in den ersten Kriegsmonaten des Ersten Weltkriegs) demobilisiert, in der Folge entwaffnet (teils auch sofort getötet) und die armenischen Offiziere massenhaft erschossen. Parallel resp. im Anschluss schritten die Jungtürken zur Vernichtung der armenischen Führungsschicht und Intelligenz sowie gegen die (öffentlich bereits verbotenen) armenische, sozialdemokratische Huntschak-Partei und die armenischen, sozialrevolutionären Daschnaken. Damit waren schon kurz nach Verabschiedung des Ausrottungsprogramms sowohl die rund 200.000 wehrfähigen armenischen Soldaten der türkischen Armee, ihre Offiziere, die beiden revolutionären Parteien Huntschak und Daschnak, samt ihren Strukturen und Kadern, sowie ein bereits beachtlicher Teil der armenischen Honoratioren und Intelligenz präventiv gegen einen organisierten und bewaffneten Widerstand wider ihre Vernichtung ausgeschaltet.

Mitte April erging dann ein geheimes Schreiben an die Gouvernements und Kreise des Landes, in dem für den 24. April bei Sonnenaufgang der Beginn angekündigt wurde, gegen die ArmenierInnen als „ungläubige Feinde“ loszuschlagen und „dieses fremde Element auszurotten“. Per Erschießungen, Absonderungen und Mordexzessen, lebendig verbrannt oder erstickt, massenhaft im Schwarzen Meer ertränkt, durch Krankheiten und Überfälle dahingerafft, in den Todesmärschen an Erschöpfung elendig zu Grunde gegangen, verdurstet, verhungert, immer wieder überfallen und auf dem Weg ermordet, in organisierten Massakern umgebracht und in die syrische Wüste ins Nirgendwo deportiert.

Zuständig, aber zugleich von breiten Kreisen des Militärs, der Polizei, Behörden und der Bevölkerung willfährig unterstützt, die war die Zehntausende Mann starke „Spezialorganisation“ der CUP (Teşkilât-i-Mahşuşa).

Mitwisser, Mitschuldige, die sog. Unionistenprozesse & Schutz und Unterschlupf in Deutschland

Ein Genozid zugleich, in den in indirekter wie direkter Mitschuld jedoch auch die imperialistischen Großmächte selbst verstrickt waren. Sei es, dass sie die ArmenierInnen wie Großbritannien in ihren Kriegsplänen zu instrumentalisieren suchten, um sie in eins dann aber ihrem Schicksal zu überlassen. Oder in direkter Komplizenschaft wie Deutschland und Österreich, im „einzigen Ziel“, wie es der deutsche Reichskanzler Bethmann Hollweg im Wissen um das Gemetzel formulierte, „die Türkei bis zum Ende des Krieges an unserer Seite zu halten, gleichgültig ob darüber Armenier zu Grunde gehen oder nicht.“ Und die politischen Hauptverantwortlichen des Genozids nach Kapitulation des Regimes dann heimlich von der deutschen Marine ausschiffen ließ.

Löbliche vereinzelte Ausnahmen wie der deutsche Botschafter Paul Graf Wolf Metternich, der 1915 persönlich gegen die ihm bekannt gewordenen Massaker und Deportationen bei Enver und Cemal intervenierte und die deutsche Reichsregierung drängte, das Verbrechen öffentlich zu machen, wurden zur Raison gerufen, Paul Graf Wolf Metternich kurz darauf abgelöst. Andere Diplomaten berichteten zwar weiter an Berlin, schwiegen aber öffentlich und hielten sich gleich devot an die Zurückweisung jedweder Veröffentlichung durch Hollweg.

Aber auch die Diplomaten der Entente und der USA waren über das Verbrechen und Mordgeschehen im Bild und protestierten ihrerseits auch offiziell bei den osmanischen Machthabern – ohne ihrer Ankündigung sämtliche Verantwortliche nach Kriegsende zur Rechenschaft zu ziehen 1918 dann nachzukommen. US-Konsul Leslie Davis schrieb bereits im Sommer 1915 in einer Depesche bestürzt und erschüttert von den jungtürkischen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Zivilisation“: „Man hat eine andere Methode gefunden“ die ArmenierInnen „zu vernichten“. „Es handelt sich um nichts weniger als die Deportation der gesamten armenischen Bevölkerung … Die volle Tragweite eines solchen Befehls ist kaum vorstellbar, sofern man über die besonderen Verhältnisse in dieser abgeschiedenen Region nicht im Bilde ist. Selbst ein Massaker, so grausam das Wort auch klingen mag, wäre im Vergleich hierzu humaner. Einem Massaker entkommen viele, aber diese vollständige Vertreibung bedeutet einen langsameren, qualvolleren Tod für so gut wie jeden in diesem Land.“ Und US-Botschafter Henry Morgenthau wiederum, der auch an Kaiser Wilhelms II. schützender Hand keinen Zweifel hatte, schrieb in seinen Memoiren, dass er 1915 von türkischer Seite vom Unterfangen der vollständigen Austilgung resp. Ausmordung der ArmenierInnen erfahren habe und nannte es ein niemals zuvor in der Geschichte der Menschheit verübtes Verbrechen.

