Arbeitsgericht Wien stellt mit Musterurteil Rechtslage für WerkvertragsnehmerInnen klar
In einem von der AK Wien geführten Verfahren hat das Arbeits- und Sozialgericht Wien die geltende Rechtslage für WerkvertragsnehmerInnen eindeutig klar gestellt. „Dieses Urteil betrifft zwar nur einen Fall. Es wird aber Bestand haben und vielen Menschen helfen, die wie ArbeitnehmerInnen beschäftigte werden, aber nur per Werkvertrag angestellt sind“, so die Einschätzung von Hans Trenner, Bereichsleiter Arbeitsrecht der AK Wien. Bei dem Verfahren ging es um einen Abfallberater der Gemeinde Wien, der etwa 6 Jahre lang immer wieder mit Werkverträgen beauftragt wurde, Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerberatungen zu Abfallvermeidung durchzuführen. Seine Aufgaben und die Art, wie er sie zu bewältigen hatte, waren ihm so genau vorgegeben, dass das Arbeitsgericht entschied: Hier handelt es sich um ein klassisches Arbeitsverhältnis mit allen daraus folgenden Rechten für den Beschäftigten, inklusive etwa des entsprechenden Kündigungsschutzes. „Wir erleben seit Jahren, wie in vielen Unternehmen immer mehr Menschen in eine Scheinselbständigkeit gedrängt werden“, so AK Experte Trenner. „Sie müssen wie klassische Arbeitnehmer arbeiten, werden aber rechtlich wie Werkvertragsnehmer behandelt, haben also keine Ansprüche etwa auf Krankengeld oder Urlaubsgeld. Deshalb ist der Erfolg in diesem Verfahren für uns und für viele betroffene sogenannte Neue Selbständige von großer Bedeutung.“, so Trenner.
(Quelle: AK Wien Kommunikation)