In Österreich herrscht heute eine weitgehend lediglich mit den USA vergleichbare Reichtumsverteilung vor. Dabei stellt sich zumal angesichts der aktuellen Corona- und Wirtschaftskrise zunehmend schärfer die Frage, wer dafür zuletzt zur Kasse gebeten wird. Die GPA hat daher zu Recht gerade eine Kampagne für die Einführung einer Millionärssteuer gestartet. Allerdings krankt das Modell, wie jenes der SPÖ, bereits in seinem Ansatz an einem schweren konzeptionellen Manko.
Für Millionäre und Milliardäre bildet Österreich mit seinem läppischen vermögensbezogenen Steueranteil von 1,3% (der Ende der 1960er Jahre immerhin noch bei knapp 4% lag) ein Steuerparadies und rangiert unter den internationalen Schlusslichtern in Sachen Vermögensbesteuerung. (Allein der dahingehende OECD-Schnitt liegt mit 5,5% mehr als viermal so hoch – der EU-15-Schnitt mit 5,9% liegt sogar nochmals deutlich höher.) Im Unterschied zu den meisten anderen OECD-Staaten gibt es seit deren Abschaffung 1993/94 – unter SP-geführter Regierung Vranitzky/Lacina – im Land auch keine klassische Vermögenssteuer mehr.
Aber genau eine solche eigenständige, wenn auch nicht in alter Ausprägung (neben ihren Mankos zudem proportional gestalteten), Vermögenssteuer braucht es wieder.
Dass die K&K-Regierung Kurz-Kogler die Vermögenssteuerdebatte unisono als „nicht dienlich“ abweisen, vermag wohl niemand wirklich zu überraschen oder zu verwundern.
Der wahre Vermögens-Adel & rosa Peanuts
Das Manko der vielfältigen gewerkschaftlichen und politisch ebenfalls in Diskussion stehenden Vermögenssteuer-Konzeptionen liegt allerdings darin, den wirklichen Konzentrationsgrad an Reichtum und Macht bestenfalls peripher zu tangieren – im Grunde aber gar nicht wirklich zu berühren.
So fordert die etwa die SPÖ aktuell ab einem Gesamtvermögen von 1 Mio. bis 10. Mio. eine „Vermögenssteuer“ von 0,5%, darüber dann 1%. Damit schleift sich diese Mickey Maus Steuer jedoch ab einem Vermögen von 10 Mio. Euro bereits auf einen Höchststeuersatz von 1% ein, anstatt entlang des wahren Superreichtums progressiv fort zu verlaufen und diese substanziell zur Kasse heranzuziehen. Dasselbe gilt Eins zu Eins auch für das gerade – unter dem Titel einer „gerechten Millionärssteuer“ – getrommelte Vermögenssteuerkonzept der GPA mit 0,5% ab 1 Mio., 1% ab 2 Mio. und einer Einschleifung mit 1,5% ab 3 Mio. (Nettovermögen) und dem bunten Strauß unterschiedlicher weiterer Konzepte.
Dabei ist selbst unter Finanzanalysten und Wirtschaftsblättern schon lange Konsens, dass der mittlerweile herrschende Konzentrationsgrade der Vermögen die herkömmlichen Vorstellungen davon gravierend übertrifft (siehe im Detail). Entsprechend denn auch die langjährigen Studien und Vergleiche zum überwältigenden Anteil der vermögendsten 1% der Superreichen. Aber auch dieser Blick reicht noch nicht hin. „Vergesst die 1%“, titelte vor gar nicht langer Zeit der Economist, um den Blick auf jene extreme Minderheit des Vermögens-Adels von lediglich (maximal) einigen Promillen frei zu legen, die nicht nur den weiteren Rest, sondern selbst noch die Otto-Normal-Millionäre und gemeine Vermögens-Aristokratie immer weiter abhängt, So besitzen einige wenige Dutzend heimischen Milliardäre – also die reichsten 0,00001% des Landes – ein aufgeschatztes Vermögen von exorbitantem Vermögensreichtum weit jenseits 100 Mrd. Euro. Ein Vermögen, das über seinen kaum hinlänglich fassbaren Konzentrationsgrad hinaus, auch zur Frage seines gesellschaftlichen Einflusses und der gesellschaftlichen Machtverteilung hinführt. Zusammen mit dem Besitz-, Aktien- und Beteiligungsvermögen der weiteren Hochfinanz sowie Großkapitals (gehebelt um Depotstimmrechte) verkörpert es die bestimmende Kapitalmachtkonzentration und entscheidende Steuerungszentrale des österreichischen Kapitals.
Die sehr moderaten (Höchst-)Sätze bedeuten darüber hinaus zugleich, lediglich eine gewisse Einbremsung der Vermögenszuwächse zu erwirken. Derartige, leichthin aus den Erträgen zahlbare Vermögenssteuersätze, vermögen das weitere Vermögenswachstum zwar etwas abzubremsen, eine explizite Korrektur und gesellschaftliche Umverteilung bedürfte – bei einem über 9% liegenden Vermögenszuwachs der Hochsituierten und Reichen – allerdings sowohl anderer Steuersätze als auch des Bekenntnisses einer Besteuerung von Vermögenssubstanz der privaten Haushalte (nicht aber der Substanz der Betriebsvermögen).
Dafür bedarf es denn auch einer entsprechend progressiv gestalteten, echten Vermögens- oder Millionärs- und Milliardärssteuer ab einem Nettovermögen von 1 Mio. Euro (ausgenommen gewöhnlicher „Hausrat“, allerdings inkl. Wertanlagen oder Wertgegenstände wie etwa Kunst- und Gemäldesammlungen, Luxusautos, Jachten, Flugzeuge zu ihrem versicherten Wert), bei einer Eigenheimfreigrenze von 500.000 Euro (womit die tatsächliche Besteuerung bei 1,5 Mio. einsetzte). Das in Österreich nicht minder konzentrierte Grundvermögen (Grundstücke, Wälder, …) wiederum, ist vermögenssteuerlich natürlich anhand seines realen Verkehrswerte (anstatt der inadäquaten Einheitswerte) zu bemessen.
KOMintern: Den Schmied statt dem Schmiedl zur Kasse!
Und genau auf eine solche, entsprechend progressiv gestaltet, echte Millionärs- und Milliardärssteuer zielt denn auch unser KOMintern Vermögenssteuer-Modell ab:
Ab 1 Mio. | 1% |
5 bis 30 Mio. | 2% |
30 bis 100 Mio. | 3% |
100 bis 250 Mio. | 4% |
250 bis 500 Mio. | 5% |
500 Mio. bis 1 Mrd. | 10% |
Ab 1 Mrd. | 15% |