Das Ende des Ersten Weltkriegs besiegelt danach nicht nur das Ende des Osmanischen Reichs, sondern setzte – auf internationalen Druck – auch ein Strafgericht gegen die im Landesinneren begangenen Verbrechen ein. In drei Verfahren wegen „Ausrottung eines ganzen Volkes“ vor dem Sondertribunal für die strafrechtliche Verfolgung der für den Massenmord an den ArmenierInnen Verantwortlichen wurden im Jahr 1919 31 Personen – Minister der Kriegskabinette, Funktionäre der CUP, Offiziere sowie regionale und lokale Beamte – angeklagt und gegen 17 von ihnen Todesurteile verhängt. Drei davon auch vollstreckt. Die Beweislast (Dokumente, Zeugen, Berichte, etc.) war auch trotz der in den letzten Kriegstagen von den Verantwortlichen noch weg geschafften Archive und systematischen Vernichtung belastenden Aktenmaterials erdrückend und unzweifelhaft. „Die [sogenannten] Unionistenprozesse“, so der marxistische Historiker Werner Röhr, „stellten vor aller Weltöffentlichkeit klar, dass es sich bei dem Mord an den Armeniern 1915/16 nicht um eine Folge von Kriegshandlungen, sondern um einen von der CUP-Führung geplanten, staatlich organisierten, systematisch betriebenen Völkermord handelte.“ Gegen acht der zum Tode verurteilten Angeklagten sowie Hauptschuldigen des Genozids – unter ihnen: Enver, Talat, Sakir, Nazim und Cemal – wurde in Abwesenheit verhandelt. Deutschland, in dem in den führenden politischen Kreisen die Befürchtung grassierte, die Angeklagten könnten auch die deutsche Mitschuld offenlegen, gewährte ihnen unter dem neuen sozialdemokratischen Präsidenten der nunmehrigen Republik, Friedrich Ebert, Schutz und Unterschlupf.

Die Linie Liebknecht-Luxemburg gegen die dunkle Seite des Sozialdemokratismus

Denn auch der nun zunächst an die politischen Hebel gelangten Sozialdemokratie waren die Gräuel und der Völkermord an den ArmenierInnen nur allzu bekannt. Schon allein aus der unerschrockenen Anfrage Karl Liebknechts im Jänner 1916 an den Reichskanzler hierzu im deutschen Reichstag. Aber auch aus den nachdrücklichen Stellungnahmen Rosa Luxemburgs (die sich bereits 1896 in einer Artikelserie „Die nationalen Kämpfe in der Türkei und die Sozialdemokratie“ u.a. auch explizit der ‚Armenier-Frage‘ widmete) – sowie, neben den Berichten und Depeschen der Diplomaten und auswärtigen Dienststellen, auch aus Berichten bürgerlicher Humanisten, in der Türkei Arbeitender (z.B. Eisenbahner), Reisender und Geschäftsleute sowie der internationalen Presse. Zudem verabschiedeten die Alliierten bereits im Mai 1915 ihr oben angesprochenes gemeinsames Telegramm, in dem es hieß: „Angesichts dieser neuen Verbrechen der Türkei gegen die Menschlichkeit und die Kulturen setzen die alliierten Regierungen die Hohe Pforte öffentlich in Kenntnis, dass sie für die besagten Verbrechen alle Mitglieder der osmanischen Regierung und alle von ihr Beauftragten persönlich verantwortlich machen werden, deren Verwicklung in diese Massaker sich herausstellen wird.“ Karl Liebknecht wiederum fragte frühzeitig seinerseits im Plenum des deutschen Reichstags mit Nachdruck, ob dem Reichskanzler bekannt sei, „dass während des jetzigen Krieges im verbündeten türkischen Reiche die armenische Bevölkerung zu Hundertausenden aus ihren Wohnsitzen vertrieben und niedergemacht worden ist?“. Ja, „Professor Lepsius [hat] geradezu von einer Ausrottung der türkischen Armenier gesprochen.“ Daher auch konkret die Frage: „Welche Schritte hat der Herr Reichskanzler bei der verbündeten türkischen Regierung unternommen …?“ Im Rahmen der Burgfriedenspolitik und imperialistischen Völkergemetzels um einen „Platz an der Sonne“ hielt sich die sozialdemokratische Parteiführung aber strikt an die Vorgaben des Kriegspresseamtes, dass die „freundschaftlichen Beziehungen zur Türkei“ wegen der „Armeniergreuel“ „nicht … gefährdet werden“ dürfen. „Über die armenische Frage wird am besten geschwiegen“.

