Trotz vollmundiger Erklärungen im Vorfeld: Europas Sozialdemokraten sekundieren im EU-Handelsausschuss offen dem „kalten Staatstreich“ der Konzerne; AK-Sozialdemokraten wanken ebenfalls.
Um das TTIP (und CETA) gegen den sich immer breiter formierenden Widerstand, der sich nicht zuletzt an der massiven Kritik an den beinhalteten Investionsschutzbestimmungen entzündete, gleichwohl durchzupeitschen, wurde von Handelskommissarin Malmström vor kurzem der Vorschlag eines „Investitionsschutz neu“ – der Schaffung eines internationalen Gerichtshofs für Investitionen anstelle der privaten Schiedsverfahren – lanciert, und vom Handelsausschuss im EU-Parlament diesen Donnerstag, dem 28.Mai, sanktioniert.
So verfänglich ein solcher öffentlich-rechtlicher, internationaler Gerichtshof anstelle der bisherigen Geheimtribunale klingen mag: der substantielle Kern des damit über die Vertragsparteien verhängten privilegierten Sonderklagerechts der transnationalen Konzerne und Investoren und deren Erhebung zu den entscheidenden Subjekten des internationalen Rechts würden von einer solchen Gerichtshofs-Variante nur kosmetisch, in seinem konkreten Mechanismus und seiner Ausgestaltung, tangiert.
Am Sachverhalt, der rigorosen Sonderstellung der transnationalen Konzerne und internationalen Investoren gegenüber allen anderen Rechtssubjekten und insbesondere gegenüber den Beschäftigten ändert es keinen Deut.
Die beinhalteten Sonderklagerechte für internationale Investoren würden es Konzernen und Banken ungebrochen ermöglichen, die Unterzeichnerstaaten auf Schadensersatz zu verklagen, wenn Gesetze ihre Gewinnerwartungen schmälern, und die transnationalen Konzerne weitgehend demokratischen Entscheidungen entheben und immun gegen jeden sozialen und demokratischen Fortschritt machen. Jedwedes profitmindernde oder auch nur „angemessene“ zukünftige Profiterwartungen tangierende progressive Gesetz könnte nach wie vor über eine dem öffentlichen Justizwesen übergeordnete Sonder-Gerichtsbarkeit attackiert werden.
Das dagegen von Seiten der Konzern-Adepten vorgebrachte Schein-Argument: dass Staaten im Rahmen von Investor-Staat-Schiedsverfahren jedoch nicht direkthin dazu verurteilt werden können, ihre Gesetzte abzuändern, sondern nur zu Schadensersatzzahlungen verurteilt werden können – ist ebenso durchsichtig wie zynisch. Denn, wenngleich den Konzernzentralen damit nicht direkthin der Stift Gesetze abzuändern ausgehändigt wird, können sie demokratische Regelungen damit unerschwinglich teuer machen.
Mit diesen Sonderklagerechten wird den Konzernen und Banken aber nicht nur die Keule milliardenschwerer Entschädigungsklagen gegen verabschiedete Gesetze in die Hand gegeben, sondern in einem damit zugleich die Keule für Präventivschläge, gegen unliebsame erwogene Gesetze vorzugehen – etwa durch einfach Klagsdrohung, um geplante Gesetze abzuwürgen oder zu verwässern („Regulatory chill“). Eine Praxis, die auf Basis bereits bestehender Handels- und Investitionsschutzabkommen schon heute gängiger ist als einer breiten Öffentlichkeit bekannt – und Regierungen weltweit gut überlegen lässt, ob und welche Gesetze sie auch erlassen.
Beides, sowohl ihr privilegiertes Klagsrecht gegen Gewinnschmälerungen wie die Keule der Klagsdrohung, würde die kapitalistischen Gobal Players realiter jedoch „demokratieresistent“ machen und den Rechtsstaats zu ihren Gunsten aushebeln.
Substanzieller sozialer und demokratischer Fortschritt müsste so entweder ganz unterbleiben oder millionen- und milliardenschwer entschädigt werden – so ein solcher aufgrund der mitimplementierten „Regulatorischen Kooperation“ überhaupt noch gesetzlich auf den Weg käme, ohne schon im Vorfeld der parlamentarischer Agenda von den Konzernen abgeschmettert zu werden.
Der Springpunkt liegt denn vorrangig auch nicht im konkreten Mechanismus und der einzelnen Ausgestaltung einer solch höheren Rechts-Instanz für transnationale Konzerne und internationale Investoren, außerhalb aller nationalstaatlichen, demokratischen Rechtssysteme, sondern in dessen prinzipiellen Charakter. Würden deren Profitinteressen tatsächlich zum vertraglichen völkerrechtlichen Staatsgrundgesetz erhoben, müssten auch öffentlich-rechtliche Handelsgerichte bei vertraglich vereinbarter Schadensersatzpflichtigkeit einer Profitminderung den Klägern stattgeben. Auch wenn die Rechtssprechung ihren bisherigen Hotelzimmergeruch abstreifte.
