Keine faulen Kompromisse! Kämpfen wir für den uneingeschränkten Erhalt unserer AUVA!

AUVA-bearbeitetDie Bundesregierung hat sich die Zerschlagung unserer Sozialversicherungen auf die Fahne geheftet. Aktuell knöpft sie sich abermals die Allgemeine Unfallversicherungs-Anstalt (AUVA) vor.

Die AUVA ist die älteste Säule des österreichischen Sozialversicherungssystems und versichert rd. 5 Mio. Menschen: 3 Mio. Beschäftigte, 1,4 Mio. SchülerInnen und Studierende und über 500.000 Selbständige. All jenen sichert die AUVA hochwertige Prävention, Unfallheilbehandlung, Rehabilitation und Rentenleistungen.

Aushungern & Auflösen?

Nichts desto trotz plant Schwarz-Blau die brachiale Aushungerung unser Unfallversicherung – ja, behält sich dem Gerüchtewald zum Trotz die unumwundene Drohung ihrer Auflösung in der Hinterhand. Und dies, zumal noch während die Ausgaben der Unfallversicherung im derzeitigen Konjunkturaufschwung naturgemäß prozyklisch ansteigen.

Mit diesem Angriff sollen zum einen die als „Lohnnebenkosten“ verunglimpften (Sozial-)Lohnbestandteile im Interesse der Unternehmer „deutlich gesenkt“ werden. Nicht von ungefähr entsprechen die geplanten Einschnitte in der AUVA denn auch haargenau dem im Regierungsprogramm angepeilten mind. 500 Mio. Euro-„Zuckerl“ für die Wirtschaft.

Frontalangriff & Privatisierung

Darüber hinaus geht es in diesem Frontalangriff auf unsere Interessen als Werktätige zum anderen ebenso um den ganz „großen Kuchen“. Hinter der Aushungerung, Zerschlagung und den Zusammenlegungsabsichten der Krankenkassen stehen nämlich handfeste Begehrlichkeiten der großen Finanzkonzerne, privaten Versicherungen und profitorientierten Gesundheitskonzerne, die auf den rasant wachsenden „Zukunftsmarkt“ des Gesundheitsbereichs spitzen. Denn dabei dreht es sich um satte 60 Mrd. Euro im Jahr. Um das Sozialversicherungssystem dem Profit- und Anlageinteresse Privater zu öffnen bzw. zu privatisieren, trachten Regierung und Kapital die Selbstverwaltung zu zerschlagen, das Gesamtsystem nach schwarz-blauen Begehrlichkeiten und den Interessen ihres Wirtschaftsklientels umzukrempeln und dem Einfluss und den politischen Kontrollfunktionen von AK, Gewerkschaften und Betriebsräten zu entwinden.

Für einen kämpferischen Kurswechsel!

In Betriebsversammlungen und mit Kundgebungen haben die Beschäftigten der AUVA wichtige Widerstandszeichen gesetzt, denen unsere volle Solidarität gilt.

Ob wir die Pläne der Regierung durchkreuzen können, wird sich jedoch daran entscheiden, ob es gelingt, einen kämpferischen, branchenübergreifenden, gewerkschaftlichen und solidarischen Widerstand  entgegenzusetzen und auf keine faulen Kompromisse einzuschwenken.

Wer das Umschwenken der Regierung in eine Salamitaktik der nun scheibchenweisen Filettierung der AUVA – ohne dass alle gewerkschaftlichen Mittel und Kampfformen ausgeschöpft wurden – in einen „Erfolg“ und eine „Abwehr“ des schwarz-blauen Angriffs ummünzt, macht sich des Verrats der Interessen der Beschäftigten und Versicherten schuldig.

Das Ziel muss bleiben: Keine Einsparungen auf Kosten der AUVA-Beschäftigten und der Versicherten.

Daher: Für einen kämpferischen Kurswechsel jetzt! 

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Zuckerl fürs Großkapital

An der Attacke auf die AUVA zeigt sich aber auch: diese Regierung ist eine Regierung der Großindustrie- und Finanzwirtschaft. Denn Hauptprofiteur des Ganzen wären eindeutig die Big Player, die sich Millionenbeträge ersparen. 86% der österreichischen Betriebe haben demgegenüber nur 10 oder weniger Beschäftigte. Ausgehend vom durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst von 2.200,- Euro (Statistik Austria 2016) müsste durch die geplante Beitragssenkung von 1,3% auf 0,8% um 11,- Euro weniger pro Nase und Monat abgeführt werden. Eine derart niedrige Ersparnis wirkte sich für die viel zitierten Klein- und Mittelbetriebe sonach kaum aus, während die Großindustrie und Großbetriebe mit vielen Beschäftigten substantiell profitieren würden.

In die gleiche Richtung zielen auch die Einsparungen im aktuellen Doppelbudget für die geplante milliardenschwere Senkung der Unternehmersteuer (KöSt) auf nicht entnommene Gewinne. Denn Letztere kennt das Steuerrecht nur bei Gewinnsteuern auf Kapitalgesellschaften. Die Veranlagte Einkommenssteuer der zahlreichen FreiberuflerInnen und kleinen Einzelunternehmen sind davon hingegen garnicht erfasst.

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