AKH-Wien: Leiharbeits-Leier geht weiter

AKHSichere und geregelte Arbeitsverhältnisse gehören auch im Bereich der öffentlichen Daseins- und Gesundheitsversorgung längst der Vergangenheit an. Das „rote Wien“ ist darum bemüht, das Aus- und Einkommen der Beschäftigten nach unten zu nivellieren – mit drastischen Folgen.

Leiharbeit ist in Österreich vergleichsweise(!) gut geregelt. Es existiert ein Kollektivertrag, der sich rahmenrechtlich an den Metallern orientiert und aktuell auf der untersten Lohnstufe einen Mindestlohn von 9,30 die Stunde garantiert. Weiters gilt zentral das Günstigkeitsprinzip, das heißt: LeiharbeiterInnen müssen mindestens ihren KV-Stundenlohn verdienen. Wenn sie in Bereiche überlassen werden, in denen der dortige Lohn höher ist, steht ihnen wiederum mindestens dieser zu. So weit, so die schöne Theorie. Real sieht das oft anders aus und es gibt auch bei Vorhandensein einer rechtlichen Mindestabsicherung keinen Grund, Leiharbeit schön zu reden: LeiharbeiterInnen haben enorm unsichere Zukunftsperspektiven, werden leichter gekündigt und es wird von den Firmen auf Teufel komm raus getrickst, um den rechtlichen Rahmen großflächig zu umschiffen. Und wem Leiharbeit beschäftigerseits zu „teuer“ ist, wird mitunter kreativ: die Stadt Wien zeigt dabei schon lange Talent.

Faule Tricks der Stadt Wien

Im riesigen Komplex des AKH Wien tummelt sich eine unüberblickbare Menge an Beschäftigungsverhältnissen und Dienstgebern. Gemeindebedienstete, LeiharbeiterInnen und Fremdfirmen arbeiten, für Außenstehende kaum ersichtlich, im gesamten Betrieb mit- und nebeneinander. Vernünftig ist dieser Zustand natürlich allemal nicht: Nicht für die PatientInnen und schon gar nicht für die Beschäftigten. Löhne werden gedrückt und die Arbeitsbelastung steigt permanent, was sich unweigerlich in einem sinkenden Standard bei der Gesundheitsversorgung niederschlägt. Nachvollziehbar ist dieses Schauspiel wohl nur aus Perspektive der Wiener Stadtregierung, die im Verordnungsdschungel politisch letztverantwortlich auf dem Rücken von Beschäftigten und PatientInnen einsparen will.

Jüngstes Beispiel dafür sind hunderte AbteilungshelferInnen im AKH, die – teilweise schon einige Wechsel zwischen Leiharbeitsfirmen hinter sich habend – die letzten Jahre als sogenannte überlassene Arbeitskräfte auf den Stationen tätig waren. Ihnen wurden mit Anfang 2018 ein neuer Dienstgeber und damit verbunden neue Arbeitsverträge aufs Auge gedrückt. Gemäß der Losung „Friss oder stirb!“ konnten sich die KollegInnen entscheiden: entweder sie sind mit Jänner arbeitslos oder sie unterschreiben bei der neuen Firma bei einer Stundenlohnkürzung von über 13%. Denn der betreffende Auftrag, der in der Vergangenheit von Leiharbeitsfirmen ausgefüllt wurde, wird nun ins Reinigungsgewerbe verfrachtet – ein klassisches Beispiel für die Flucht in einen schlechteren Kollektivertrag also. Mit diesem durchsichtigen Schmäh wird es ermöglicht, dass um weniger Geld noch „flexibler“ gearbeitet werden muss. In einem Gespräch brachte es eine Betroffene auf den Punkt: „Inzwischen betreuen wir jetzt schon mindestens 2 Stationen – nun sollen es 3 oder mehr werden.“

Was steigert die Effizienzsteigerung?

Während die Bevölkerung Wiens jedes Jahr wächst, lassen Stadt Wien und der ihr untergeordnete Krankenanstaltenverbund (KAV) das Gesundheitsangebot entweder stagnieren oder sie veranstalten regelrechte Kürzungs-Orgien. Die Beschäftigten erleben Lohnraub, KV-Flucht und erhöhten Arbeitsdruck. Zugleich machen auf Gewinn ausgerichtete Unternehmen und nicht zu vergessen die üppig bezahlten Manager im KAV weiterhin satte Kohle. Und wenn noch weniger Personal die anstehenden Arbeiten erledigen soll, werden die Anzeichen eines völlig kaputtgesparten Gesundheitsbereichs – Gangbetten, überlange Wartezeiten, Ambulanzschließungen, unterbesetzte Stationen – noch deutlicher für alle PatientInnen spürbar.

Die von den Regierenden angepriesenen „Effizienzsteigerungen“ in diesem Bereich steigern nur dreierlei: den Arbeitsdruck für die Beschäftigten, den Kontostand der Unternehmenschefs und den Profit der Nutznießer an der öffentlichen Vorsorge.

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