Erklärung zum PKK-Symbol-Verbot in Österreich

Angesichts der schmählichen Dummdreistigkeiten der SPÖ und öffentlichen Distanzierung der SPÖ-Vorsitzenden Rendi-Wagner von der PKK als einer angeblich „terroristischen Organisation“, nachstehend in grundsätzlicher Absicht nochmals unsere anlässlich des Inkrafttreten des PKK-Symbolverbots in Österreich abgegebene Erklärung vom 1. März diesen Jahres.

Jüngst beschloss der österr. Nationalrat die von langer Hand vorbereitete Novelle des „Symbol-Gesetzes“. Mit dieser wird nun auch das Symbol der PKK verboten. Ein ebenso skandalöser wie dreckiger Handlangerdienst für das faschistische Erdoğan-Regime, sowie justizieller Piloteinstieg gegen die gesamte revolutionäre Linke und kommunistische Arbeiterbewegung.    

Die Verfassungsordnung Österreichs – das Wiederbetätigungsverbot von 1947 und das damit in Zusammenhang stehende Abzeichengesetz von 1960, sowie der Staatsvertrag von 1955 – ist vor dem Hintergrund der mörderischen Lehren des Faschismuseine unmissverständlich und genuin antifaschistische. Sie untersagt damit strikt und ausdrücklich jede neonazistische und neofaschistische Betätigung.Mitnichten hingegen das Freiheitsstreben der, mit Franz Fanon gesprochen, „Verdammten dieser Erde“.

2015 kam das Symbol-Gesetz hinzu: offiziell als Antwort auf die Mörderbanden des IS, dessen Terroranschläge in Europa und Genozide wie Feminizide; sowie auf al-Qaida rekurrierend.Dieses auf neofaschistische bzw. faschistische Betätigungen, Aktionen und Träger wie die Ustaša und Grauen Wölfe auszudehnen, ruht auf der festen Grundlage des Verbots- und Abzeichengesetzes nach 1945 auf.Nicht minder naheliegende Gruppierungen, wie etwa die Identitären oder einschlägige völkisch-deutsche Burschenschaften, fehlen unter Schwarz-Blau hingegen freilich.

Die nunmehrige, völlig inakzeptable Mitauflistung des Parteisymbols der PKK relativiert nicht nur das ursprünglich unmissverständliche und genuine Verbot der Zurschaustellung des Hakenkreuzes, Hitlergrußes resp. faschistischer Symbole, sondern steht in regelrecht diametralem Gegensatz dazu. Und es scheint in eins damit, den Pilot-Totschläger gegen die gesamte revolutionäre-internationalistische Linke im Land zu bilden.

Nach der Rettung der jesidischen Bevölkerung im Sindschar-Gebirge vor dem Genozid der Mörderbanden des IS 2014, wurden die Einheiten der PKK international noch als heldenhafte Guerilla gefeiert. Im heroischen Kampf um Kobanê durch die ihr geschwisterlich verbundenen Volksbefreiungskräfte YPG und Frauenverteidigungseinheiten YPJ zur letzten Bastion gegen die Dunkelheit der schwarzen Fahne des IS avanciert sowie zur weltweiten Bewunderung gelangt, gilt die Arbeiterpartei Kurdistans jetzt also auch per österreichischem Regierungsbeschluss als „Terrororganisation“.

Gleiches droht auch den in den Internationalen Bataillonen mit den Einheiten der PKK operierenden oder mit ihr kooperierenden Kräften. Dergestalt läuft in München bekanntlich seit Jahren gerade ein Mammutprozess gegen die TKP/ML und laufen in Deutschland nach Auskunft des Bundestages zusätzlich Vorerhebungen gegen die MLKP und MKP.  

Wie windig in diesem Zusammenhang die Berufung auf die sogenannte „EU-Terrorliste“ ist, verdeutlicht schon der Umstand, dass etwa das belgische Gericht in Brüssel Anfang 2016 den Prozess gegen insgesamt über 30 Kurdinnen und Kurden mit der Begründung einstellte, dass die angeklagten AktivistInnen nicht als Mitglieder einer „terroristischen“ Vereinigung belangt werden können, da in der Türkei Krieg herrscht. Das Gericht ordnete die Aktivitäten der PKK – die in den kurdischen Gebieten der Türkei gegen Soldaten und Polizisten vorgeht, wie vermerkt wurde – als Handlungen im Rahmen eines „bewaffneten Konflikts“ ein. Das „erkennt an, dass es in der Türkei einen Krieg gibt und die Anschuldigungen Ankaras, die Kurden seien Terroristen, falsch sind“, hieß es denn auch in einer Stellungnahme des KNK.

