Kalt-warm bei einer Betriebsratswahl in Zeiten von Corona

„Scheiß-kalt ist es da im Winter und verdammt heiß im Sommer, gibt’s da keine Zulage dafür?“ Der Lagerarbeiter Serkan hatte über einen Freund die Telefonnummer von KOMintern bekommen und wartete nun auf Antwort. Das hieß für uns erstmal eines: Recherchearbeit. Denn oft ist gar nicht klar: Welcher Kollektivvertrag gilt denn in der Firma? Was steht im Arbeitsvertrag? Und, ganz wichtig: Gibt es einen Betriebsrat? Kurz darauf waren die ersten Infos zusammengetragen und schon da stand fest: Da fehlt was auf dem Lohnzettel!

Nachdem solche Rechtssachen nicht so einfach übers Telefon oder über WhatsApp/Signal zu erklären sind, machen wir uns einen Termin aus. Mit dem 32-jährigen Serkan kamen drei Kollegen aus derselben Abteilung. Zum Glück war gerade mal kein Lockdown, sodass wir uns gemütlich in einem Café zusammensetzen konnten. Mit im Gepäck hatten wir neben den Antworten zum Lohn (ja, es steht eine Erschwerniszulage zu) auch den gültigen Kollektivvertrag – und Infos über die Betriebsratswahl. Denn das war Serkan, Harry und Petar schnell das nächste Anliegen: Wir brauchen einen Betriebsrat! Denn, so der Tenor vor allem der altgedienten Kollegen, ohne dem wird sich mit diesen Chefs nichts verbessern.

Geheime Planung

Drei Wochen später, im selben Café: Wir sind mehr geworden, denn wir haben ausgerechnet, dass bei 108 Arbeitern fünf KollegInnen plus fünf Ersatzmitglieder auf der Liste für den Betriebsrat stehen sollten. Serkan, Harry und Petar haben noch zwei weitere gefunden, die aktiv etwas ändern möchten. Alle fünf haben Anliegen mitgebracht, vor allem die Kurzarbeit wirft viele Fragen auf. Die Betriebsratswahl wird nun generalstabsmäßig geplant, denn: bis alles fix ist, darf die Firma auf keinen Fall etwas davon erfahren, um niemanden zu gefährden. Nachdem die Kollegen erwarten, dass die Firmenleitung ihnen Steine in den Weg legen wird, stellen wir den Draht zur Gewerkschaft her, um das dortige juristische Backoffice während des gesamten Wahlprozederes dabei zu haben.

Eine Betriebsversammlung wird einberufen, um alle zu informieren und den Wahlvorstand zu wählen. Der Wahltermin wird festgelegt, und Serkan reicht die Liste der zehn KollegInnen ein. Dann der Dämpfer: noch ein harter Lockdown wird durch die Bundesregierung verkündet! „Was machen wir jetzt? Man darf sich ja nicht mehr treffen?“ Harry, der auch im Wahlvorstand vertreten ist, klingt ein bisschen verzweifelt. „Müssen wir jetzt verschieben? Der Juniorchef ist eh schon so sauer…“ Doch wir können beruhigen: Demokratische Grundrechte wie das Versammlungsrecht und auch die Arbeitsverfassung gelten trotz Corona-Einschränkungen und Notmaßnahmen weiterhin.

„Wir gehens an!“

Alles läuft nun wie am Schnürchen und die Woche der Wahl naht. Dann der Schreckmoment: Einige Kollegen sind Corona-positiv getestet worden und müssen in Quarantäne! Können sie nun überhaupt wählen? Zum Glück kann der Wahlvorstand gerade noch Briefwahlkarten ausstellen. Am Ende des Wahltags ist klar: Die Firma hat ein Betriebsratsteam, das von 87% der KollegInnen gewählt wurde! Ein paar Wochen später wird Serkan in der ersten BR-Sitzung zum Betriebsratsvorsitzenden gewählt. Und die frischgebackenen Betriebsräte gehen es gleich an: In einem Brief an die Geschäftsleitung werden ihre Forderungen aufgelistet. „Das Wirrwarr mit der Kurzarbeit muss endlich gelöst werden, damit sich die Arbeiter wieder auskennen und wir gemeinsam prüfen können, ob alles korrekt ausbezahlt worden ist! Und, ob die Höhe der Erschwerniszulage stimmt. Die bekommen wir nämlich ab jetzt!“ erzählt uns Serkan am Telefon, als wir ihm zur Wahl gratulieren. „Wir gehens gleich mal direkt an, zum Feiern ist da keine Zeit! Oder,“ man hört ihn am andren Ende richtiggehend grinsen, „vielleicht im Freien ein paar Bier, die müssen schon drin sein!“

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