Verträge sind einzuhalten – Pacta sunt servanda!

Obschon sich der Kampf um die Produktionsstätte MAN Steyr und nur im harten Arbeitskampf gewinnen lassen wird, gilt natürlich auch für MAN nach altehrwürdigem römischen Recht: Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten.

Und diesbezüglich klar ist allemal, dem Versuch der Konzernzentrale sich taxfrei aus dem 2019 unterzeichneten Standortsicherungsvertrag zu stehlen, es auch rechtlich den Riegel vorzuschieben gilt.

Was dies anbelangt, gilt nach gewerkschaftlichem Rechtsgutachten schon des längeren mindestens, dass der Konzern die bis zum Jahr 2030 ausstehenden Löhne und Gehälter zu tragen hat. In welcher konkreten Form – ob ausbezahlt oder weitergezahlt – auch immer: diese Arbeitseinkommen sind von der VW-Tochter denn auch entsprechend einzufordern oder auf dem Rechtsweg einzuklagen. Die Konzernspitze hat, sich dieses Umstands ihres Gaunerstücks wohl bewusst, auch bereits 1,5 Mrd. Euro für allfällige Klagen zurückgestellt.

Zu Recht unterstreicht Alois Stöger für die PRO-GE darüber hinaus zum existierenden Standortsicherungsvertrag generell: „MAN und VW haben Verträge einzuhalten wie jeder andere auch“. Im Streitfall eben per Einklage auf dem Gerichtsweg. „Wenn das römische Recht noch immer gilt – Verträge sind einzuhalten -, dann ist der Ausgang klar.“

Dies untermauern auch eine Reihe weiterer in Auftrag gegebener Rechtsgutachten. So etwa die Expertise des Grazer Uni-Professors Gert-Peter Reissner, die auf Grundlage des Passus des Standortsicherungsvertrags, dass „betriebsbedingte Beendigungskündigungen bis zum 31.12.2030 für alle Beschäftigten der MAN T&B ausgeschlossen“ sind, zum Schluss kommt, dass solche demnach rechtsunwirksam wären. Die namhafte Rechtsanwaltskanzlei Jarolim und Partner wiederum halten in ihrer parallelen rechtlichen Stellungnahme die Kündigung des Vertrags durch die Münchner Konzernzentrale überhaupt für unzulässig. Und der Rektor der Uni Linz und Jurist Meinhard Lukas tendiert zur Auffassung, dass der Kündigungsverzicht seitens MAN mittlerweile auch Bestandteil der einzelnen Arbeitsverträge ist.

„Zu klären ist gemäß Reissner, Jarolim und Meixner“ darüber hinaus auch – wie der ORF berichtet – „ob mit der Verlagerung der Produktion ins Ausland ein grenzüberschreitender Betriebsübergang – etwa an eine polnische operative GmbH – vorliegt. Dort wären die Steyrer Arbeitnehmer dann beschäftigt. Da wohl kaum einer von ihnen im Arbeitsvertrag stehen hat, dass er auf Weisung nach Polen gehen muss, müsste die Nachfolgefirma die Beschäftigten weiter bezahlen, auch wenn es in Steyr keine Arbeit mehr für sie gibt. Angesichts dieser Rechtsfolgen sei damit zu rechnen, dass der Konzern einen Betriebsübergang vermeiden wolle, heißt es im Reissner-Gutachten, dazu müsste er aber wohl ‚die wirtschaftliche Einheit zerschlagen‘ “.

Kurz und gut: Der Kampf um Steyr ist auf juristischer Front mit allen zu Gebote stehenden Mitteln auszutragen.

Um das Traditions-Werk in Steyr (in das übrigens vor 3 Jahren noch 70 Millionen in die modernste Kunststofflackieranlage Europas investiert wurden und das auch im durchwachsenen Branchenjahr 2019 noch 20 Millionen Gewinn abwarf) sowie wirtschaftlichen Pfeiler der Industrieregion und  Einzugsgebiete langfristig und zukunftsträchtig zu retten, braucht es darüber hinaus jedoch noch eine weit darüber hinausgehende, kämpferische Orientierung. Und zwar eine entsprechende betriebs- und branchenübergreifende, gemeinsame gewerkschaftliche Antwort. Oder in herkömmlichen Worten: Arbeits- und Klassenkampf zur sofortigen Einleitung einer Zwangsverstaatlichung bzw. erneuten Überführung (der ehemaligen Steyr-Daimler-Puch AG) in das öffentliche Eigentum (in dem sich das Werk über die der Republik gehörende CA ursprünglich auch befand). Und eine öffentliche, klimagerechte Weiterführung, in demokratischer Einbeziehung der dafür hoch qualifizierten Beschäftigten sowie Übernahme der Leiharbeiter in die Stammbelegschaft.

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