Marx begründete die Notwendigkeit der gewerkschaftlichen Organisierung und des gewerkschaftlichen Kampfes aus seiner Analyse des Kapitalismus, als „Abwehr der Arbeit“ gegenüber der Profit-Logik und den Wolfsgesetzen des Kapitals.
Aus diesen ergibt sich für die Arbeitenden die Unumgänglichkeit der gewerkschaftlichen Organisierung und des gewerkschaftlichen Kampfes zunächst vor allem a) zur Sicherung bzw. zur Erhöhung der Löhne, wie b) der gesellschaftlichen resp. gesetzlichen Regulierung der Arbeitszeit bzw. ihrer Verkürzung, sowie c) des Ringens um die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen. In dieser kollektiven Interessensvertretung vermögen die Werktätigen die durch den individuellen Arbeitsvertrag (als der rechtlichen Grundform der Beziehung zwischen Kapital und Arbeit) bedingte Vereinzelung und Konkurrenz unter den Arbeitenden aufzuheben. In diesem Sinne haben Gewerkschaften denn auch vorab eine Schutzfunktion. Nur der solidarische, kämpferische Zusammenschluss der Arbeiter kann der „allgemeinen Tendenz“ des Kapitals „den durchschnittlichen Lebensstandart nicht zu heben, sondern zu senken“ entgegenwirken. Eine Klassenauseinandersetzung, die sich in ihrem Verlauf noch um den Kampf um innerbetriebliche ArbeiterInnenrechte erweiterte, nicht zuletzt des demokratischen Rechts auf innerbetriebliche Belegschaftsvertretungen (Betriebsräte).
Gewerkschaften haben für Marx darüber hinaus jedoch auch eine politische Gestaltungsfunktion sowie die revolutionäre Funktion der Aufhebung des kapitalistischen Lohnsystems als solchem. In historischer Perspektive macht Marx die voll entfaltete Funktions-Erfüllung der Gewerkschaften daher auch vom Kampf gegen das kapitalistische Lohnsystem und der „endgültigen Abschaffung des Lohnsystems“ abhängig. Und unter diesem umfassenden Blickwinkel haben für ihn die Selbsttätigkeit der Werktätigen, ihre Arbeits- und Gewerkschaftskämpfe auch die doppelte Bedeutung: einerseits des „unvermeidlichen Kleinkriegs“ zur Behauptung ihre Arbeits- und Lebensinteressen im Kapitalismus und andererseits als eine Art „Kriegsschule“ zur Vorbereitung auf die revolutionäre Überwindung des kapitalistischen Systems. Denn erst in ihrer Selbsttätigkeit und ihren Kämpfen konstituiert sich die Arbeiterklasse als soziales Subjekt der menschlichen Emanzipation und wird sich ihrer revolutionären Kraft bewusst.