CETA im Atlantik, JEFTA im Pazifik versenken!

Um die Liberalisierungen des Welthandels weiter zu forcieren und neue Machtpositionen der transnationalen Konzerne und international agierenden Banken durchzusetzen, spannten die kapitalistischen Metropolen ein dichtes Netz von bilateralen bzw. regionalen Freihandels- und Investitionsabkommen rund um den Globus. JEFTA-Kampagnengrafik_1400x733
Neue Qualität der Wirtschaftsliberalisierung

Rund 3.200 derartiger Abkommen existieren derzeit. 90% davon beinhalten „Investor-Staats-Verfahren“ (sog. Investitionsschutzbestimmungen), welche Großinvestoren demokratieresistent machen. Die aktuell virulenten Abkommen CETA, JEFTA, TiSA und TTIP  würden die weitere Liberalisierung des Welthandels von Waren, Dienstleistungen und Finanzen nicht „nur“ in Umfang und Inhalt nochmals eine neue Quantität und Qualität erreichen lassen, sondern zudem eine supranationale Verfassung der Banken und Konzerne über große Teile des Erdballs legen. Eine gänzliche Wirtschaftsliberalisierung ohne rechtliches Zurück.

EU – Kanada – Japan

Während seit Donald Trumps „America First“ die TTIP-Verhandlungen vorläufig auf Eis liegen, beeilt sich Brüssel umso forcierter, die parallelen Handelsabkommen mit Kanada und Japan auf den Weg zu bringen.
Nachdem die politischen Eliten der EU nach Knacken des wallonischen „No“ letzten Herbst das Handelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) gegen eine breite gesellschaftliche Mehrheit durchgepeitscht haben, schicken sie sich nun an, in aller Eile das EU-Japan-Abkommen JEFTA („Japan-EU-Free-Trade-Agreement“) nachzuschieben.
Als „Vorleistung“ für einen raschen Vertragsabschluss hat die EU in einem Kniefall vor den Interessen Tokios im aktuellen Vertragstext sogar das Vorsorgeprinzip im Feld der Gesundheits- und Umweltpolitik gekappt.

Demokratie-immune Sonderklagerechte

Die in JEFTA enthaltenen „klassischen“ sogenannten ISDS-Sonderklagerechte für internationale Investoren würden es Konzernen und Banken ermöglichen, die Unterzeichnerstaaten vor (geheimen) Tribunalen auf Schadensersatz zu verklagen, wenn Gesetze ihre Gewinnerwartungen schmälern! Dergestalt würden die transnationalen Konzerne und Großbanken diesen Abkommen zufolge zu den entscheidenden Subjekten internationalen Rechts erhoben, das sie weitgehend demokratischen Entscheidungen enthebt und immun gegen jeden sozialen und demokratischen Fortschritt machen würde.
Jedwedes profitmindernde oder auch nur die zukünftigen Profiterwartungen tangierende progressive Gesetz könnte über eine (private), dem öffentlichen Justizwesen übergeordnete, Gerichtsbarkeit attackiert werden. Verhandelt in privaten Schiedsverfahren – ohne Berufungsmöglichkeit gegen gefällte Urteile bei einer höheren Instanz, außerhalb aller nationalstaatlichen, demokratischen Rechtssysteme.
Ein vielfach nicht zu unrecht als „kalter Staatsstreich“ der Konzerne und Banken charakterisiertes Projekt. Zumal es darüber hinaus auch noch vollends eingleisig verfasst ist. So haben Investoren darin im Grunde nur Rechte, keine Pflichten (etwa die Einhaltung der Menschen- und Arbeitsrechte). Entsprechend sind denn auch für die Staaten keine Klagerechte ihrerseits vorgesehen.

Kalter Staatsstreich der Konzerne

Mit diesen Sonderklagerechten wird den Konzernen und Banken aber nicht nur die Keule milliardenschwerer Entschädigungsklagen gegen verabschiedete Gesetze in die Hand gegeben, sondern damit zugleich die Keule für Präventivschläge gegen unliebsame erwogene Gesetze vorzugehen – etwa durch einfache Klagsdrohung. Eine Praxis, die auf Basis bereits bestehender Handels- und Investitionsschutzabkommen schon heute gängiger ist als einer breiten Öffentlichkeit bekannt – und Regierungen weltweit gut überlegen lässt, ob und welche Gesetze sie erlassen. „Regulatory chill“ heißen diese Androhungen einer Klage, um geplante Gesetze abzuwürgen oder zu verwässern.
Klauseln gegen jedes juristische Zurück
Parallel hierzu würden mit den, allem voran in TiSA, eingefügten „Stillstands-“ und „Ratchet-Klauseln“ (= Sperrbestimmungen)  einmal erreichte Dammbrüche an Liberalisierungen und Privatisierungen einen rechtlich unhintergehbaren Rang erhalten. „Rekommunalisierungen“ und „Wiederverstaatlichungen“ einmal veräußerter Einrichtungen, öffentlicher Dienste und Werke wären damit ein Riegel ohne juristischen Point of Return vorgeschoben.

Regulierungsrat der Institutionen & Konzerne

Das in JEFTA zudem enthaltende weitere Herzstück der „regulatorischen Zusammenarbeit“ bedeutet eine weitere und weitreichende Einschränkung der nationalen Souveränität und demokratische Aushöhlung. Neue Regeln oder geplante Regulierungsvorhaben (seien es z.B. Finanzmarktregulierungen, Kündigungsschutz oder Umweltstandards) bedürften dann bereits im Vorfeld umfassender Konsultationen der Vertragsparteien und der Befassung von Vertretern Brüssels und Tokios mit den geplanten Gesetzesvorhaben. Dies, um die zunehmende Einheitlichkeit der Regelungen zu gewährleisten und die Folgen für den Handel abzuschätzen. Ein behördlicher Mechanismus, der darüber hinaus zugleich eine institutionalisierte Einbeziehung der Unternehmenslobby der EU und Japans in die Gesetzgebung beinhaltet. Und dies in sogar noch stärkerer Form als in den CETA-Verträgen.

Um schnell die nächste freihandelspolitische Flagge im Interesse der Banken & Konzerne hissen zu können, peilt die EU gerade einen offenen, handstreichartigen Coup an.
STOPP CETA, JEFTA & TiSA!

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