Im Gesetzesentwurf steht kein Wort über eine Beschränkung auf WhatsApp und andere Chatprogramme, wie seitens des Justizministeriums wiederholt behauptet wurde. Vielmehr soll jedes einzelne Datenpaket aus dem Netz erfasst werden bis hin zu maschinengenerierten Daten.
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Erich Möchel, FM4
Die Überwachung verschlüsselter Kommunikation im „Sicherheitspaket“ geht weit über alles schon Dagewesene hinaus. Waren es bisher Telefonie, SMS und Standortdaten, so fallen nun grundsätzlich sämtliche Daten darunter, die zwischen dem überwachten Gerät und dem Netz ausgetauscht werden. Von einer Beschränkung auf die Überwachung von WhatsApp und anderer Kommunikationsprogramme, wie sie Justizminister Wolfgang Brandstetter wiederholt behauptet hatte, ist im Gesetzentwurf überhaupt keine Rede.
Vielmehr wird bereits einleitend betont, dass jedes einzelne Datenpaket aus dem Internet erfasst werden soll und dass alle maschinengenerierten Daten darunter fallen. Damit sind auch die regelmäßigen Abgleiche des lokalen Datenspeichers mit dem externen Back-Up eines Nutzers in der „Cloud“ dabei. Bei mobiler „Cloud“-Nutzung ist ein externer Speicher schon der Regelfall. Das führt die ohnehin fragwürdige Abgrenzung der „Kommunikationsüberwachung“ zur „Online-Durchsuchung“ ad absurdum, denn dieselben Datensätze auf dem Speichermedium des Endgeräts zu durchsuchen ist bei „Kommunikationsüberwachung“ verboten.