Nein zu TTIP-CETA-TPP-TiSA!

TTIP & CETA im Atlantik – TPP im Pazifik versenken! TiSA vom Tisch fegen!TTIP-Graz-Kundgebung-1

Um die Liberalisierungen des Welthandels weiter zu forcieren und neue Machtpositionen der transnationalen Konzerne und international agierenden Banken durchzusetzen, spannten die kapitalistischen Metropolen ein dichtes Netz von bilateralen bzw. regionalen Freihandels- und Investitions-abkommen rund um den Globus.

Neue Qualität globaler Wirtschaftsliberalisierung

Rund 3.200 derartiger Abkommen existieren derzeit. 90% davon beinhalten „Investor-Staats-Verfahren“ (sogenannte Investitionsschutzbestimmungen), welche Großinvestoren demokratieresistent machen. Die aktuell verhandelten Abkommen TTIP, CETA, TiSA und TPP (siehe Rückseite) würden die weitere Liberalisierung des Welthandels von Waren, Dienstleistungen und Finanzen nicht „nur“ in Umfang und Inhalt nochmals eine neue Quantität und Qualität erreichen lassen, sondern zudem eine supranationale Verfassung der Banken und Konzerne über große Teile des Erdballs legen. Eine gänzliche Wirtschaftsliberalisierung ohne juristisches Zurück.

Demokratie-immune Sonderklagerechte

Die darin beinhalteten Sonderklagerechte für internationale Investoren würde es Konzernen und Banken ermöglichen, die Unterzeichnerstaaten vor geheimen Tribunalen auf Schadensersatz zu verklagen, wenn Gesetze ihre Gewinnerwartungen schmälern! Dergestalt würden die transnationalen Konzerne und Großbanken diesen Abkommen zufolge zu den entscheidenden Subjekten internationalen Rechts erhoben, das sie weitgehend demokratischen Entscheidungen enthebt und immun gegen jeden sozialen und demokratischen Fortschritt machen würde. Jedwedes profitmindernde oder auch nur die zukünftigen Profiterwartungen tangierende progressive Gesetz könnte über eine private, dem öffentlichen Justizwesen übergeordnete, Gerichtsbarkeit attackiert werden. Verhandelt auf eigenen, zumeist in Hotelzimmern tagenden, von den Streitparteien aus einschlägigen Anwaltskanzleien mit Richtern beschickten Schiedsgerichten – ohne Berufungsmöglichkeit gegen gefällte Urteile bei einer höheren Instanz, außerhalb aller nationalstaatlichen, demokratischen Rechtssysteme. Ein verschiedentlich nicht zu unrecht als „kalter Staatsstreich“ der Konzerne und Banken charakterisiertes Projekt. Zumal es darüber hinaus auch noch vollends eingleisig verfasst ist. So haben Investoren darin im Grunde nur Rechte, keine Pflichten (etwa die Einhaltung der Menschen- und Arbeitsrechte). Entsprechend sind denn auch für die Staaten keine Klagerechte ihrerseits vorgesehen.

Kalter Staatsstreich der Konzerne

Mit diesen Sonderklagerechten wird den Konzernen und Banken aber nicht nur die Keule milliardenschwerer Entschädigungsklagen gegen verabschiedete Gesetze in die Hand gegeben, sondern in einem damit zugleich die Keule für Präventivschläge gegen unliebsame erwogene Gesetze vorzugehen – etwa durch einfach Klagsdrohung. Eine Praxis, die auf Basis bereits bestehender Handels- und Investitionsschutzabkommen schon heute gängiger ist als einer breiten Öffentlichkeit bekannt – und Regierungen weltweit gut überlegen lässt, ob und welche Gesetze sie auch erlassen. „Regulatory chill“ heißen diese Androhungen einer Klage, um geplante Gesetzte abzuwürgen oder zu verwässern im Fachjargon. Ein Phänomen, das ein kanadischer Regierungsbeamter fünf Jahre nach Inkrafttreten des NAFTA-Freihandelsabkommens zwischen Mexiko, Kanada und den USA folgendermaßen beschrieb: „Bei beinahe jeder neuen umweltpolitischen Maßnahme gab es von Kanzleien aus New York und Washington Briefe an die kanadische Regierung. Da ging es um chemische Reinigung, Medikamente, Pestizide, Patentrecht. Nahezu jede neue Initiative wurde ins Visier genommen und die meisten haben nie das Licht der Welt erblickt.“ Auf diesem Boden nannte denn zuletzt sogar die „Süddeutsche Zeitung“ die geplanten Sonderklagerechte für Großinvestoren einen „heimlichen Staatsstreich“ und einen „der gefährlichsten Angriffe auf die demokratischen Rechts- und Sozialstaaten, die es je gegeben hat.“

Klauseln gegen jedes juristische Zurück

Parallel hierzu würden mit den eingefügten „Stillstands-“ und „Ratchet-Klauseln“ (= Sperrbestimmungen)  einmal erreichte Dammbrüche an Liberalisierungen und Privatisierungen einen rechtlich unhingergehbaren Rang erhalten. „Rekommunalisierungen“ und „Wiederverstaatlichungen“ einmal veräußerter Einrichtungen, öffentlicher Dienste und Werke wäre damit ein Riegel ohne juristischen Point of Return vorgeschoben.
So symbolisch das viel zitierte drohende Chlorhühnchen auch sein mag, der Kampf gegen diese supranationale Verfassung der Konzerne und Banken geht um ganz andere Dimensionen. Dimensionen die, wie rückseitige Beispiele verdeutlichen, bis hinein in die unmittelbarsten gewerkschaftspolitischen Felder reichen.

Ähnliche Beiträge

Gefällt dir dieser Beitrag?

Via Facebook teilen
Via Twitter teilen
Via E-Mail teilen
Via Pinterest teilen