Bildungskarenz, Bildungsteilzeit und Fachkräftestipendium

Bildungskarenz-Bildungsteilzeit-FachkräftestipBereits Anfang des Jahres brachte das Sozialministerium Neuerungen im Bereich der Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für ArbeitnehmerInnen auf den Weg. Seit März 2013 liegen die gesetzlichen Beschlüsse vor: zusätzlich zur bisher schon weitgehend bewährten Bildungskarenz gibt es ab Juli 2013 die Möglichkeit, Weiterbildungen auch im Rahmen von Bildungsteilzeit und Fachkräftestipendium zu absolvieren.
Mit diesen Neuerungen gibt es nun auch eine umfassende Neuauflage der GPA-djp Broschüre zur Bildungskarenz. Diese enthält zum einen die wichtigsten Rahmeninformationen und Eckpunkte der Regelungen zur Bildungskarenz, zur Bildungsteilzeit und zum Fachkräftestipendium. Zum anderen werden auch spezielle Informationen für die Betriebsratsarbeit zu diesen Themen bereitgestellt.

“Wie auch immer die konkrete Situation im Unternehmen aussieht, das Thema Personalentwicklung kann der Betriebsrat aufgreifen, um die Weiterbildungsplanung insgesamt mitzugestalten. Bildungskarenz und Bildungsteilzeit kann dabei als zusätzliche Möglichkeit für bildungsinteressierte ArbeitnehmerInnen betrachtet werden, wobei diesen auch entsprechender Spielraum für die inhaltliche und zeitliche Gestaltung eingeräumt werden sollte.” (Seite 18.)

In der Broschüre finden sich daher auch Abschnitte zu

  • Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrates bei betrieblicher Weiterbildung sowie
  • spezielle Hinweise zur Mitgestaltung der Rahmenbedingungen für Bildungskarenz.

Die Broschüre steht auf der Homepage der GPA-djp zum Download zur Verfügung. Gedruckte Exemplare können GPA-djp-Mitglieder per Email an grundlagen@gpa-djp.at bestellen.
Linktipp:
“Bildungskarenz als Zeit fürs Studium nutzen”
(Arbeiten und Studieren-Blog der AK Oberösterreich)

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