Altersteilzeit: Angriff der Bundesregierung auf ältere Arbeitende

Im Jänner 2023 hat die Bundesregierung bei einer Regierungsklausur das schrittweise Auslaufen der geblockten Altersteilzeit ab 2024 angekündigt. Konkret soll der Zugang durch Anhebung des frühestmöglichen Zugangsalters von fünf Jahren vor dem Regelpensionsalter, ab 1. Jänner 2024 pro Jahr um sechs Monate angehoben werden.

Dabei war es in vielen Branchen schon bisher kaum noch möglich, bis zum Pensionsantritt zu arbeiten. Das Modell der geblockten Altersteilzeit bewahrte dabei vor allem Frauen davor, vor der normalen Pension sich mit massiven Einkommensverlusten Arbeitslos melden zu müssen oder auf eine ähnlich schlecht dotierte Invaliditätspension zurückgreifen zu müssen. 

Die Abschaffung des geblockten Altersteilzeitmodells schafft keinerlei beschäftigungspolitische Anreize, sondern ist einzig und allein ein Angriff der schwarz-grünen Regierung auf die Arbeitenden – und vor allem auf die arbeitenden Frauen!

Diese Regelung wirkt bei Männern und Frauen insofern unterschiedlich, als bei den Frauen in den selben Zeitraum die Anhebung des Regelpensionsalters fällt. Da die geblockte Altersteilzeit grundsätzlich nur so lange gewährt wird, bis ein Pensionsanspruch besteht, verkürzt sich die Dauer der geblockten Altersteilzeit mitunter rasch. 

Diese Information beruht auf den Ankündigungen der Bundesregierung und unterstellt, dass keine weiteren Änderungen vorgenommen werden. Selbstverständlich bleibt die konkrete Gesetzwerdung abzuwarten. 

Konkret würde die Verschlechterung bedeuten:

* Eine Frau, die im Oktober 1966 geboren ist, hat als Regelpensionsalter 63. Sie kann also am 1.11. 2029 in Pension gehen. 

Ab wann kann sie nun in geblockte ATZ gehen? 
Nach alter Rechtslage 5 Jahre vor dem Regelpensionsalter. Also mit 58 im Jahr 2024.
 2024 kann man aber nur noch 4,5 Jahre vor dem Regelpensionsalter in ATZ gehen. Das wäre bei ihr April 2025.
2025 kann man aber nur noch 4 Jahre vor dem Regelpensionsalter in ATZ gehen. Sie kann also erst mit 59 in Altersteilzeit gehen. 

* Eine Frau, die im 2. Halbjahr 1965 geboren wurde, hat als Regelpensionsalter 62 und kann 2027 in Pension gehen.

Sie konnte 2022 5 Jahre vor dem Regelpensionsalter mit 57 in AZ gehen.
Das bedeutet 1 Jahrgang später – 1 Jahr später in Pension und 2 Jahre später in Altersteilzeit

Eine derartige Regelung wäre eine viel schärfere Anhebung als die Formulierung vermuten lässt!

(Berechnungen: GPA)

INFO: Alles rund um die Altersteilzeit (AK-Homepage)

Hier geht´s zum Altersteilzeitrechner der Arbeiterkammer

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