Die Lohnschere klafft immer weiter auseinander!
Neben dem traditionell eingesessenen „Equal Pay Day“ im Herbst, wird dieser aufgrund seiner jeweiligen Berechungsmethoden auch im Frühling datiert – und benennt hier nun den Tag, bis zum dem Frauen in das Jahr 2015 hinein weiterarbeiten müssen, um so viel verdient zu haben wie ihre männlichen Kollegen bis Ende 2014. Dieser Tag fällt heuer auf den 31. März.
Das zeigt nachdrücklich: Die Schere zwischen den Löhnen und Gehältern von Frauen gegenüber Männer schließt sich nach wie vor nicht – trotzdem Frauen etwa bei den Bildungsabschlüssen nicht nur aufgeholt, sondern ihre männlichen Kollegen sogar bereits übertroffen haben.
In Lohn und Brot stehende Kolleginnen verdienen den aktuellen Berechnungen Vollzeit nach wie vor um rund 24% (genauer 23,85%) – fast ein Viertel! – weniger als ihre männlichen Kollegen. Was (abzüglich des 1. und 6. Jänner als Feiertage) insgesamt 62 Arbeitstage ergibt, die weibliche Beschäftigte länger arbeiten müssen als Männer um auf dasselbe Einkommen zu kommen.
Und noch einmal um eine Facette trister ist die Lage unserer Kolleginnen mit Migrationshintergrund, die zu ihrer Lohnschere als Frauen auch noch einer migrantischen Einkommensdiskriminierung unterliegen und nochmals nur 3/4 ihrer Kolleginnen verdienen. Sie sind zudem noch öfter atypisch beschäftigt, fast vier Mal so häufig in Leiharbeit und doppelt so oft in befristeten Jobs. Und zusammen mit ihren Kolleginnen stellen sie 77% aller Teilzeit- und „Zwangsteilzeit“-Beschäftigten.
Und die aktuelle Lohnsteuerreform verschärft diese Kluft nochmals weiter: Denn entgegen den mathematischen Prozentual-Lesarten und -Darstellungen der Regierung und des ÖGB profitieren von der nun paktierten Steuerreform absolut vor allem die höheren und Höchsteinkommen (die naturgemäß schon durch die einzelnen Steuerstufen hindurch kräftig profitieren und mit dem
erneuten Hinaufschrauben des Greifens des Spitzensteuersatzes von 50% eine nochmals besondere Begünstigung erfahren).
Einhergehend damit wird die Lohnschere zwischen Männer und Frauen (wie auch die migrantische Lohndifferenz) zusätzlich aufgerissen. Weil in ihrem Löwenanteil ausgerechnet den höheren und hohen Einkommen zugute kommend und damit Einkommensbereichen in denen weibliche Beschäftigte (wie Werktätige mit Migrationshintergrund) nur gering vertreten sind. Dergestalt werden denn auch männliche Beschäftigte mit rund 2,8 Mrd. Euro fast doppelt so hoch entlastet wie Frauen mit rund 1,5 Mrd. – sprich: annähernd exakt 66% / 34%.
Während, berechnet nach dem von ÖGB geforderten Mindestlohn von 1.500,- Euro brutto, einer zu diesem Einkommen beschäftigten Arbeiterin oder Angestellten eine jährliche Entlastung von 485,- Euro anheimfällt, streicht ein Spitzenverdiener mit 8.000,- Euro brutto im Monat eine Steuerersparnis jenseits der 2.180,- Euro und damit das mehr als Vierfache ein.
Noch drastischer fällt die Situation für die rund 1,4 Millionen Geringstverdienenden aus (darunter mit 915.000 Frauen 46% aller Arbeiternehmerinnen; bzw. genommen nach ausschließlich ganzjährig Beschäftigten mit noch immer 455.000 Frauen 31% der ganzjährig beschäftigten weiblichen Werktätigen). Für die die mit maximalen 290,- Euro im Jahr gedeckelte Anhebung der Negativsteuer (sprich: 24,16 Euro im Monat) noch nicht einmal den sprichwörtlichen Tropfen auf den heißen Stein bedeuten wird – und diese aus steuertechnischen Gründen zudem erst zum übernächsten Frühjahrs-Equal-Pay-Day 2017 bekommen werden.
Für die Gleichstellung und Befreiung der Frau bedarf es denn auch, wie wir schon zum Frauentag und in unseren Grundsätzen betonten, des weiteren Kampfes um die gesellschaftlichen Durchsetzung der Gleichheit; sprich: der Überwindung der Lohn- und Berufs-, wie migrantischen Diskriminierung, Geschlechterstereotypen, Doppelbelastung und aller sozial-ökonomischen Benachteiligungen und Ausgrenzungen – letztlich der Überwindung der kapitalistischen Profitlogik!