Mit der permanent getrommelten Irreführung, die Pensionen seien „aufgrund der demographischen Entwicklung nicht ausreichend finanziert“, soll das Pensionssystem weiter gestutzt und ramponiert werden.
Das vielzitierte – und erst dieser Tage von Finanzminister Schelling für „harte Reformen“ in Anschlag gebrachte – zahlenmäßige Verhältnis von Jung zu Alt sagt aber nichts über die Finanzierbarkeit unseres Pensionssystems aus. In der Tat: Wir werden immer älter und damit einhergehend wird auch die Zahl der Älteren in Zukunft ansteigen. Gleichzeitig wird wie seriöse Berechnungen zeigen, der Anteil der Pensionsaufwendungen gemessen an der Wirtschaftsleistung Österreichs (BIP) dadurch allerdings nur moderat ansteigen. Die steigende Lebenserwartung ist sonach denn auch alles andere als ein Grund für Panikmache, sondern ein erfreulicher Umstand, dessen Gebot in unserer hochindustrialisierten Gesellschaft darin liegt, das Recht in Würde älter und alt zu werden nachdrücklich zu verteidigen.
Die wahren Probleme des Pensionssystems liegen vielmehr in den seit Jahrzehnten durch Rot-Schwarz wie Schwarz-Blau voran getriebenen Pensions“reformen“ mit der Absicht, kontinuierlich den Bundesbeitrag zu den Pensionsversicherungen zu drücken, sowie in den vielfältigen Pensionskürzungen, mannigfachen drastischen Verschlechterungen und Systemumstellungen mit breiten Nivellierungen nach unten. Dazu gesellt sich in jüngerer Zeit eine explodierende Arbeitslosigkeit und das Wuchern atypischer und prekärer Beschäftigungsverhältnisse.
Dreh- und Angelpunkte des umlagefinanzierten Systems sind neben der staatlichen Dritteldeckung so denn allem voran die Frage der Vollbeschäftigung, in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen, mit hohen Löhnen und Gehältern, sowie die seit langem geforderte Heranziehung wertschöpfungsbezogener Quellen sowie von Finanz- und Spekulationseinkünften.
Wir fordern:
* Rücknahme aller Pensionsverschlechterungs- und kürzungs“reformen“ der letzten Jahrzehnte!
* Für ein 40/60/80-Modell des Pensionssystems:
-> eine maximale Lebensarbeitszeit von 40 Jahren,
-> maximal bis zum 60. Lebensjahr,
-> mit daran anschließender Pension von 80% des Einkommens der besten Jahre!
-> basierend auf einer öffentlich garantierten Mindestpension von 1.100,- Euro, welche zugleich berufs- und geschlechtsspezifische Schieflagen und Schlechterstellungen in den Erwerbsbiographien ausgleichen würde
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