Nein zum sozialen Backlash – für eine armutsfeste Mindestsicherung!

2010 als soziales Auffangnetz gerade eingeführt, wird der Mindestsicherung mit drastischen Einschnitten, Leistungskürzungen und -deckelungen, sowie verschärftem Druck auf die BezieherInnen und offen xenophoben Bestimmungen gerade der Garaus gemacht. soziales netz-kl

Mit der Einführung der „Bedarfsorientierten Mindestsicherung“  (BMS) wurde nach langem Tauziehen ein längst überfälliges Auffangnetz mit bundesweiten Mindeststandards und Rechtsanspruch geschaffen. Ein aufgrund der turbo-kapitalistischen Entwicklung wie des immer löchrigeren sozialen Netzes notwendiger letzter  Rettungsring, um jene, die weder durch Erwerbsarbeit noch durch (andere) Sozialleistungen ein existenzsicherndes Auslangen finden können, vor Armut und Verelendung zu schützen und ein Über-die-Runden-Kommen zu ermöglichen.
Tatsächlich reicht die bisherige  Mindestsicherung für ein existenzsicherndes Leben jedoch nicht aus. Dies zeigen auch sämtliche seriöse Berechnungen, wie viel es braucht, um bescheiden leben zu können.  Folglich gehört sie denn auch weiterentwickelt!
Und dies zugleich im objektiven Gesamtinteresse aller Arbeitenden – denn der Kampf um die Anhebung der Mindestlöhne wird ohne gleichzeitiges Eintreten für eine armutsfeste Mindestsicherung nicht entscheidend vorankommen.
Anstatt dessen wird ihr jedoch mit Lug & Trug und Ressentiments aller Art zu Leibe gerückt und ein brachialer Sozialabbau auf Kosten der Schwächsten durchgezogen sowie ein mittels Verordnungen zu „gemeinnütziger Arbeit in Ein-Euro-Jobs“ befeuertes Lohndumping forciert.
Die markige, auch medial gespielte Gegeneinanderstellung einer ominösen Mindestsicherung von 1.500 Euro gegen Mindeslöhne ist allerdings ein schäbiger Taschenspielertrick. Die Mindestsicherung für Alleinstehende liegt in Wirklichkeit bei bloßen max. 837 Euro (nur 12x/Jahr). Man kann nicht einfach bei der Mindestsicherung die Familienbeihilfe, die auch jeder Erwerbstätige mit Kind bekommt, dazuzählen und dann einem kinderlosen Arbeitseinkommen gegenüberstellen. Auch bezieht nur ein Bruchteil der BMS-BezieherInnen diesen „Richtsatz“ in voller Höhe. Die durch die Medienlandschaft herumgeisternden 1.500 Euro  bekommen überhaupt nur 2% vorübergehend. Rund 75% der BezieherInnen sind sogenannte „Aufstocker“, d.h. Arbeitende mit so geringem Einkommen oder Erwerbsarbeitslose mit einer derart niedrigen Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, dass sie eine – allerdings weit unter dem Richtsatz liegende – Aufzahlung erhalten.
Der gesellschaftliche Skandal liegt daher auch mitnichten  in der um des politischen Kleingeld willens dramatisierten Mindestsicherung, sondern vielmehr  in den skandalös niedrigen Löhnen, von denen die Menschen nicht leben können, der immer dramatischeren Arbeitslosigkeit und dem ungenügenden  Arbeitslosengeld bzw. der Notstandshilfe.
Als nicht minder verquer entpuppt sich auch das ganze „Notstands“-Geschwafel. Die Zahl der Mindestsicherungs-BezieherInnen ist (parallel dem Emporklettern der Arbeitslosigkeit 2011-2015 um 44%) seit Einführung der Mindestsicherung in der Tat  (um ihrerseits 47%) angestiegen. Genau in diesem Auffangen der durch das Kapital verursachten explodierenden Massenarbeitslosigkeit liegt aber ihr Zweck: Als letztes eingezogene soziale Netz für alle aus dem Arbeitsprozeß Ausgespuckten und jene, für die das Kapital keine sinnvolle Verwendung hat.
Trotz dessen macht die gesamte Mindestsicherung mit lediglichen 0,23% des BIP bzw. 0,8% der Sozialausgaben nur eine Bagatelle aus!
Allerdings reicht sie in ihrer schon bis dato weit unter der Armutsgefährdungsgrenze liegenden Leistungshöhe nicht zur armutsfesten Existenzsicherung der Menschen. Was erfordert, die Mindestsicherung dahingehend weiterzuentwickeln und mindestens an der Armutsgefährdungsschwelle auszurichten.
Der Kampf um unsere Arbeits- und Lebensinteressen steht nicht zwischen unten und ganz unten, sondern ist zu führen zwischen Oben und Unten!

Wir fordern:
  • Die Rücknahme aller Verschlechterungen!
  • Für eine bundeseinheitliche Mindestsicherung; gegebenenfalls auch via Bundesrahmengesetz
  • Für eine armutsfeste Ausrichtung der Mindestsicherung von mind. 1.163 Euro (= 60% des Medianeinkommens, 12 x im Jahr: Armutsgefährdungsgrenze nach EU-SILC)

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