Johannes Lepsius – der unbeugsame Ankläger des Genozids & konträre Gegenteil eines Friedrich Ebert

Denn wie mit Blick auf die enge Verbundenheit Deutschlands und der Türkei 1915/16 bereits der große zeitgenössische Ankläger des Genozids an den Armeniern Johannes Lepsius in verallgemeinerbarer Weise seinerzeit bemerkte: „Ohne das herzliche Verhältnis zwischen dem Deutschen Reich und dem türkischen Kabinett [wäre] das gröbste politische Verbrechen des letzten Jahrhunderts eine Unmöglichkeit gewesen.“ Der Leiter des Armenischen Hilfswerks, Theologe und Orientalist sowie Sohn des Begründers der Ägyptologie in Deutschland (Karl Richard Lepsius), war auch die einzige deutschsprachige Stimme, die sich aus dem Ort des Völkermords heraus nicht ins Schweigen fügen wollte. Bereits seit 1896 publizierte Lepsius Berichte und Dokumentation zur Lage und den Verbrechen gegen die ArmenierInnen. 1916 brachte er dann seinen mutigen „Bericht über die Lage des armenischen Volkes in der Türkei“ an die Öffentlichkeit und brandmarkte darin den Völkermord. Seine Schrift wurde von der Militärzensur zwar bereits im August 1916 verboten, 20.000 Stück aber waren bereits ausgeliefert und informierten die interessierte Öffentlichkeit. 1919 veröffentlichte er dann eine „Sammlung diplomatischer Aktenstücke“, die damals mit wichtigsten Dokumente zum Genozid an den ArmenierInnen – die heute auch in um Rücksichtnahmen auf die deutsche Reichsregierung korrigierter und rekonstruiert und ausgebügelter Form vorliegen.

Die Daschnak-Partei, der Fall Tehlerjan, Kemal Atatürk und die türkische Rehabilitierung der Völkermörder

Entsprechend der genannten Verstrickungen und Sorgen Deutschlands fanden die Hauptschuldigen des Völkermords wie Enver, Talat, Sakir, Nazim und Cemal per geheimer Ausschiffung durch die deutsche Marine allerdings in Berlin Unterschlupf. Daraufhin beschloss die armenische Daschnak-Partei das Recht selbst in die Hand zu nehmen und die Istanbuler Urteile ihrerseits zu vollstrecken. Der ehemalige Innenminister Talat Pascha wurde danach im Frühjahr 1921 vom 24-jährigen Armenier Soromon Tehlerjan in Berlin unweit vor seiner Wohnung erschossen. Der junge Student hatte bei einem Massaker Eltern und Geschwister verloren. In einem aufsehenerregenden Gerichtsprozess wurde Tehlerjan angesichts der Vorgeschichte und Tatumstände gegen die beantragte Todesstrafe der Staatsanwaltschaft freigesprochen. Ein Jahr später wurde Sakir wenige Häuser weiter niedergeschossen und Cemal in Tiblisi getötet. Der kriegerischste der jungtürkischer Junta, Enver, der sich in Tadschikistan auf Seiten der Weißen Konterrevolution dem Kampf gegen die Oktoberrevolution angeschlossen hatte, befand sich außerhalb der Reichweite der Daschnaks. Im Frühherbst 1922 wurde jedoch auch er – angeblich von einem armenischen Tschekisten – aufgespürt und getötet.

Kemal Atatürk, der neuen Führungsriege der CUP und den beiden mit dem Osmanischen Reich resp. den Jungtürken verbündeten imperialistischen Hauptmächten der Mittelmächte, Deutschland und Österreich-Ungarn, kam dieser Gang der Ereignisse in einer besonderen Ironie der Geschichte jedoch durchaus gelegen. Die Frage ihrer Verstrickung, Mitschuld und belastende Erinnerungen an ihre jeweiligen Verflechtungen mit den jungtürkischen Hauptverantwortlichen des Genozids an den ArmenierInnen waren damit bis zu einem gewissen Grad mitbeseitigt. Die Hingerichteten galten fortan sogar mehr und mehr als Helden. Zwei der 1920 für ihre Gräueltaten zum Tode durch den Strang Verurteilten wurden vom kemalistischen Parlament schon wenig später zu „nationalen Märtyrern“ erklärt und Talat, Enver, Sakir und Cemal die Anerkennung ihrer „Verdienste um die Nation“ ausgesprochen. Ja, die sterblichen Überreste Talats wurden vielsagend später in Hitlers Einvernehmen vom Nazi-Faschismus unter militärischer Ehrenbezeugung, in einem zeremoniell mit Hakenkreuzfahnen behängten Zug, nach Istanbul überführt und feierlich beigesetzt. Ein Ort, der bis in die heutigen Tage einen Pilgerweg für türkische Nationalisten markiert. Gleich dem, ethnisch und konfessionell untersetzten, militanten türkischen Nationalismus der Jungtürken – samt Kemal Atatürk.

Ähnliche Beiträge

Gefällt dir dieser Beitrag?

Via Facebook teilen
Via Twitter teilen
Via E-Mail teilen
Via Pinterest teilen