Equal Pay Day – konsequente gewerkschaftliche Antwort statt Blumensträuße zum Valentinstag

Neben dem traditionell eingesessenen „Equal Pay Day“ im Herbst, wird dieser aufgrund seiner jeweiligen Berechnungsmethoden auch im Frühling datiert – und benennt hier den Tag, bis zum dem (ganzjährig vollbeschäftigte) Frauen aufgrund der geschlechtsspezifischen Lohnschere seit Jahresbeginn 2024 ins Jahr hinein statistisch gesehen gratis arbeiten. Dieser Tag fällt heuer auf den heutigen 14. Februar. Würde man auch die vorrangig weiblichen „Zwangs“-Teilzeitbeschäftigten in die Berechnung miteinbeziehen (die aus Ususzur Veranschaulichung herausgerechnet werden), fiele der wahre oder reale „Equal Pay Day“ sogar erst auf den 8. Mai, ab welchem alle teilzeit- und vollzeitbeschäftigten Frauen in Österreich nach 128 Tagen statistisch unbezahlter Arbeit also endlich wieder bezahlt werden.

Die Schere zwischen den Löhnen und Gehältern von Frauen gegenüber Männern klafft sonach ungebrochen massiv auseinander und hat sich im letzten Vierteljahrhundert die realen Einkommen betreffend nur um mickrige 3% von 38% auf 35% verkleinert, wie das Momentum Institut gerade auswies. Aber auch Vollzeit in Lohn und Brot stehende Kolleginnen verdienen nach wie vor gehörig weniger als ihre männlichen Kollegen. Womit (ganzjährig vollzeitbeschäftigte) weibliche Werktätige über das Jahr im Durchschnitt an die 6.000 Euro weniger verdienten. Über das Erwerbsleben gerechnet liegen die Einkommensscheren im Land bei exorbitanten rund einer halben Million Euro (den unmittelbar daraus folgenden Pensions-Gender-Gap miteinberechnet, sogar bei sage und schreibe über 770.000 Euro weniger an Einkommen). Trotzdem Frauen etwa bei den Bildungsabschlüssen nicht nur aufgeholt, sondern ihre männlichen Kollegen sogar bereits überflügelt haben und auch häufiger einen Hochschulabschluss vorzuweisen haben.

In Kalendertagen ausgedrückt arbeiten Frauen in Österreich sonach im Schnitt bis zum heutigen 14. Februar Schnitt gratis. Und in zahlreichen einzelnen Bundesländern ist die Lohndiskriminierung sogar noch höher. So fällt der Equal Pay Day etwa in Vorarlberg überhaupt erst auf den 18. März (und umfasst damit rechnerische 77 Tage unbezahlte Arbeit). Bundesländer wie beispielsweise Niederösterreich wiederum liegen mit 12. Februar quasi annähernd im Schnitt der geschlechtsspezifischen Lohndiskriminierung.

Und die österreichische Lohnschere ist noch viel beschämender als gemeinhin so im Blick steht. Hier schneidet Österreich vielmehr auch international besonders schlecht ab – und belegt seit Jahrzehnten einen der hintersten Plätze in Europa. Im EU-Raum rangiert Österreich überhaupt auf dem drittletzten Platz.

Dieses tiefe Lohngefälle hat aber nicht nur massive bis drastische akute Armutswirkungen, wie Niedriglöhnerei, Armutsgefährdung und ein regelrechtes Abrutschen in Armut trotz Arbeit, sondern befördert auch von Neuem manifeste materielle Abhängigkeiten der Frauen von Männern und zeichnet vielen Kolleginnen schnurstracks den Weg in die Altersarmut vor.

Um die spezifische geschlechtliche Lohnschere, sprich: Differenz in der durchschnittlichen Bezahlung von Frauen und Männern zu veranschaulichen, fußen die Berechnungen des Equal Pay Days, wie bereits eingangs erwähnt, auf den durchschnittlichen Bruttojahresbezügen der ganzjährig Vollzeitbeschäftigten. Nicht enthalten sind, wie ebenfalls bereits eingehender skizziert, folglich Teilzeitbeschäftigte und die grassierende „Zwangs-“Teilzeit für Frauen sowie diversen Prekarisierungen. „Berücksichtigt man auch Teilzeitbeschäftigte, die noch dazu in den meisten Fällen weiblich sind (in Österreich arbeitet etwa die Hälfte der Frauen in Teilzeit)“, so das Momentum Institut bereits letzten Herbst, „schnellt der GPG (Gender Pay Gap) auf satte 36 Prozent [oder aktuelle 35%] hoch. Zieht man diese beträchtliche Einkommensschere zur Errechnung des EPD heran, landen wir mit etwa 131 [aktuell 128] unbezahlten Arbeitstagen von Frauen“, errechnete Momentum.

Nun lässt sich eine solche Berechnung aus statistischer Perspektive, der es um die sogenannte „bereinigte Lohnlücke“ geht (d.h. unter Herausrechnung der Einflüsse die sich aus der unterschiedlichen Art der Beschäftigung ergeben), natürlich mit Fragezeichen versehen – was aber nichts an den Arbeits- und Lebensrealitäten ändert. Denn die Diskriminierung beginnt bei der Einstellung, den Tätigkeitsbereichen, den Beschäftigungsformen, den Gehaltseinstufungen, strukturellen Benachteiligungen usw. usf. – sowie den Einkommensdifferenzen der unterschiedlichen Beschäftigungssektoren (Stichwort: sogenannte „Frauenbranchen“ wie Handel oder Care-Sektor). Allerdings selbst diese Faktoren erklären nicht alles. Fakt ist zudem, dass weibliche Arbeit einer systematischen „Abwertung“ unterliegt, was zeitigt, dass sich Frauen sozusagen „in einer ‚lose-lose‘ Situation (finden): Sind sie in einer ‚Männerbranche‘ tätig, werden sie schlechter bezahlt als die dort tätigen Männer. Sind sie in einer ‚Frauenbranche‘, bekommen sie auch weniger, da die Branche weiblich dominiert ist und die weibliche Arbeit abgewertet wird“, wie aus Untersuchungen hervorgeht.

Entsprechend sind weibliche Beschäftigte von der aktuellen Teuerungswelle auch nochmals besonders betroffen. Nur umso mehr gilt es denn auch, dem gewerkschaftlich konsequent und kämpferisch entgegenzusteuern. Mit einem Mindestlohn und -gehalt von 2.300 Euro in allen Kollektivverträgen, wie von uns gefordert, läge im Grunde auch ein konkretes Kampfziel auf dem Tisch. Zusätzlich braucht es mit dem Ziel einer „kurzen Vollzeit“ für alle einer Anhebung der Einkommen für Teilzeitlerinnen per genereller gesellschaftlicher Arbeitszeitverkürzung. Denn auch Teilzeitbeschäftigte zahlen ganze Energierechnungen, Einkäufe und Mieten und trifft die volle Inflation. Dafür wird allerdings die gewohnte „Resolution“ oder „empörte Presseaussendung“ als „höchste gewerkschaftliche Kampfform“ seitens des ÖGB und der AK nicht ausreichen, sondern braucht es einen kämpferischen Kurswechsels der österreichischen Gewerkschaftsbewegung, die Stärkung ihrer klassenkämpferischen Kräfte und unsere Selbstermächtigung.

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