Let´s talk about… Streik

strikeWie geht das, streiken? Eine Einführung in das grundlegende Menschenrecht auf Arbeitsniederlegung, erscheint gedruckt in der nächsten Ausgabe des UHUDLA, hier schon zum Vor-Lesen.
Eine deutliche Mehrheit wäre jedenfalls mit dabei, sich auch mit Streikkämpfen gegen die geplante Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden zu wehren: 59 Prozent halten in Österreich, einem Land in dem Arbeitskämpfe statistisch gewöhnlich in Sekunden gezählt werden , etwaige Streiks als Protest für gerechtfertigt.
Streik ist –  jedenfalls an der Gewerkschaftsbasis – in aller Munde, seit die Regierung den 12-Stundentag durchgepeitscht hat. Durch die sozialpartnerschaftliche Umklammerung, in die sich der ÖGB immer noch flüchten möchte, herrschen über das Wie & Was zum Thema Arbeitsniederlegung in Österreich große Wissenslücken. Hier ein kurzer Aufklärungstext:
Was ist ein Streik?
Streik ist die kollektive Arbeitsniederlegung – man geht zwar in die Arbeit, arbeitet aber eine gewisse Zeit lang nicht, um so Druck auf den/die Unternehmer auszuüben. Zu Arbeitskämpfen kommt es, wenn Interessensgegensätze nicht gelöst werden können, weil die Positionen zu weit voneinander abweichen oder sich generell widersprechen. Auch Sympathie- bzw. Solidaritätsstreiks (zur Unterstützung anderer) und politische Arbeitskampfmaßnahmen (zur Druckausübung gegen/für Gesetze bzw. Entscheidungen) sind möglich und erlaubt, wie jüngere Rechtsentscheidungen auf europäischer Ebene zeigen.
Darf ich streiken?
Ja. Für den Streik gelten im Wesentlichen die allgemeinen Vorschriften des öffentlichen und privaten Rechts. Streik und die Teilnahme an einem Streik sind in Österreich verfassungsrechtlich geschützt, es besteht rechtliche Streikfreiheit! Artikel 11 der Menschenrechtskonvention garantiert das Recht, Gewerkschaften zu bilden. Dazu gehört auch, in wichtigen Fällen Kampfmaßnahmen zu setzen. Art. 8 des Internationalen Paktes über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte gewährleistet sogar ausdrücklich ein Streikrecht. Bei der Planung des Streiks sollte man aber sowieso nicht den Fehler machen, den juristischen Aspekt zu überschätzen, schließlich handelt es sich primär um einen Machtkampf.
Auswirkungen auf meinen Job
Streik ist keine Dienstpflichtverletzung. Daher sind Entlassungen rechtswidrig. Auch eine Kündigung stellt ein „verpöntes Motiv“ dar, wogegen man am Arbeitsgericht klagen kann. Die Ausübung eines verfassungsmäßigen Rechts gilt auch für einen Streik. Da die Teilnahme am Streik nicht rechtswidrig ist, haften die ArbeiterInnen nicht für Schadenersatzforderungen des Arbeitgebers wegen Produktionsausfällen.
Wie läuft so ein Streik ab?
Es gibt keine Schablone, nach der vorgegangen werden kann – jeder Betrieb, jede Branche hat andere Voraussetzungen und andere Planungsnotwendigkeiten. Wesentlich ist ein mehrstufiger Plan mit unterschiedlichen Szenarien, der vor dem Streik beginnt, aber auch darüber hinausreicht und weitere Schritte zur Steigerung des Kampfes im Sinne härter werdender Mittel bereithält. Wichtig ist, dass alle betroffenen Beschäftigten eingebunden sind. Am sinnvollsten beginnt dies mit einer Betriebsversammlung, wo gemeinsam über die Gründe für einen Streik diskutiert und auch darüber abgestimmt wird. Ist die große Mehrheit für Streik, muss ein Aktions- bzw. Streikkomitee gebildet werden – darin sollten sich gerade auch Nicht-Betriebsratsmitglieder engagieren, damit wirklich auch die Basis in alle Entscheidungen und Schritte eingebunden ist.
Streik ist nicht Streik
Es gibt unzählige Arten von Streiks: Schwerpunktstreik, Teilstreik, Warnstreik, Solidaritätsstreik, Rollstreik… die gewählte Kampfform ist abhängig von Thema, Beteiligten und Ziel der Arbeitsniederlegung. Die wohl „höchste Form“ stellt der Generalstreik dar: „Alle Beschäftigten eines Landes legen die Arbeit nieder. Diese Streikform wird in der Regel nur bei Gefährdung staatsbürgerlicher Grundrechte oder fundamentaler Arbeitsbedingungen angewandt. Je nach der Schärfe des Generalstreiks werden Lebens- oder gesundheitswichtige Sparten von der Teilnahme am Streik ausgenommen. In besonderen Auseinandersetzungen werden auch diese Ausnahmen verweigert.“ (Zitat Streikborschüre Gewerkschaft vida).
Reden wir nicht nur drüber – tun wirs!
DSA Selma Schacht
Arbeiterkammerrätin für KOMintern

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