Ein, auch wenn sich die Gewerkschaften und Arbeiterkammer einer solchen Pointierung verwehren wollen, verschiedentlich nicht zu unrecht als „kalter Staatsstreich“ der Konzerne und Banken charakterisiertes Projekt. Zumal es darüber hinaus auch noch vollends eingleisig verfasst ist. So haben Investoren darin im Grunde nur Rechte, keine Pflichten (wie etwa die Einhaltung der Menschen- und Arbeitsrechte). Entsprechend sind denn auch für die Staaten keine Klagerechte ihrerseits vorgesehen (und in CETA, anders als in vielen anderen EU-Handelsabkommen, noch nicht einmal formal Menschenrechtsklauseln enthalten, die bei Verstoß – etwa gegen die ILO-Normen-, das Abkommen einseitig auszusetzen ermöglichten).
Zudem würde sich ein solcher internat. Handelsgerichtshof nur „mittelfristig“ (wie es auch im Text des Handelsausschusses heißt) – sprich: nach geplantem Abschluss des TTIP – installieren lassen und stößt bisher weder bei der EU-Kommission als solcher, noch in den USA auf Zustimmung und würde für Arbeitnehmerrechte, da in CETA und TTIP weder deren Sanktionierbarkeit Vertragsbestandteil resp. vorgesehen, auch belanglos bleiben. Bzw. im weitestgehend diskutiertem Fall erst nach Ausschöpfung der nationalen Rechtsinstanzen, während Konzernen und Investoren ein direktes Klagsrecht eröffnet würde, vagen Zugang eröffnen – vage sowohl was die Ratifikationen der ILO-Kernnormen anbelangt, wie auch im Verhältnis zu den papierenen Konsultationsmechanismen.
Dass die Vertreter der europäischen Sozialdemokratie, gegen ihre vollmundigen Erklärungen im Vorfeld der Handelsausschuss-Tagung, sich nun ausdrücklich für Investitionsschutzbestimmungen und privilegierte Klagsrecht für Investoren im geplanten TTIP-Abkommen ausgesprochen haben, wirft einmal mehr einen bezeichnenden Blick auf ihre Rolle im Konzert der Konzerne. Dabei hatte der österreichischer Ausschuss-Abgeordneter Jörg Leichtfried noch kurz vor der Tagung getönt: „Ich lehne Sonderrechte für ausländische InvestorInnen und insbesondere jedes Konzernklagerecht gegenüber Staaten (ISDS) in TTIP entschieden ab. Ich werde keiner Resolution zustimmen, die Sonderrechte für Konzerne und ISDS nicht eindeutig ablehnt.“ Nun, zumindest gab’s für diesen Sinneswandel dann Applaus von Vizekanzler Mitterlehner, der die verabschiedete Resolution als „qualitativ sehr wertvollen Fortschritt“ bewertete.
Während die europäische Sozialdemokratie so in verräterischen Windungen und Verrenkungen einen „kalten Staatsstreich“ der Konzerne sekundiert, reden die Obama zuletzt spektakulär ausscherenden Opponenten des TTIP auf der anderen Seite des Atlantiks Tacheles. „Wir können nicht weiter Handelsabkommen durchpeitschen, die den multinationalen Unternehmen zu Lasten der Beschäftigten nützen. Die Regierung kann nicht fortfahren, der Gefangene der Reichen und Mächtigen zu sein. Die arbeitenden Menschen können nicht gezwungen werden, immer mehr aufzugeben, während sie immer härter ausgequetscht werde“ – so die demokratische Senatorin Elizabeth Warren kurz vor ihrer Verweigerung, dem Präsidenten die „fast-track-authority“ zuzubilligen.
Zurecht formulierten denn auch Bundesarbeiterkammer und ÖGB in einem gemeinsamen Schreiben vom 5. Februar 2015 an das Europäische Parlament: „Die Aufnahme von Investitionsschutzbestimmungen und privilegierten Klagsrechten für Investoren (ISDS) im TTIP werden abgelehnt. Die jeweiligen Rechtsordnungen der Staaten bieten ausreichenden Schutz für Investoren.“
Umso unverständlicher allerdings, sich nach dem „Umfaller“ ihrer europäischen Parteigranden mit fadenscheinigen Argumenten einen von KOMintern in die Wiener AK-Vollversammlung eingebrachten Antrag gegen die Malmström-Falle rundweg abzulehnen. Bleibt zu sehen, ob die Vertreter des österreichischen „Arbeiterparlaments“ und die Gewerkschaftsführung einer solch präzisierenden politischen Festlegung nicht bedürfen – wie sie beteuern –, weil durch die bisherigen Beschlusslagen schon gedeckt, oder ob hier mehr oder weniger heimlich still und leise die Hintertüre für ein Einknicken vor der zusammengeballten Wucht des internationalen Kapitals geöffnet wird. Prominente Wortmeldungen wie „Wir sind nicht für `Stopp-TTIP´ ohne Wenn und Aber“, sondern nur bemüht diesem transatlantischen Freihandelsabkommen „die Giftzähne zu ziehen“, lassen allerdings den nächsten Purzelbaum der AK- und Gewerkschaftsführung befürchten.