Kündigung wegen KOMintern-Kandidatur bei AK-Wahl

Skandalöses Vorgehen in einem Wiener Betrieb! Ein Genosse, der bei der laufenden AK-Wahl für KOMintern kandidiert, wurde diese Woche von seinem Chef gekündigt. Seine Vergehen: „klassenkämpferische Haltung“ und Pochen auf gültiges Arbeitsrecht.

Kündigungsgrund politische Einstellung

Im Arbeitsleben prallen unterschiedliche Interessen aufeinander. Wir Beschäftigte haben ein Interesse nach besseren Arbeitsbedingungen, höheren Löhnen und kürzeren Arbeitszeiten. Auf der anderen Seite liegen genau diese Forderungen (und Vieles mehr) nicht im Interesse der Arbeitgeber.  Dass es im Beruf regelmäßig zu Repression kommt, dürfte niemanden überraschen. Diesmal auch ganz offen formuliert, wie es vorgestern seitens eines Chefs (Herr F.) in Wien-Meidling geschehen ist.

Nach fünf Jahren im Betrieb wurde am Montag einem Genossen überraschend die Kündigung ausgesprochen. Davor gab es eine Diskussion zwischen ihm und Herrn F. über – im betreffenden Kollektivvertrag eindeutig festgehaltene! – arbeitsrechtliche Ansprüche bei einer Dienstverhinderung. Nachdem unser Genosse nicht bereit war, dafür Urlaub zu konsumieren, sondern mehrmals auf den Kollektivvertrag verwies, musste F. kleinbeigeben und die rechtlichen Ansprüche zugestehen.

Das dürfte dem Chef nicht gepasst haben. Unmittelbar nach der Klärung dieser Ansprüche wurde die Kündigung ausgesprochen! Das ist in einer erfrischenden Ehrlichkeit passiert, die Bände darüber spricht, wie Geschäftsführer mitunter ticken. Herr F. merkte an, dass unser Genosse bei der AK-Wahl für KOMintern kandidiert und es sich bei KOMintern um eine Organisation handelt, die „auf Arbeitskampf aus ist“ – eine solche Einstellung sei nicht erwünscht. F. schließe von der Kandidatur und vom Verhalten in der Vergangenheit (gemeint: Pochen auf die Einhaltung des Arbeitsrechts) auf eine kämpferische Haltung, die nicht in den Betrieb passe.

Solidarität gegen Repression!

Juristisch ist die Lage klar: genau dieses Vorgehen seitens Arbeitsgeber stellt ein sogenanntes verpöntes Kündigungsmotiv nach §105 Arbeitsverfassungsgesetz dar. Das sieht die zuständige Gewerkschaft GPA ebenfalls so und sie wird unseren Genossen rechtlich begleiten.

Politisch wollen wir den Fall aber natürlich auch begleiten und diese Repression nicht hinnehmen – diese Veröffentlichung ist ein erster Schritt dazu. Es ist völlig inakzeptabel, dass Kolleg:innen wegen gewerkschaftlichem Engagement plötzlich gekündigt werden oder Verschlechterungen akzeptieren müssen, wenn sie ihre Rechte einfordern.

Ähnliches passiert im Arbeitsleben laufend – zeigen wir, dass die Oberen mit ihren Einschüchterungen nicht durchkommen, wenn wir zusammenhalten! KOMintern steht solidarisch hinter unserem Genossen und wir rufen dazu auf, diesen Fall weiter zu verbreiten!

Abschließende Anmerkung: zum aktuellen Zeitpunkt sehen wir noch(!) davon ab, den Betrieb und den betroffenen Genossen namentlich zu nennen. Hintergrund dieser Entscheidung ist die laufende juristische Intervention durch die Gewerkschaft. Wir werden in jedem Fall weiter darüber informieren!

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