Der Handel floriert und konnte seinen Umsatz im zurückliegenden Geschäftsjahr um satte 5,1% hinaufschrauben. Entsprechend klingeln auch die Kassen der Unternehmen und sprudeln die Gewinnausschüttungen an die Eigentümer. Zahlreiche große Handelsketten und bekannte Flaggschiffe der Branche erhöhten so zuletzt die Dividenden-Ausschüttungen an die Anteilseigner um sagenhafte 20%.
Gleichzeitig bleibt der Handel (auch mit dem zuletzt eingezogenen Mindestgehalt) weiterhin eine Niedriglohnbranche. Und mit rund drei Viertel weiblichen Beschäftigten bleibt der Einzelhandel zudem eine „Frauenbranche“ mit einer Vielfalt an strukturellen Benachteiligungen. So ist die Fluktuation in der Branche auch mehrheitlich weiblich. Zusätzlich arbeitet ein Gros der Beschäftigten Teilzeit bzw. „Zwangsteilzeit“, und verdient so nur einen Bruchteil des geltenden Mindestlohns.
Parallel explodieren die Lebenserhaltungskosten. Die Inflation ist auf über 2% geklettert. Die für das Alltagsleben viel aussagekräftigeren Güter des täglichen Bedarfs weisen sogar einen Preisanstieg um über 4% aus.
Und zu alledem hat die Regierung mit 1.9. 2018 auch noch den von den Wirtschaftsvertretern in Auftrag gegebenen 12.-Std.-Tag, die 60-Stunden-Woche und die zusätzliche Sonn- und Feiertagsarbeit auf den Weg gebracht. Als zusätzliches Zuckerl ist für die Konzerne und Handelsriesen eine milliardenschwere Gewinnsteuersenkung geplant.
Angesichts dessen bedarf es neben einer kräftigen Lohnerhöhung und Anhebung der Mindestgehälter um mind. 150,- Euro, auch weitreichender rahmenrechtlicher Verbesserungen. Denn auch TeilzeitlerInnen zahlen „Vollzeitmiete“! Und gerade im Handel braucht‘s endlich die volle Anrechnung der Vordienstzeiten, die vollständige Karenzzeitanrechnung auf alle Ansprüche, die persönliche Planungssicherheit von Arbeit und Freizeit, einen Rechtsanspruch auf Blockfreizeit, sowie die 6. Urlaubswoche für alle, von der Frauen mit ihrer Doppelbelastung abermals überdurchschnittlich profitieren würden.
Eine kräftige Gehaltserhöhung, weitreichende Verbesserungen im Rahmenrecht und eine offensive Abwehr des 12-Stunden-Tags sind ebenso notwendig wie kämpferisch erreichbar!
KOMintern fordert:
1) Kräftige Gehaltserhöhung mit einem Mindestbetrag von 150,- Euro mehr im Monat brutto (bei Vollzeit, aliquot bei Teilzeit)!
2) 50% Zuschlag für jede Mehrarbeitsstunde (auch bei Teilzeit)!
3) Volle Anrechnung der Vordienstzeiten & vollständige Karenzzeitanrechnung für alle Ansprüche!
4) Rechtsanspruch auf geblockte Freizeit!
5) Die 6. Urlaubswoche für alle!
6) „Kurze Vollzeit“ für alle! Her mit der 35-Std.Woche bei vollem Lohn und Personalausgleich – als 1.Schritt einer weitreichenden Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden!