KV-Runde: Konsequentes Handeln im Handel!

Nach dem zurückliegenden KV-Doppelabschluss von 2013 gilt es im Handel heuer kräftige Gehaltserhöhungen und weitreichende, substantielle Verbesserungen im Rahmenrecht durchzusetzen! kassazettel-neu_2015

Der Handel bleibt trotz des mit dem letzten KV-Doppelabschlusses eingezogenen Mindestlohns von 1.500,- Euro brutto für Vollzeitbeschäftigte eine Niedriglohnbranche. Und mit rund drei Viertel weiblichen Beschäftigten im Einzelhandel eine Frauenbranche mit einer Vielfalt struktureller  Benachteiligungen. So sind denn auch die Berufsunterbrechungen in der Branche  mehrheitlich weiblich und verschärfen die nicht angerechneten Zeiten die Einkommensunterschiede weiter.
Daher bedarf es über die anvisierte Anhebung der Mindestgehälter auf 1.700,- Euro hinaus,  auch gerade im Handel  endlich der vollen Weiterrechnung der Gehaltserhöhungen während der Karenz und Anrechnung aller Karenzzeiten auf die Gehälter, sowie der 6. Urlaubswoche für alle, von der Frauen mit ihrer Doppelbelastung abermals überdurchschnittlich profitieren würden.
Entgegen dem zu KV-Runden traditionell angestimmten Katzenjammer der Unternehmervertreter, entwickelt sich der Handel sehr stabil. Die Gewinnsituation des Handels war die letzten Jahre äußerst solide und die zweithöchste hinter der Sachgütererzeugung. Die großen Handelsketten konnten mit ihren Spitzenrenditen zuletzt sogar Platz 1 im Sektorenvergleich erklimmen.  Ähnlich steht es um die ebenfalls vorzügliche Eigenkapitalquote. Die gute Lage des Handels beweisen auch die ungebrochenen, hunderte Millionen Euro schweren Gewinnausschüttzungen an die EigentümerInnen.
Zu alldem gesellt sich aktuell noch, dass das Wirtschaftswachstum nach WIFO- und IHS-Prognosen deutlich an Schwung gewinnt und sich kommendes Jahr auf  zwischen +1,4% bis +1,6% verdoppeln wird.  Das Wachstum für den Handel wird darin sogar nochmals darüber liegend mit real + 2,2%  beziffert.
Darüber hinaus erübrigt sich für den Handel auch das Drohgespenst der vermeintlichen „Standortkonkurrenz“. Einheitlich höhere Gehälter für alle Handelsangestellten berühren die Konkurrenzsituation in der Branche nicht. Ja, sie vermögen demgegenüber vielmehr dem Dahindümpeln der Nachfrage Abhilfe zu schaffen.

Eine kräftige Gehaltserhöhung und weitreichende Verbesserungen im Rahmenrecht sind daher ebenso gerechtfertigt  wie machbar!
KOMintern fordert:
  • Einen Fixbetrag von mind. 100,- Euro mehr im Monat brutto (bei Vollzeit, aliquot bei Teilzeit) – als erster Schritt in Richtung eines neuen Mindestlohns im Handel!
  • 50% Zuschlag für jede Mehrarbeitsstunde (auch bei Teilzeit)!
  • Volle und wirkliche Weiterrechnung der Gehaltserhöhungen während der Karenz und Anrechnung aller Karenzzeiten auf die Gehälter!
  • Die 6. Urlaubswoche für alle!
  • Keine weiteren KV-Doppelabschlüsse mehr!

Ähnliche Beiträge

Gefällt dir dieser Beitrag?

Via Facebook teilen
Via Twitter teilen
Via E-Mail teilen
Via Pinterest teilen