24h-Betreuer*innen ziehen vor Gericht!

Formal arbeiten 24-h-Personenbetreuer:innen fast ausschließlich als selbstständige Ein-Personen-Unternehmerinnen. Die Klient:innen werden von Vermittlungsagenturen vermittelt. Eine selbstständige Tätigkeit zeichnet sich durch fehlende persönliche Abhängigkeit aus. Man ist nicht weisungsgebunden und kann frei über Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitsabläufe bestimmen. Das alles trifft aber auf Personenbetreuer:innen nicht zu!

Sie können weder Ort, Zeit noch Inhalt der Arbeit selbstständig wählen. Sie haben keinerlei arbeitsrechtlichen Schutz. Als Selbstständige stehen keinerlei Pausen untertags oder Ruhezeiten in der Nacht zu, es gibt keinen bezahlten Krankenstand oder Urlaub. Personenbetreuer:innen müssen tatsächlich 24h am Tag, sieben Tage die Woche, zwei bis vier Wochen am Stück für ihre Klient:innen da sein, und das für zwei bis drei Euro pro Stunde!

Diese Form der Ausbeutung wurde durch die Regierung extra eingeführt, Dumping-Arbeitsplätze wurden für gesellschaftlich notwendige Arbeit geschaffen. Weil diese Scheinselbstständigkeit die Arbeit billig macht, schauen (fast) alle weg und, ihre Stimmen blieben bislang ungehört.

Die IG24, der Verband zur Förderung der Interessen der 24-Stunden-Betreuerinnen in Österreich, nimmt diese menschenverachtende Situation nicht länger hin. Denn gute Pflege und Betreuung braucht gute Arbeitsbedingungen!

Wie schon ihre Kolleg:innen aus Deutschland und der Schweiz sagen sie: Wir ziehen vor Gericht! Durch eine Crowdfunding-Aktion soll der Prozess nun finanziert werden.

Unterstütze die Kolleg:innen, damit ein Gerichtsprozess Schluss macht mit der Scheinselbstständigkeit!
Gerechtigkeit für die 24H Betreuer:innen!

#WEGmitderSCHEINSELBSTSTÄNDIGKEIT

Bild: IG24

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