von Christian Dunst und Adi Buxbaum
Arbeit & Wirtschaft
„Arbeiten, wenn Arbeit da ist“ und „Ohne Flexibilisierung können wir den Standort nicht halten!“ sind nur 2 ausgewählte „Klassiker“ der Arbeitgeberseite, die im fast jährlich aktualisierten Diskurs zur weiteren Flexibilisierung und Deregulierung in der Arbeitswelt „hochkochen“. Lautstark wird der Untergang der heimischen Wirtschaft herbeigeredet, obwohl die Gewinne der Unternehmen wieder deutlich im Steigen begriffen sind und Managergehälter in teils obskurer Höhe ausbezahlt werden.
Wehklagen der Wirtschaft
Dem „Wehklagen“ der Wirtschaft zum Trotz – unterstützt oft noch von „profunden“ Ökonomen zB des IHS bzw von EcoAustria – stemmen sich Gewerkschaften mit aller Kraft und aus gutem Grund gegen weitere Flexibilisierungen. Wenn nämlich der grundsätzlich positiv geprägte Begriff der Flexibilität in der Arbeitswelt zum ausschließlichen Synonym für einseitige Veränderungen und Verlängerungen der Arbeitszeiten, für Einkommensverluste durch überstundenzuschlagsvermeidende neue Arbeitszeitformen wird, oder in Forderungen mündet, die eine Verschiebung kollektivvertraglicher Regelungsbefugnisse auf die Betriebsebene vorsehen, dann wird diese „Flexibilität“ jedenfalls zur Einbahnstraße zulasten der ArbeitnehmerInnen.
Dieses medial gekonnt inszenierte Wehklagen der Unternehmen über vermeintlich unflexible ArbeitnehmerInnen bringt punktuell sogar so manche/n in Versuchung, einerseits den Sinn verschiedenster gesetzlicher Schutzbestimmungen zu hinterfragen (ua gesetzlich festgelegte Arbeitszeithöchstgrenzen, Urlaubsrecht, ArbeitnehmerInnenschutz etc) und andererseits sogar überbordende Solidarität für die Unternehmen zu entwickeln. Ist Mitleid aber wirklich angebracht?
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