Nicht so in Österreich. Und das zielt, wie eingangs angedeutet, beileibe nicht „bloß“ – wenn gegenwärtig auch vorrangig – auf die türkische und kurdische Linke ab, sondern in längerer Frist auf eine umfassende Kriminalisierung der revolutionären Linken, wie Innenminister Herbert Kickl mit einem in die Debatte gebrachten, nachfolgenden Symbolverbot von Hammer und Sichel bereits offen angedeutet hat. Daneben soll mit dem Symbol-Verbot der PKK, bis hin zum angedachten Zeigen des Victory-Zeichens, und der darauf stehenden Geld- und Freiheitsstrafen, eine Einschüchterungswelle losgetreten und die internationale Solidarität soweit wie möglich unterbunden werden. Und dies dazu just kurz nach dem 20. Jahrestag des „Internationalen Komplotts“, der Verschleppung und Inhaftierung Abdullah Öcalans, sowie der sich, mit dem unbefristeten Hungerstreik Leyla Güvens begonnenen und immer massiver ausbreitenden Welle unbefristeter Hungerstreiks in der Türkei und international zur Durchbrechung der Isolation, Zerschlagung des Faschismus und der Befreiung Kurdistans.  

Mit diesem Türöffner, die Solidaritäts- und Sympathiebekundung mit dem bewaffneten Befreiungskampf gegen Fremdherrschaft und Barbarei unter Anklage zu stellen (noch dazu in den entscheidenden Tagen des Gefechts gegen die letzte Bastion des IS und des gleichzeitig drohenden türkischen Vernichtungsfeldzuges gegen die KurdInnen und die kurdische Befreiungsbewegung), droht also in einem Aufwaschen zugleich ein Großteil des heroischen Kampfes zur Befreiung von der Nazi-Barbarei unter dem Banner von Hammer und Sichel nachträglich delegitimiert zu werden. Ja, selbst der bewaffnete Aufstand des Republikanischen Schutzbunds im Februar 1934 gegen den Austrofaschismus verfällt damit indirekt dem Verdikt des „bewaffneten Terrorismus“. Ebenso wie die Interbrigadisten, die als Freiwillige im spanischen Bürgerkrieg und in gleichzeitiger Schlacht gegen den deutschen und italienischen Faschismus in den Reihen der Volksfront kämpften. Auf diesem Weg lassen sich schlussendlich überhaupt sämtliche antiimperialistischen und antifaschistischen Freiheitskämpfe unserer Zeit vor den Richterstuhl von Schwarz-Blau zerren. Und dies noch dazu per einfacher innenministerieller Verordnung.

Zu Ende gedacht, müssten damit allerdings auch die Verleger und Vertreiber der Schriften Friedrich Schillers auf die „Terrorliste“, der in seinem „Wilhelm Tell“ ausrief:

„Wenn der Gedrückte nirgends Recht kann finden / Wenn unerträglich wird die Last – greift er / Hinauf getrosten Mutes in den Himmel / Und holt herunter seine ewgen Rechte (…) / Zum letzten Mittel, wenn kein andres mehr / Verfangen will, ist ihm das Schwert gegeben.“

Dieses „Schwert“ aber war nichts anderes als Tell’s damalige „Kalaschnikow“ gegen den Staatsterrorismus.

# Nein zum PKK-Symbol-Verbot!

# Isolation durchbrechen, Solidarität mit dem kurdischen Widerstand und Befreiungskampf!

# Runter mit der PKK von der sog. „EU-Terrorliste“!

# Schluss mit der justiziellen Verfolgung politischer, linker und kurdischer AktivistInnen!

# Freiheit für Abdullah Öcalan und alle politischen Gefangenen!

# Stopp dem Krieg gegen Kurdistan – Frieden in Kurdistan!

# Freiheit für Kurdistan

Foto: Esin Flickr / CC BY-NC-SA 2.0

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