Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen!
ob die neue Betriebsvereinbarung wirklich „konform mit [dem] Kollektivvertrag“ ist oder nicht, wie die „INFORMATION des SBER ARB-BR“ angibt, lässt sich bezweifeln – dies ließe sich in letzter Instanz aber nur im Gang zum Arbeitsgericht klären. Das ist aber auch nicht der springende Punkt. KV konform oder nicht, stellt die nunmehrige Betriebsvereinbarung schlicht eine ebenso unnachvollziehbare wie rigorose Verschlechterung dar.
Zum Nachlesen das aktuelle Flugblatt von KOMintern für die Beschäftigten bei Schoeller-Bleckmann/Ternitz
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