Am 1. und 2. November 2023 wird in der UN-Vollversammlung die von Kuba jährlich eingebrachte Resolution diskutiert und verabschiedet, in der die Blockade der Insel durch die USA als völkerrechtswidrig verurteilt wird. Am Tag der Abstimmung in New York (2.11.) lädt die Österreichisch-Kubanische Gesellschaft (ÖKG) von 17.00 bis 18.30 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Sitz der Vereinten Nationen in Wien (Vorplatz der U1 Kaisermühlen/VIC), um die Solidarität mit dem kubanischen Volk und seiner Revolution Ausdruck zu verleihen, zu der auch wir mitaufrufen um gemeinsam ein deutliches Zeichen zu setzen: Unblock Cuba!
Kundgebung vor dem Sitz der Vereinten Nationen in Wien: 2. November 2023, 17.00 bis 18.30 Uhr
Seit über drei Jahrzehnte setzt es dahingehend Jahr für Jahr eine krachende Klatsche der UN-Vollversammlung für die USA ob ihres Sanktionsregimes gegen die Rote Karibikinsel. Letztes bzw. vorletztes Jahr blieb „God’s Own Country“ überhaupt allein mit Israel gegen 185 bzw. 184 Stimmen – sprich: gegen die alles überwältigende Mehrheit und Geschlossenheit der andernorts viel beschworenen „internationalen Gemeinschaft“. Ja, 2016 – dem Jahr in dem sich ausnahmsweise selbst die Obama-Administration nicht gegen die Resolution aussprach – fiel die Verurteilung des völkerrechtswidrigen US-Wirtschaftskriegs gegen die Rote Insel mit 191:0 (!) sogar geradezu historisch aus. Diese regelrecht unvergleichliche Voten verdeutlichen, dass die USA in ihrer mittlerweile 63-jährigen Blockadepolitik gegen Kuba mittlerweile global schlicht isoliert ist.
Am 19. Oktober 1960 leitete der damalige US-Präsident Dwight D. Eisenhower mit einem Exportverbot für Kuba die längste Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade ein, die je gegen ein Land verhängt worden ist. Genauso lange widersteht die Bevölkerung der Insel allen Versuchen, ihr Land wieder in die Abhängigkeit von den USA und transnationalen Konzernen zu zwingen – obschon die US-Blockadepolitik das Land aktuell schwer in der Mangel hat und vielfach dramatische Auswirkungen auf die Wirtschaftsentwicklung und das Alltagsleben hervorruft. Denn, das seinerzeit verhängte und danach immer weiter ausgebaute Embargo und US-Sanktionssystem gegen Kuba „(kommt) praktisch einem totalen Krieg (gleich), der in erster Linie die Zivilbevölkerung betrifft“, wie der italienische Philosoph und Historiker Domenico Losurdo einst zu Recht pointiert hervorstrich.
Was jedoch selbst im Zusammenhang des noch aus dem „Kalten Krieg“ entstammenden Embargos und sich gegen den „Socialismo Tropical“ im „US-Hinterhof“ richtende Sanktionsregime vielfach unterbeleuchtet bleibt: die Vereinigten Staaten haben, wie wir mehrfach herausarbeiteten, in ihrem Sanktions-Amoklauf zur Durchsetzung ihrer globalen Interessen – allein oder zusammen mit den EU-Staaten – mittlerweile Sanktionen, Embargos und Wirtschaftsblockaden gegen rund 50 Länder (!) verhängt. Und dieses zwischenzeitlich (von offenen Kriegsgängen, Militäroffensiven, diversen Interventionen, Umstürzen, Geheim- und Regime Change-Operationen oder orchestrierten Farbenrevolutionen abgesehen) bevorzugte Kampfmittel gegen unliebsame oder den USA einfach nur ungenügend kooperative Staaten reicht dabei buchstäblich von A wie Afghanistan bis Z wie Zimbabwe!
Die US-Blockade gegen Kuba betreffend, wird rund zwei Wochen nach der UN-Vollversammlung in Brüssel zudem ein Internationales Tribunal gegen die US-amerikanische Finanz-, Wirtschafts- und Handelsblockade in der Tradition der Russel-Tribunale (beginnend mit jenem über Vietnamkrieg in Stockholm 1966) durchgeführt. Ein solches im zumal 200. Jahr der berüchtigten US-imperialen „Monroe-Doktrin“ von 1823, reiht sich trefflich in den Widerstand gegen imperialistischen Hegemonismus Washingtons ein.