230 Jahre „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“

Der 14. September 2021 – der 230 Jahrestag der „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“ und deren kämpferische Traditionslinie

1776 bzw. 1789 – vor bald 250 Jahren – wurden in revolutionärsschwangeren bzw. revolutionären Zeiten feierlich die ersten beiden Erklärungen der Menschenrechte erlassen. Am heutigen 14. September 1791, vor genau 230 Jahren, forderte Olympe de Gouges dann in ihrer „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“ die Gleichstellung von Mann und Frau.

Die Französische Revolution von 1789, samt der in ihrem Zuge erstmals in dieser Eindringlichkeit vorgetragene Forderung nach Gleichstellung, markiert unzweifelhaft ein historisches Datum, ja eine Zäsur, im Emanzipationskampf der Frauen. Nicht nur, dass sich aufkeimend der Gedanke der Gleichberechtigung der Geschlechter unter ihren ProtagonistInnen Bahn brach. Die Bewegung der Frauen hat die Revolution sowohl aktiv mitgetragen, sowie in Gestalt der weiblichen Sansculottinnen die Forderung der organisierten Bewaffnung der Frauen zu einem ihrer wesentlichsten Anliegen erhoben, und hat mit Olympe de Gouges und Claire Lacombe zugleich ihre beiden wohl bedeutendsten Gestalten hervorgebracht. 

Während die Verfasserin der „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“ vielen zum Synonym des Beginns der Frauenbewegung geworden ist und insbesondere ab Anfang der 1870er Jahre – verspätet, aber doch – zunehmend an Wirkmächtigkeit gewann, geriet Claire Lacombe jedoch weitgehend in Vergessenheit. Zu Unrecht. Als Teil der Bewegung der Enragés, der Zornigen und Wütenden, repräsentierte sie (zusammen mit Pauline Léon) die weibliche Verkörperung des radikalsten, linken Flügels der Revolution. Von Lacombe führte der Weg denn auch, unter entwickelteren sozial-ökonomischen Verhältnissen, zu Flora Tristan (1803 – 1844) und ihrer Einsicht in die unauflösliche Verschränkung der Klassen- und Geschlechterfrage und deren notwendiger politischer Verbindung.

Die große Clara Zetkin widmete Flora Tristan, der Pionierin der frühsozialistischen Frauenbewegung, demgemäß auch ein Kapitel in ihrem Buch „Zur Geschichte der proletarischen Frauenbewegung“ (1928).  Tristan war, vielfach in Vergessenheit geraten, auch längere Zeit in Peru und drückte in ihrem Werk „Fahrten einer Paria“ von 1837 den indigenen Frauen in Peru ihre tiefe Bewunderung aus. Ihre sozialkritische Reportage „Spaziergänge durch London“ von 1940 wiederum, wird nicht selten mit Engels sieben Jahre später erschienenen „Die Lage der arbeitenden Klasse in England“ verglichen.

In ihrer engeren politischen Aktivität lernt sich auch Arnold Ruge kennen, der 1843 in Paris gemeinsam mit Marx die „Deutsch-Französischen Jahrbücher“ herausgab. Der Faden zu Marx und Engels spannt sich aber weiter. Im selben Jahr plädierte sie in ihrer Schrift „Arbeiterunion“ für die Gründung einer eigenständigen Organisation aller Arbeiter und Arbeiterinnen sämtlicher Nationen, einer Arbeiterinternationale. Bereits fünf Jahre vor dem „Kommunistischen Manifest“ erklärte Tristan, dass sich die Arbeiter und Arbeiterinnen nur selbst befreien können, und formulierte: „Die Befreiung der Arbeiter wird das Werk der Arbeiter sein“, „Proletarier, vereinigt euch!“ Parallel fordert sie nachdrücklich die Befreiung der Frau. Denn die Frauen haben in den bisherigen Gesellschaften „nichts gegolten“. „Der am meisten unterdrückte Mann kann immer noch ein anderes Wesen unterdrücken – seine Frau. Die Frau ist die Proletarierin ihres eigenen Proletariats.“

Arnold Ruge berichtet in diesem Zusammenhang bewundernd über Tristan: „Sie geht selbst in die Werkstätten und Wirtshäuser der Arbeiter und, was den Männern nicht gelingt, sie weiß sich das Zutrauen dieser ungeleckten Bären zu erwecken“ – und riet Marx zur Lektüre von Flora Tristans Schriften, insbesondere der „Arbeiterunion“. Entgegen der angespielten Vermutung von Mario Vargas Llosa, dürften sich die bereits 1844 verstorbene Tristan und Karl Marx jedoch nie persönlich kennengelernt haben.

Jedenfalls, so Clara Zetikin: „Sie ist die erste Verfechterin der Frauenrechte, die sich eingehend mit den Löhnen, mit der Lage der Arbeiterinnen beschäftigt und die Rolle der proletarischen Hausfrau nach ihrer sozialen Bedeutung für die Arbeit einschätzt.“

Claire Lacombe und ihre Mitstreiterin Pauline Léon, sowie auch Théophile Leclerc, hingegen, harren demgegenüber bis heute ihrer Würdigung als zeitgleiche Inauguration der kämpferischen Traditionslinie der subalternen Frauen dieser Welt. Was mitnichten die historische Bedeutung Olympe de Gouges schmälert, aber zum Jubiläum der „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“ auch deren als „Maulwurf der Geschichte“ (K. Marx) historisch wirkmächtigen – jedoch namentlich vergessenen –, subalternen, stärker auf die patriarchal geprägten Klassenverhältnisse, denn auf eine vereinfachte sozial indifferente Mann-Frau-Dichotomie abhebenden Opponentinnen, das „Bürgerinnenrecht“ im Olymp jener, die ein neues Kapitel in der Geschichte des Frauenbefreiungskampfes geschrieben haben, vindiziert.

Und so wie Flora Tristan und Karl Marx den Satz Charles Fouriers explizit aufgegriffen haben, hätte ihn sicher auch die gleichsam ein halbes Jahrhundert davor wirkende Clair Lacombe unterschrieben: „Die Veränderung einer geschichtlichen Epoche lässt sich immer aus dem Verhältnis des Fortschritts der Frauen zur Freiheit bestimmen … Der Grad der weiblichen Emanzipation ist das natürliche Maß der allgemeinen Emanzipation.“

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